Beantragung von Personalausweisen

Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation
Digitalcourage möchte sich über den gegenwärtigen Ablauf bei der
Beantragung von Personalausweisen im Rathaus der Stadt Bayreuth
informieren.

Wir bitten um schnellstmögliche Beantwortung der Frage:

Wie und welche Informationen werden Bürgerinnen und Bürgern sowie
Mitarbeitenden in Zusammenhang einer Beantragung von Personalausweisen
zur Verfügung gestellt?

Digitalcourage beantragt dazu alle Dokumente inklusive aber nicht
beschränkt auf: Informationsmaterialien für Mitarbeitende und
Bürgerinnen und Bürger ( u. a. Broschüren, zur Verfügung gestellte
Online-Quellen, Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Aktualisierungen zu
Rechtsgrundlagen etc.), Schulungs- und Weiterbildungsmaterialien,
Verwaltungsvorschriften sowie Vorgaben und Anweisungen für Mitarbeitende
der Bürgerbüros.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt , Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrteAnt…
An Stadtverwaltung Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beantragung von Personalausweisen [#203997]
Datum
19. November 2020 11:41
An
Stadtverwaltung Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt , Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage möchte sich über den gegenwärtigen Ablauf bei der Beantragung von Personalausweisen im Rathaus der Stadt Bayreuth informieren. Wir bitten um schnellstmögliche Beantwortung der Frage: Wie und welche Informationen werden Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeitenden in Zusammenhang einer Beantragung von Personalausweisen zur Verfügung gestellt? Digitalcourage beantragt dazu alle Dokumente inklusive aber nicht beschränkt auf: Informationsmaterialien für Mitarbeitende und Bürgerinnen und Bürger ( u. a. Broschüren, zur Verfügung gestellte Online-Quellen, Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Aktualisierungen zu Rechtsgrundlagen etc.), Schulungs- und Weiterbildungsmaterialien, Verwaltungsvorschriften sowie Vorgaben und Anweisungen für Mitarbeitende der Bürgerbüros.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bayreuth (Informationsfreiheitssatzung Bayreuth). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203997/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Bayreuth
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bayreuth hinsichtli…
Von
Stadtverwaltung Bayreuth
Betreff
Beantragung von Personalausweisen
Datum
20. November 2020 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bayreuth hinsichtlich Informationen zur Beantragung von Personalausweisen darf Bezug genommen werden. Leider können Ihnen nach dieser Satzung keine Informationen gegeben werden, da nach § 1 Abs. 2 der Satzung ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises betroffen sind. Das Personalausweisgesetz wird von den Kommunen im übertragenen Wirkungskreis vollzogen. Mit freundlichen Grüßen