Bearbeitung der Kontaktverfolgungsdaten, bereitgestellt durch Dritte

Antwort auf folgenden Fragen:
- Verwenden Sie die Kontaktverfolgungs-Software SORMAS?
- Wenn ja: Können Sie die SORMAS Funktionen vollumfänglich nutzen?
- Bei welchen Drittanbietern fragen Sie Daten zum Zwecke der Kontakt Nachverfolgung im Fall einer Corona Infektion an? (Bitte Auflisten)
- Erfolgt dies in jedem Fall über eine SORMAS Schnittstelle, über Gateways, API, durch manuellen Export/Import oder auf andere Weise? (Bitte nach Drittanbieter ausschlüsseln)
- Erleichtert die Zusammenarbeit mit Drittanbietern Ihre Arbeit in der Kontaktnachverfolgung?
- Standen Sie im Austausch mit den verschiedenen Einrichtungen von Land und Kommune in Potsdam, wie z.B. Schulen oder Hochschulen, oder mit der Landesregierung in dieser Sache über die Nutzung von Kontaktnachverfolgungssoftware von Dritten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Bearbeitung der Kontaktverfolgungsdaten, bereitgestellt durch Dritte [#231688]
Datum
25. Oktober 2021 12:32
An
Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antwort auf folgenden Fragen: - Verwenden Sie die Kontaktverfolgungs-Software SORMAS? - Wenn ja: Können Sie die SORMAS Funktionen vollumfänglich nutzen? - Bei welchen Drittanbietern fragen Sie Daten zum Zwecke der Kontakt Nachverfolgung im Fall einer Corona Infektion an? (Bitte Auflisten) - Erfolgt dies in jedem Fall über eine SORMAS Schnittstelle, über Gateways, API, durch manuellen Export/Import oder auf andere Weise? (Bitte nach Drittanbieter ausschlüsseln) - Erleichtert die Zusammenarbeit mit Drittanbietern Ihre Arbeit in der Kontaktnachverfolgung? - Standen Sie im Austausch mit den verschiedenen Einrichtungen von Land und Kommune in Potsdam, wie z.B. Schulen oder Hochschulen, oder mit der Landesregierung in dieser Sache über die Nutzung von Kontaktnachverfolgungssoftware von Dritten?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231688/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung der Kontaktverfolgungsdaten, berei…
An Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bearbeitung der Kontaktverfolgungsdaten, bereitgestellt durch Dritte [#231688]
Datum
27. November 2021 10:24
An
Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung der Kontaktverfolgungsdaten, bereitgestellt durch Dritte“ vom 25.10.2021 (#231688) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231688/
Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Ab dem 27.11.2021 greift die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Potsdam zur Anordnung von Schutzmaßnahmen dur…
Von
Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Betreff
Automatische Antwort: Bearbeitung der Kontaktverfolgungsdaten, bereitgestellt durch Dritte [#231688]
Datum
27. November 2021 10:24
Status
Warte auf Antwort
Ab dem 27.11.2021 greift die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Potsdam zur Anordnung von Schutzmaßnahmen durch das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam gemäß §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 2, 25 i. V. m. §§ 29, 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese finden Sie unter https://www.potsdam.de/sonderamtsblatt-402021 FAQs Corona Positiver Antigen-Schnelltest? • Sie haben einen Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung („Selbsttest“) zuhause durchgeführt und das Ergebnis ist positiv? Das Ergebnis muss aufgrund der großen Fehleranfälligkeit bestätigt werden. Wenden Sie sich hierzu an ein Testzentrum („Bürgertestung“) oder an Ihren Hausarzt. • Sie haben eine positiven qualifizierten Schnelltest (Durchgeführt durch Apotheke, Schnelltestzentrum, Arzt)? Dieser wird dem Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt wird Sie kontaktieren und Ihnen einen PCR-Testtermin vermitteln. Alternativ können Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. Auch einzelne Testzentren führen bereits Bestätigungs-PCRs durch. Die Testzentren benötigen in der Regel die Vorlage des positiven Antigen-Schnelltest-Befundes. Falls der Antigen-Schnelltest in der Schule, an der Arbeitsstelle o.