Beantragung AfD-Verbot

Warum wurde bislang kein AfD-Verbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG beantragt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wurde bislang kein AfD-Verbotsv…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beantragung AfD-Verbot [#300255]
Datum
16. Februar 2024 00:39
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurde bislang kein AfD-Verbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG beantragt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300255/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - [geschwärzt], [geschwärzt] geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 16…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
240216, [geschwärzt], [geschwärzt], Beantragung AfD-Verbot
Datum
21. Februar 2024 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - [geschwärzt], [geschwärzt] geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 16.02.2024, mit der Sie fragen, warum bislang kein AfD-Verbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG beantragt worden sei. Sie haben zudem den Posteingang IFG genutzt. Ihr Schreiben ist allerdings nicht als ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu werten und wird damit als Bürgeranfrage beantwortet. Gerne lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen: Bundesinnenministerin Faeser hat immer betont, dass es zuallererst um eine politische Auseinandersetzung geht, der sich alle demokratischen Parteien stellen müssen. Die AfD wird derzeit durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremistischer Verdachtsfall bewertet. Die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung wurde durch das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 8. März 2022 bestätigt, das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes NRW läuft noch. Im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung beobachtet das BfV die weitere Entwicklung der AfD sehr genau. Parteienverbotsverfahren sind in Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit § 13 Nummer 2, §§ 43-47 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) geregelt und können nach § 43 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG nur von der Bundesregierung als Kollegialorgan, dem Bundesrat und dem Bundestag betrieben werden, nicht von einem einzelnen Bundesressort. Das BMI äußert sich grundsätzlich nicht zu Verbotsüberlegungen, sei es bezogen auf Vereine oder Parteien, unabhängig davon, ob es überhaupt Überlegungen in dieser Frage gibt. Das erfolgt, um die Effizienz eines ggf. zu erlassenden Verbots nicht zu unterminieren. Auch könnte das BMI mit Blick auf mögliche Parteiverbote für andere Verfassungsorgane ohnehin keine Aussagen abgeben. Zum einem Parteienverbotsverfahren empfehle ich Ihnen folgenden Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteiverbot/parteiverbot.html Bundesinnenministerin Faeser hat sich am 12.01.2024 in der Frankfurter Rundschau so geäußert: „Diejenigen, die völkische und rassistische Umvolkungs-Phantasien hegen und Pläne schmieden, wie sie jetzt offenbar wurden, zeigen damit ihr wahres Gesicht. Darüber kann keine bürgerliche Fassade hinwegtäuschen, die sich manche zu geben versuchen. Was wir hier sehen, ist nicht geschichtsvergessen, sondern verfolgt bewusst NS-Ideologien. Was wir sehen, sind rechtsextremistische Netzwerke und rechtsextremistische Ideologien. Das ist der Versuch, ethnisch zu definieren, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. All das steht fundamental im Gegensatz zur Menschenwürde jedes Einzelnen und zu den wichtigsten Prinzipien unseres Staates. Deshalb ist es Aufgabe unseres wehrhaften Staates, dem in aller Deutlichkeit entgegenzutreten. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden. Es ist richtig, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall genau im Blick hat. Es ist richtig, dass verschiedene Organisationen der sogenannten Neuen Rechten als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind und entsprechend unter Beobachtung stehen. Die Verteidigung der Demokratie ist aber nicht allein Sache von Sicherheitsbehörden und Justiz. Es ist zuallererst eine politische Auseinandersetzung, der sich alle Demokraten stellen müssen. Die CDU-Führung könnte sich hier deutlich klarer zeigen. Eine schleichende Normalisierung von menschen- und demokratieverachtender Politik am äußersten rechten Rand darf sich nicht fortsetzen.“ Ich hoffe, dass die Informationen zur Einordnung hilfreich sind und wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ****[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ( [geschwärzt] )[geschwärzt]