Beantragung von Festlegung Flugbeschränkungsgebiet

Sachlage:
Seit vielen Jahren erlassen Untere Naturschutzbehörden (UNB´s), rechtswidrig Flugbeschränkungen für die bemannte Luftfahrt durch Verbote in Naturschutzgebietsverordnungen. Gegen diese Verbote klagte ein Luftfahrtunternehmen in Neustadt am Rübenberge erfolgreich. Am 26.01.2023 urteilte das Bundesverwaltungsgericht abschließend und gab dem Luftfahrtunternehmen recht. Gem. Urteil BVerwG AZ.: 7 CN 1.22, dürfen Flugbeschränkungen ausschließlich nur vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erlassen werden. UNB´s fehlt hierfür jegliche Kompetenz-/ und Ermächtigungsgrundlage. Daraufhin teile die UNB der Region Hannover mit, das sie beim BMDV einen Antrag auf Festlegung eines Flugbeschränkungsgebietes nach LuftVO § 17 zum Schutze der Avivauna im Bereich des Naturschutzgebietes (NSG) HA 154 "Totes Moor" am Steinhuder Meer, westlich Hannover, gestellt habe. Dieses NSG befindet sich in großen Teilen direkt im An-/ u. Abflugbereich der Verkehrsflughafens Hannover, sowie direkt innerhalb der Kontrollzone Typ "D" des Bundeswehrfliegerhorstes Wunstorf.

Zu Sachstand des Antrages auf Festlegung des o.a. Flugbeschränkungsgebietes habe ich folgende Fragen und bitte um zeitnahe Beantwortung der zuständigen Luftfahrtabteilung des BMDV.

Frage 1:
Wann wurde der Antrag von wem gestellt?
Frage 2:
Wie lautet der genaue Antragstext?
Frage 3:
Können Sie mir bitte eine Kopie des Antrages zu senden lassen?
Frage 4:
Wie ist der derzeitige Bearbeitungsstand zum Antrag beim BMDV?
Frage 5:
Ist bereits ein Antwortbescheid vom BMDV zum Antrag erlassen worden?
Frage 6:
Wenn ja, wie lautet der Antwortbescheid des BMDV und wann wurde dieser erlassen?
Frage 7:
Wenn nein, wann ist voraussichtlich mit einem Antwortbescheid von BMDV zurechnen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
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Stefan Kuhn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sachlage: Seit vielen Jahren erlassen…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Stefan Kuhn
Betreff
Beantragung von Festlegung Flugbeschränkungsgebiet [#288234]
Datum
13. September 2023 19:23
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sachlage: Seit vielen Jahren erlassen Untere Naturschutzbehörden (UNB´s), rechtswidrig Flugbeschränkungen für die bemannte Luftfahrt durch Verbote in Naturschutzgebietsverordnungen. Gegen diese Verbote klagte ein Luftfahrtunternehmen in Neustadt am Rübenberge erfolgreich. Am 26.01.2023 urteilte das Bundesverwaltungsgericht abschließend und gab dem Luftfahrtunternehmen recht. Gem. Urteil BVerwG AZ.: 7 CN 1.22, dürfen Flugbeschränkungen ausschließlich nur vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erlassen werden. UNB´s fehlt hierfür jegliche Kompetenz-/ und Ermächtigungsgrundlage. Daraufhin teile die UNB der Region Hannover mit, das sie beim BMDV einen Antrag auf Festlegung eines Flugbeschränkungsgebietes nach LuftVO § 17 zum Schutze der Avivauna im Bereich des Naturschutzgebietes (NSG) HA 154 "Totes Moor" am Steinhuder Meer, westlich Hannover, gestellt habe. Dieses NSG befindet sich in großen Teilen direkt im An-/ u. Abflugbereich der Verkehrsflughafens Hannover, sowie direkt innerhalb der Kontrollzone Typ "D" des Bundeswehrfliegerhorstes Wunstorf. Zu Sachstand des Antrages auf Festlegung des o.a. Flugbeschränkungsgebietes habe ich folgende Fragen und bitte um zeitnahe Beantwortung der zuständigen Luftfahrtabteilung des BMDV. Frage 1: Wann wurde der Antrag von wem gestellt? Frage 2: Wie lautet der genaue Antragstext? Frage 3: Können Sie mir bitte eine Kopie des Antrages zu senden lassen? Frage 4: Wie ist der derzeitige Bearbeitungsstand zum Antrag beim BMDV? Frage 5: Ist bereits ein Antwortbescheid vom BMDV zum Antrag erlassen worden? Frage 6: Wenn ja, wie lautet der Antwortbescheid des BMDV und wann wurde dieser erlassen? Frage 7: Wenn nein, wann ist voraussichtlich mit einem Antwortbescheid von BMDV zurechnen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Kuhn Anfragenr: 288234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288234/ Postanschrift Stefan Kuhn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Kuhn
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BMDV Z25//286.2/1-1871 IFG Sehr geehrter Herr Kuhn, im Anhang erhalten Sie ein Schreiben des BMDV vorab per M…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1871IFG Beantragung von Festlegung Flugbeschränkungsgebiet [#288234]
Datum
2. Oktober 2023 13:01
Status
Warte auf Antwort
BMDV Z25//286.2/1-1871 IFG Sehr geehrter Herr Kuhn, im Anhang erhalten Sie ein Schreiben des BMDV vorab per Mail. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Antrag auf Erlass Flugbeschränkungsgebiet Die Antworten des Ministeriums auf meine Fragen sind nicht vollständig e…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Erlass Flugbeschränkungsgebiet
Datum
2. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
Die Antworten des Ministeriums auf meine Fragen sind nicht vollständig erfolgt, da der erfragte Sachverhalt ( Antrag der UNB auf Erlaß Flugbeschränkungsgebiet) noch in der Prüfungsphase sei und somit noch nicht beschieden wurde.
Stefan Kuhn
AW: Antrag auf Erlass Flugbeschränkungsgebiet [#288234]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beantragun…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Stefan Kuhn
Betreff
AW: Antrag auf Erlass Flugbeschränkungsgebiet [#288234]
Datum
19. Oktober 2023 10:32
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beantragung von Festlegung Flugbeschränkungsgebiet“ vom 13.09.2023 (#288234) wurde von Ihnen nicht vollständig beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend, wenn zum erfragten Sachverhalt ein Bescheid an den Antragsteller ( Untere Naturschutzbehörde Region Hannover) von Ihnen erlassen wurde und senden Sie mir bitte eine Kopie des Bescheides zu. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kuhn

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1871 IFG; AW: Antrag auf Erlass Flugbeschränkungsgebiet [#288234] BMDV Z25/286.2/1- 1871IFG Sehr geehrter Herr Ku…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1871 IFG; AW: Antrag auf Erlass Flugbeschränkungsgebiet [#288234]
Datum
19. Oktober 2023 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
BMDV Z25/286.2/1- 1871IFG Sehr geehrter Herr Kuhn, Ihre Anfrage wurde mit Schreiben vom 26.09.2023 vollumfänglich beantwortet. Informationen die hier vorliegen, wurden Ihnen zur Verfügung gestellt. Andere Informationen liegen nicht vor. Der Anspruch nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) richtet sich nur auf Zugang zu Informationen, die bereits vorhanden sind und nicht auf solche, die in Zukunft ggf. vorliegen werden. Insoweit wurde das IFG-Verfahren von uns vollständig bearbeitet und beantwortet. Mit freundlichen Grüßen