Beantragtes Vorranggebiet Windkraft im Hardtwald

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

im vergangenen Jahr wurde bei den "Hardtwaldkommunen" ein Antrag auf Aufnahme eines Vorrganggebiets für Windkraft im Hardtwald erarbeitet. Hierzu scheint am 15.07.2023 eine Informationsveranstaltung stattgefunden zu haben, welcher den Unterlagen zufolge bereits rechtliche Überlegungen zu Abständen und Flugbetrieb voraus gingen.

Mit den Gemeinderatssitzungen vom 18.09.2023 (Benningen) bis 12.10.2023 (Marbach) wurde in den einzelnen Kommunen beschlossen, beim Verband Region Stuttgart den Antrag auf Ausweisung dieser Flächen zu stellen. Im Beschluss der Regionalversammlung vom 25.10.2023 war das beantragte Gebiet allerdings nicht enthalten.

Gerne würde ich erfahren, ob es dieses Gebiet aus sachlichen oder zeitlichen Gründen nicht in das Verfahren geschafft hat, um eine Einschätzung zu erhalten ob mit diesen Flächen zukünftig noch zu rechnen ist. Bitte stellen Sie mir hierzu die Ihnen vorliegenden Unterlagen zu diesem Projekt/Antrag bereit.

Insbesondere bitte ich um Unterlagen aus denen hervorgeht:
- Wann der VRS erstmals Kenntnis von der Projektplanung erlangte.
- Ob der VRS während der Projektplanung bereits beratend tätig war?
- Wann die "Hardtwaldkommunen" (einzeln oder gemeinsam) den formalen Antrag gestellt haben.
- Aus welchen Gründen dieses Gebiet im Beschluss vom 25.10.2023 nicht berücksichtigt werden konnte.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, im vergangenen Jahr wurde bei den "Hardtwaldkommunen" ein Ant…
An Verband Region Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beantragtes Vorranggebiet Windkraft im Hardtwald [#295979]
Datum
1. Januar 2024 21:23
An
Verband Region Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, im vergangenen Jahr wurde bei den "Hardtwaldkommunen" ein Antrag auf Aufnahme eines Vorrganggebiets für Windkraft im Hardtwald erarbeitet. Hierzu scheint am 15.07.2023 eine Informationsveranstaltung stattgefunden zu haben, welcher den Unterlagen zufolge bereits rechtliche Überlegungen zu Abständen und Flugbetrieb voraus gingen. Mit den Gemeinderatssitzungen vom 18.09.2023 (Benningen) bis 12.10.2023 (Marbach) wurde in den einzelnen Kommunen beschlossen, beim Verband Region Stuttgart den Antrag auf Ausweisung dieser Flächen zu stellen. Im Beschluss der Regionalversammlung vom 25.10.2023 war das beantragte Gebiet allerdings nicht enthalten. Gerne würde ich erfahren, ob es dieses Gebiet aus sachlichen oder zeitlichen Gründen nicht in das Verfahren geschafft hat, um eine Einschätzung zu erhalten ob mit diesen Flächen zukünftig noch zu rechnen ist. Bitte stellen Sie mir hierzu die Ihnen vorliegenden Unterlagen zu diesem Projekt/Antrag bereit. Insbesondere bitte ich um Unterlagen aus denen hervorgeht: - Wann der VRS erstmals Kenntnis von der Projektplanung erlangte. - Ob der VRS während der Projektplanung bereits beratend tätig war? - Wann die "Hardtwaldkommunen" (einzeln oder gemeinsam) den formalen Antrag gestellt haben. - Aus welchen Gründen dieses Gebiet im Beschluss vom 25.10.2023 nicht berücksichtigt werden konnte. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295979/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, da ich bisher noch keine Antwort auf meine Anfrage vom 01.01.2024 erhalten habe, würde ich kurz um ein…
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Von
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Betreff
AW: Beantragtes Vorranggebiet Windkraft im Hardtwald [#295979]
Datum
24. Januar 2024 20:34
An
Verband Region Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da ich bisher noch keine Antwort auf meine Anfrage vom 01.01.2024 erhalten habe, würde ich kurz um eine Empfangsbestätigung zur Anfrage und wenn möglich eine Mitteilung des Bearbeitungsstandes bitten. Vielen Dank und freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295979/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beantragtes Vorranggebiet Windkraft im Hardtwald“ vom 01.01.2024 (…
An Verband Region Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantragtes Vorranggebiet Windkraft im Hardtwald [#295979]
Datum
6. Februar 2024 05:53
An
Verband Region Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beantragtes Vorranggebiet Windkraft im Hardtwald“ vom 01.01.2024 (#295979) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Verband Region Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> der von der Regionalversammlung beschlossene Planentwurf orientiert sich…
Von
Verband Region Stuttgart
Betreff
AW: Beantragtes Vorranggebiet Windkraft im Hardtwald [#295979]
Datum
6. Februar 2024 15:04
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> der von der Regionalversammlung beschlossene Planentwurf orientiert sich strikt an den regionalplanerisch festgelegten Kriterien. Grundlage hierbei ist insbesondere, dass mindestens eine Windleistungsdichte von 215 W/qm nach Windatlas 2019 erreicht werden muss. Dementsprechend ist im Planentwurf nur der nordwestliche Teil des Hardtwaldes ausgewiesen. Die Gemeinden und die Öffentlichkeit konnten bis zum vergangenen Freitag, 02.02.2024, im Rahmen der Beteiligungsverfahren weitere Standorte und neue Abgrenzungen geplanter Vorranggebiete vorschlagen. Diese in größerem Umfang eingegangenen Stellungnahmen werden den weiteren Beratungen zugrunde gelegt. Bei diesen Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens handelt es sich nicht um formale Anträge. Die Ausweisung von Vorranggebieten erfolgt vielmehr im Rahmen eines Planungsprozesses und einer abschließenden Gesamtabwägung. Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag erläutert der Verband Region Stuttgart die planerische Vorgehensweise. Eine beratende Tätigkeit im Rahmen einer Projektplanung findet hingegen nicht statt. Mit freundlichen Grüßen