Ä. stattgefunden hat, können diese Stellen den positiven Test (bspw. im Rahmen der Testung an Schulen) bescheinigen, welcher dann zur Vorlage beim Testzentrum genutzt werden kann. • Bis zum Ergebnis des PCR-Tests müssen Sie sich in häusliche Isolation begeben. Diese endet mit einem negativen PCR-Testergebnis, sobald Sie das Ergebnis im Gesundheitsamt Potsdam vorgelegt haben und es bestätigt worden ist. Sie erhalten eine Quarantänebescheinigung für diesen Zeitraum, falls nötig. Sollte die Nachtestung positiv sein, gelten für Sie die Bedingungen für PCR-positiv getestete Personen. Positiver PCR-Test? Wenn Sie ein positives PCR-Ergebnis haben, besteht eine 14-tägige Absonderungspflicht. Gerechnet ab dem Tag nach dem Symptombeginn oder bei asymptomatischen Verläufen ab dem PCR-Testdatum. Informieren Sie bitte Ihre engen Kontaktpersonen. Diese müssen sich gegebenenfalls in Quarantäne begeben aufgrund der Kontaktsituation. Enge Kontaktpersonen? • Einordnung als enge Kontaktperson: Flyer Kontaktperson<https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Grafik_Kontakt_allg.pdf?__blob=publicationFile> • Nicht vollständig geimpft oder nicht genesen: Dann besteht für Sie die Pflicht einer 10-tägigen Quarantäne. • Im selben Haushalt lebende Personen: 10 Tage Quarantäne. Gerechnet ab dem Tag nach dem Symptombeginn oder bei asymptomatischen Verläufen ab dem PCR-Testdatum, der mittels PCR-Testung zuletzt positiv getesteten Person im Haushalt. Beispiel: Person A symptomfrei und Antigen-Schnell positiv am 01.11. und per PCR-Testung vom 03.11. bestätigt -> Für Person B aus demselben Haushalt gilt eine Quarantäne bis einschließlich 11.11. • Nicht im selben Haushalt lebende Personen: 10 Tage Quarantäne. Gerechnet ab Tag des letzten relevanten Kontaktes. Beispiel: Person A Symptombeginn 02.11., mittels PCR-Testung positiv getestet am 04.11., letzter Kontakt mit Person B am 01.11. -> Quarantäne für Person B als Kontaktperson bis einschließlich 11.11. • Möglichkeiten zur Verkürzung von Isolation und Quarantäne werden aufgrund des diffusen Infektionsgeschehens derzeit nicht mehr eingeräumt. • Vollständig geimpft oder genesen: Keine Quarantänepflicht. Ein genaues Beobachten eventuell auftretender Symptome ist jedoch notwendig. Sollten Sie Symptome entwickeln, die auf eine Infektion hindeuten, müssen Sie sich umgehend in Quarantäne begeben und eine PCR-Testung vornehmen lassen. Zum Zweck einer PCR-Testung dürfen Sie die Quarantäne, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, verlassen. Sollten Sie keinen Test über die hausärztliche Versorgung erhalten, melden Sie sich unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> ________________________________
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung der Kontaktverfolgungsdaten, berei…
An Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Bearbeitung der Kontaktverfolgungsdaten, bereitgestellt durch Dritte [#231688]
Datum
1. September 2022 10:52
An
Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung der Kontaktverfolgungsdaten, bereitgestellt durch Dritte“ vom 25.10.2021 (#231688) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 279 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung der Kontaktverfolgungsdaten, bereitgestellt durch Drit…
An Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Bearbeitung der Kontaktverfolgungsdaten, bereitgestellt durch Dritte [#231688]
Datum
20. März 2023 07:06
An
Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung der Kontaktverfolgungsdaten, bereitgestellt durch Dritte“ vom 25.10.2021 (#231688) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 479 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Außerdem erbitte ich entsprechend Auskunft zum Stand 2021 und zum Stand heute. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>