Beantragung von Personalausweisen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage möchte sich über den gegenwärtigen Ablauf bei der Beantragung von Personalausweisen in den zuständigen Behörden informieren.

Wir bitten um schnellstmögliche Beantwortung der Frage:

Wie und welche Informationen werden Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeitenden in Zusammenhang einer Beantragung von Personalausweisen zur Verfügung gestellt?

Digitalcourage beantragt dazu alle aktuell gültigen Dokumente inklusive aber nicht beschränkt auf: Informationsmaterialien für Mitarbeitende und Bürgerinnen und Bürger ( u.a. Broschüren, zur Verfügung gestellte Online-Quellen, Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Aktualisierungen zu Rechtsgrundlagen etc.), Schulungs- und Weiterbildungsmaterialien, Verwaltungsvorschriften sowie Vorgaben und Anweisungen für Mitarbeitende der Bürgerbüros.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beantragung von Personalausweisen [#204825]
Datum
2. Dezember 2020 16:12
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage möchte sich über den gegenwärtigen Ablauf bei der Beantragung von Personalausweisen in den zuständigen Behörden informieren. Wir bitten um schnellstmögliche Beantwortung der Frage: Wie und welche Informationen werden Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeitenden in Zusammenhang einer Beantragung von Personalausweisen zur Verfügung gestellt? Digitalcourage beantragt dazu alle aktuell gültigen Dokumente inklusive aber nicht beschränkt auf: Informationsmaterialien für Mitarbeitende und Bürgerinnen und Bürger ( u.a. Broschüren, zur Verfügung gestellte Online-Quellen, Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Aktualisierungen zu Rechtsgrundlagen etc.), Schulungs- und Weiterbildungsmaterialien, Verwaltungsvorschriften sowie Vorgaben und Anweisungen für Mitarbeitende der Bürgerbüros.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204825/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang wird bestätigt. Die Prüfung der Vor…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Beantragung von Personalausweisen [#204825]
Datum
6. Januar 2021 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang wird bestätigt. Die Prüfung der Vorgänge konnte noch nicht abgeschlossen werden. Sie erhalten weitere Nachricht, wenn die Prüfung beendet ist. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-20/054 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 06.12.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Da…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Beantragung von Personalausweisen [#204825]
Datum
9. April 2021 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-20/054 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 06.12.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen alle aktuell gültigen Dokumente wie z.B. Informationsmaterialien für Bürgerinnen und Bürger (Broschüren, Online-Quellen, Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Aktualisierungen zu Rechtsgrundlagen), Schulungs- und Weiterbildungsmaterialien, Verwaltungsvorschriften sowie Vorgaben und Anweisungen für Mitarbeitende der Bürgerbüros betreffend die Beantragung von Personalausweisen, zu senden. Nach § 80 Abs. 1 HDSIG hat jedermann einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen. Mit dem "Zugang" im Sinne des § 80 Abs. 1 HDSIG ist nicht die Verwirklichung des Grundrechts nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes verbunden, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Allgemein zugängliche Quellen sind das Bundesgesetzblatt, der Bundesanzeiger, das Gemeinsame Ministerialblatt und der Staatsanzeiger für das Land Hessen. In den genannten Quellen sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sowie die Aktualisierungen in Form von Änderungen der Rechtsgrundlagen und Erläuterungen in Form von Verwaltungsvorschriften zum Personalausweisrecht verkündet bzw. veröffentlicht, welche bei der Beantragung von Personalausweisen bzw. im Zusammenhang mit der Beantragung zu beachten sind. Ebenfalls zu den allgemein zugänglichen Quellen gehören die Hinweise im Internet zum Personalausweis. Da es sich um allgemein zugängliche Informationsmaterialien handelt, besteht kein Anspruch nach § 80 Abs. 1 HDSIG in Form der Zusammenstellung des Materials oder einer Liste über das Material mit Verweis auf die Fundstellen in den vorgenannten Quellen. Zu der Frage nach den Rechtsgrundlagen im Sinne von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften wird daher auf das Personalausweisgesetz, die Personalausweisverordnung, die Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung, den Erlass über den Vollzug des Paßgesetzes, des Gesetzes über Personalausweise sowie des Staatsangehörigkeitsgesetzes und den Gemeinsamen Erlass über die Gesicherte Aufbewahrung von Dokumenten, Vordrucken, Dienstsiegeln und Dienststempeln hingewiesen. Die genannten Erlasse sind im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht worden. Weiterhin wird auf das Internet-Informationsangebot des Bundes zum Personalausweis "https://www.personalausweisportal.de" und die Internetseite "Verwaltungsportal" des Landes Hessen "https://verwaltungsportal.hessen.de/t..." verwiesen. Bei den allgemein zugänglichen Quellen handelt es sich mehrheitlich um solche des Bundes, dem die Gesetzgebungskompetenz und das Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften im Bereich des Ausweiswesens zusteht. Weitere Informationen zu diesen in der Verantwortung des Bundes liegenden Rechtsgrundlagen sind daher ggf. beim Bund einzuholen. Durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport sind keine Broschüren, Schulungs- und Weiterbildungsmaterialien herausgegeben worden. Auch sind keine nur den Behörden zugängliche Online-Quellen geschaffen worden. Zur Erläuterung der bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen sind die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat an die Länder übersandten Informationen bzw. Rundscheiben als Runderlasse des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport an die hessischen Pass- und Personalausweisbehörden, teilweise mit Ergänzungen, übermittelt worden. Die als Anlagen beigefügten 14 Runderlasse werden zur Erfüllung des Zugangsrechts nach § 80 Abs. 1 HDSIG übersandt. Sie sind, da keine Auflistung sämtlicher Runderlasse vorliegt, im Rahmen des noch zu vertretenden Aufwandes herausgesucht worden. Die eingetretene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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