Beantragung von Festlegung Flugbeschränkungsgebiet
Sachlage:
Seit vielen Jahren erlassen Untere Naturschutzbehörden (UNB´s), rechtswidrig Flugbeschränkungen für die bemannte Luftfahrt durch Verbote in Naturschutzgebietsverordnungen. Gegen diese Verbote klagte ein Luftfahrtunternehmen in Neustadt am Rübenberge erfolgreich. Am 26.01.2023 urteilte das Bundesverwaltungsgericht abschließend und gab dem Luftfahrtunternehmen recht. Gem. Urteil BVerwG AZ.: 7 CN 1.22, dürfen Flugbeschränkungen ausschließlich nur vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erlassen werden. UNB´s fehlt hierfür jegliche Kompetenz-/ und Ermächtigungsgrundlage. Daraufhin teile die UNB der Region Hannover mit, das sie beim BMDV einen Antrag auf Festlegung eines Flugbeschränkungsgebietes nach LuftVO § 17 zum Schutze der Avivauna im Bereich des Naturschutzgebietes (NSG) HA 154 "Totes Moor" am Steinhuder Meer, westlich Hannover, gestellt habe. Dieses NSG befindet sich in großen Teilen direkt im An-/ u. Abflugbereich der Verkehrsflughafens Hannover, sowie direkt innerhalb der Kontrollzone Typ "D" des Bundeswehrfliegerhorstes Wunstorf.
Zu Sachstand des Antrages auf Festlegung des o.a. Flugbeschränkungsgebietes habe ich folgende Fragen und bitte um zeitnahe Beantwortung der zuständigen Luftfahrtabteilung des BMDV.
Frage 1:
Wann wurde der Antrag von wem gestellt?
Frage 2:
Wie lautet der genaue Antragstext?
Frage 3:
Können Sie mir bitte eine Kopie des Antrages zu senden lassen?
Frage 4:
Wie ist der derzeitige Bearbeitungsstand zum Antrag beim BMDV?
Frage 5:
Ist bereits ein Antwortbescheid vom BMDV zum Antrag erlassen worden?
Frage 6:
Wenn ja, wie lautet der Antwortbescheid des BMDV und wann wurde dieser erlassen?
Frage 7:
Wenn nein, wann ist voraussichtlich mit einem Antwortbescheid von BMDV zurechnen?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. September 2023
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17. Oktober 2023
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