Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG

Das Bundespolizeipräsidium bekommt eine Vielzahl von Anfragen nach dem IFG und - etwas weniger - nach dem UIG. Ich bitte um Information im Rahmen einer BürgerInnnen-Anfrage, wie diese Anfragen bearbeitet und verwaltet werden.
Insbesondere interessiert mich hierbei, welche IT-gestützten Verfahren der Deutsche Bundestag nutzt, um die Anfragen zu erfassen, die Fristen zu überwachen und die beteiligten Stellen im Hause einzubeziehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundespolizeipr…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG [#184261]
Datum
8. April 2020 21:12
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundespolizeipräsidium bekommt eine Vielzahl von Anfragen nach dem IFG und - etwas weniger - nach dem UIG. Ich bitte um Information im Rahmen einer BürgerInnnen-Anfrage, wie diese Anfragen bearbeitet und verwaltet werden. Insbesondere interessiert mich hierbei, welche IT-gestützten Verfahren der Deutsche Bundestag nutzt, um die Anfragen zu erfassen, die Fristen zu überwachen und die beteiligten Stellen im Hause einzubeziehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184261 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-15 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antra…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG [#184261]
Datum
9. April 2020 09:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-15 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 08.04.2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Lage- und situationsbedingt teile ich Ihnen bereits jetzt mit, dass eine Bearbeitung Ihrer Anfrage derzeit nur eingeschränkt möglich ist und diese innerhalb der Frist gemäß § 7 Abs. 5 IFG daher nicht gewährleistet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG“ vom 08.04…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG [#184261]
Datum
16. Mai 2020 19:46
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG“ vom 08.04.2020 (#184261) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184261 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 20-15 Sehr geehrteAntragsteller/in Lage- und situationsbedingt kommt es derzeit zu Verzög…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG [#184261]
Datum
18. Mai 2020 07:09
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 20-15 Sehr geehrteAntragsteller/in Lage- und situationsbedingt kommt es derzeit zu Verzögerungen in der Beantwortung von IFG-Anfragen. Ich bitte daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Mai 2020
An
Bundespolizeipräsidium
Status