Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr geehrter Herr Fastner,
wir haben bei unserem zuständigen Verkehrsüberwachungsamt nachgefragt und
folgende Antwort erhalten:
Über die Portale/Webseiten von
weg.li und Wegeheld sind im Jahr 2023
insgesamt 1161 Privatanzeigen beim Verkehrsüberwachungsamt eingegangen.
Eine Bearbeitung dieser Anzeigen ist nicht erfolgt, da die Stadt Mainz
bisher die Privatanzeigen, welche unser eigenes Formular als Basis haben,
verwenden. Dieses Formular wird Anzeigeerstattenden auf Nachfrage
herausgegeben. Die Stadt Mainz erhält jährlich ca. 2500 solcher
Privatanzeigen. Davon werden alle qualifizierten Privatanzeigen verfolgt.
Nicht alle eingegangene Meldungen erfüllen die Voraussetzungen, sodass
eine Weiterverfolgung nicht gegeben ist . Zwingend erforderlich sind
Angaben über Tatort, Tatbestand, Tattag und -zeit, Hersteller, Farbe und
Kennzeichen des angezeigten Fahrzeuges, aussagekräftige Beweisbilder sowie
eine zustellfähige Anschrift der Zeugen.
Die Anzeigenerstattenden sind so auch informiert, dass diese als Zeuge
benannt werden und in einem evtl. Bußgeldverfahren auch als solche
auftreten müssen.
Es gibt grundsätzlich keine Verpflichtung Privatanzeigen überhaupt
nachzugehen. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach
Ermessen eingeleitet (§ 47 Abs.1 OWiG). Somit ist eine Anzeige durch eine
Privatperson zunächst vom Ordnungsamt als Anregung zu sehen, eine bekannt
gewordenen Sachverhalt zu überprüfen. