Bearbeitung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen Dritter

1.) Wie viele Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten gingen in den letzten Jahren bei der Bußgeldstelle der Stadt Ludwigsburg ein (Email, verschiedene Portale wie weg.li, Apps wie Wegeheld, usw.)?
2.) Wie viele dieser Anzeigen wurden verfolgt und führten zu einem Bußgeldbescheid / Verwarngeld? Werden Anzeigen von Privatpersonen überhaupt verfolgt?
3.) Aktuell gibt es bei der Stadt Ludwigsburg keine wirkliche Möglichkeit Verkehrsbehinderungen oder Gefährdungen im ruhenden Verkehr durch Falschparker usw. zu melden, die einzelnen Telefonnummern auf den Ämtern führen ins Leere, bzw. sind nicht bei den entsprechenden Sachbearbeitern. Plant die Stadt Ludwigsburg hier eine Verbesserung? Wie handhabt man das an Wochenenden oder arbeitsfreien Tagen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Wie viele Anzeigen zu Verkehrs…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen Dritter [#305509]
Datum
9. April 2024 19:03
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Wie viele Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten gingen in den letzten Jahren bei der Bußgeldstelle der Stadt Ludwigsburg ein (Email, verschiedene Portale wie weg.li, Apps wie Wegeheld, usw.)? 2.) Wie viele dieser Anzeigen wurden verfolgt und führten zu einem Bußgeldbescheid / Verwarngeld? Werden Anzeigen von Privatpersonen überhaupt verfolgt? 3.) Aktuell gibt es bei der Stadt Ludwigsburg keine wirkliche Möglichkeit Verkehrsbehinderungen oder Gefährdungen im ruhenden Verkehr durch Falschparker usw. zu melden, die einzelnen Telefonnummern auf den Ämtern führen ins Leere, bzw. sind nicht bei den entsprechenden Sachbearbeitern. Plant die Stadt Ludwigsburg hier eine Verbesserung? Wie handhabt man das an Wochenenden oder arbeitsfreien Tagen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305509/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ludwigsburg
Sehr << Antragsteller:in >> die Bußgeldstelle des Landratsamtes hat Ihre Mail zuständigkeitshalber an…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
AW: Bearbeitung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen Dritter [#305509]
Datum
10. April 2024 17:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Bußgeldstelle des Landratsamtes hat Ihre Mail zuständigkeitshalber an uns als Bußgeldstelle der Stadt Ludwigsburg weitergeleitet. Zu Ihren Fragen darf ich Ihnen wie folgt antworten 1.) Es wird keine gesonderte Statistik über Privatanzeigen geführt. Privatanzeigen gehen vor allem als normale E-Mail ein, bisher noch eher selten über eines der Spezialportale. 2.) Privatanzeigen werden dann weiterverfolgt, wenn die rechtlich erforderliche Überprüfung durch die Bußgeldstelle nachweisbar ergibt, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt (deswegen sind hier aussagekräftige Beweisfotos und eindeutige, sich nicht widersprechende Textangaben unverzichtbar), keine sogenannten Verfolgungshindernisse bestehen (wie zum Beispiel Verjährung) und eine Ahndung verhältnismäßig ist. 3.) Sie können sich wegen Falschparkens auf dem Gebiet der Stadt Ludwigsburg entweder an die Einsatzzentrale der städtischen Vollzugsbehörde (Telefon 07141/910-2270) oder an die Landespolizei wenden. Schriftliche Privatanzeigen nimmt die Bußgeldstelle (mailto:<<E-Mail-Adresse>>) an. Freundliche Grüße

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Landratsamt Ludwigsburg
Sehr << Antragsteller:in >> da sich Ihre Anfrage an die Stadt Ludwigsburg richtet, haben wir diese an…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
WG: Bearbeitung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen Dritter [#305509]
Datum
11. April 2024 17:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> da sich Ihre Anfrage an die Stadt Ludwigsburg richtet, haben wir diese an die zuständige Stelle weitergeleitet. Freundliche Grüße