Beantragung AfD-Verbot

Anfrage an: Bundesrat

Warum wurde bislang kein AfD-Verbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG beantragt, obwohl bereits zahlreiche Beweise vorliegen dürften?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wurde bislang kein AfD-Verbotsv…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beantragung AfD-Verbot [#300256]
Datum
16. Februar 2024 00:41
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurde bislang kein AfD-Verbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG beantragt, obwohl bereits zahlreiche Beweise vorliegen dürften?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300256/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrat
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung Ihrer Anfrage, deren Empfang ich hiermit …
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Beantragung AfD-Verbot [#300256]
Datum
23. Februar 2024 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung Ihrer Anfrage, deren Empfang ich hiermit bestätige. Die Beantwortung wird unter Verweis auf § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG schnellstmöglich erfolgen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen in der Zwischenzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrat
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beantragen Zugang zu Informationen dar…
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Beantragung AfD-Verbot [#300256]
Datum
12. März 2024 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beantragen Zugang zu Informationen darüber, warum bislang kein AfD-Verbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG beantragt wurde, obwohl nach Ihrer Einschätzung bereits zahlreiche Beweise vorliegen dürften. Bei den ersuchten Informationen handelt es sich nicht um amtliche Informationen des Bundesrates. Auch gehört eine Einschätzung zu einem AfD-Verbotsverfahren nicht zur Wahrnehmung von öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben. Nur für diese besteht jedoch ein Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 2 IFG. Dennoch hänge ich Ihnen gerne eine Information des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu Voraussetzungen und Hürden für ein Verbot von Parteien an. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie einen formellen Bescheid wünschen oder mit vorliegender Form einverstanden sind. Ihr Antrag würde voraussichtlich abgelehnt werden. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen