Bearbeitung von Anfragen zu Rechtsextremen im Polizeidienst

Anfrage an: Polizei Berlin

am 07.06.2020 und noch einmal am 10.07.2020 schrieb ich zwei Briefe mit dem gleichlautenden Betreff "Rechtsextreme umgehend aus dem Polizeidienst entfernen – Vertrauen in die Polizei wiederherstellen" an die Polizeipräsidentin des Landes Berlin, Frau Dr. Barbara Slowik.

Am 28.07.2020 wurde mein Schreiben vom 07.06.2020 postalisch beantwortet. Mein Schreiben vom 10.07.2020 blieb bis heute unbeantwortet.

Daher beantrage ich hiermit Zugang zu allen Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie zur elektronischer und postalischer Kommunikation, die die Berliner Polizeibehörden sowie alle beteiligten weiteren Stellen der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin im Zuge der internen Bearbeitung, Verarbeitung, Planung der Beantwortung und Beantwortung meiner beiden Schreiben vom 07.06.2020 und vom 10.07.2020 im Zeitraum vom 07.06.2020 bis zum 26.09.2020 angelegt bzw. durchgeführt haben.

Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG. Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von mir oben angegebene Adresse bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitung von Anfragen zu Rechtsextremen im Polizeidienst [#197851]
Datum
26. September 2020 09:51
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 07.06.2020 und noch einmal am 10.07.2020 schrieb ich zwei Briefe mit dem gleichlautenden Betreff "Rechtsextreme umgehend aus dem Polizeidienst entfernen – Vertrauen in die Polizei wiederherstellen" an die Polizeipräsidentin des Landes Berlin, Frau Dr. Barbara Slowik. Am 28.07.2020 wurde mein Schreiben vom 07.06.2020 postalisch beantwortet. Mein Schreiben vom 10.07.2020 blieb bis heute unbeantwortet. Daher beantrage ich hiermit Zugang zu allen Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie zur elektronischer und postalischer Kommunikation, die die Berliner Polizeibehörden sowie alle beteiligten weiteren Stellen der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin im Zuge der internen Bearbeitung, Verarbeitung, Planung der Beantwortung und Beantwortung meiner beiden Schreiben vom 07.06.2020 und vom 10.07.2020 im Zeitraum vom 07.06.2020 bis zum 26.09.2020 angelegt bzw. durchgeführt haben. Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG. Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von mir oben angegebene Adresse bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 197851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197851/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Ihr Antrag nach dem IFG vom 26.09.2020 PPr Just 4 - IFG 138.20 Sehr <Information-entfernt> zum Ihrem o.g.…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 26.09.2020
Datum
19. Oktober 2020 10:58
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,9 KB
stefan.gritzkepolizei.berlin.de-public-key-1.asc
2,3 KB


PPr Just 4 - IFG 138.20 Sehr <Information-entfernt> zum Ihrem o.g. Antrag nach dem IFG teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen erbetenen Unterlagen liegen hier vor. Die entsprechende Akte umfasst 55 Seiten. Einer Akteneinsicht stehen keine Weigerungsgründe entgegen. Wegen der anhaltenden Pandemie und der damit erforderlichen Reduzierung von persönlichen Kontakten, ist eine Akteneinsicht vor Ort derzeit nicht möglich. Die Aktenauskunft kann über den Webserver Secure Hub als Scan der Akte oder durch die Übersendung von Kopien angeboten werden. Unter Berücksichtigung des zur Zusammenstellung der Informationen erforderlichen Aufwands würde für die Auskunftserteilung voraussichtlich die Mindestgebühr von 5,- Euro festgesetzt werden. Sollten Sie eine Kopie der entsprechenden Akte erhalten wollten, würde hierfür zusätzliche Gebühren pro Seite von 0,15 Euro entstehen. Bei einer Übersendung der Unterlagen als Scan über secure Hub im Pdf.-Format würden pro Datei zusätzliche Gebühren in Höhe von 1,- Euro entstehen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 26.09.2020 [#197851] Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anre…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 26.09.2020 [#197851]
Datum
19. Oktober 2020 13:04
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe Interesse an einer Akteneinsicht und an einer Kopie der 55 Seiten. Die damit entstehenden Gebühren von 5 Euro wie 8,25 Euro für die Kopien überweise ich bei Erhalt der Kopien gerne an das Polizeipräsidium. Bitte senden Sie mir die Kopie der Akte an: <Information-entfernt> <Information-entfernt> Parkstraße 70 13086 Berlin Herzlichen Dank! Mit freundlichem Gruß <Information-entfernt> <Information-entfernt> ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 197851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197851/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
IFG 138.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung PPr Just 4 To - IFG 138.20 Sehr <Information-entfernt> …
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG 138.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung
Datum
2. Dezember 2020 10:13
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
ppr-just-4polizei.berlin.de-certificate-1.pem
2,9 KB
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7,5 KB
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2,3 KB


PPr Just 4 To - IFG 138.20 Sehr <Information-entfernt> Ihre unten beigefügte Anfrage wurde an mich zur Bearbeitung weitergeleitet. Die beigefügte Vorabinformation übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis und in Erwartung Ihrer Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG 138.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#197851] Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt&…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 138.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#197851]
Datum
4. Dezember 2020 12:09
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Information. Ich möchte meinen Antrag auch im Hinblick auf die von Ihnen genannten Kosten aufrechterhalten und sehe einer zeitnahen Bescheidung/Beantwortung erfreut entgegen. ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 197851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197851/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>