Bearbeitung von Anfragen zu Rechtsextremen im Polizeidienst
am 07.06.2020 und noch einmal am 10.07.2020 schrieb ich zwei Briefe mit dem gleichlautenden Betreff "Rechtsextreme umgehend aus dem Polizeidienst entfernen – Vertrauen in die Polizei wiederherstellen" an die Polizeipräsidentin des Landes Berlin, Frau Dr. Barbara Slowik.
Am 28.07.2020 wurde mein Schreiben vom 07.06.2020 postalisch beantwortet. Mein Schreiben vom 10.07.2020 blieb bis heute unbeantwortet.
Daher beantrage ich hiermit Zugang zu allen Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie zur elektronischer und postalischer Kommunikation, die die Berliner Polizeibehörden sowie alle beteiligten weiteren Stellen der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin im Zuge der internen Bearbeitung, Verarbeitung, Planung der Beantwortung und Beantwortung meiner beiden Schreiben vom 07.06.2020 und vom 10.07.2020 im Zeitraum vom 07.06.2020 bis zum 26.09.2020 angelegt bzw. durchgeführt haben.
Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG. Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von mir oben angegebene Adresse bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage erfolgreich
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Datum26. September 2020
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30. Oktober 2020
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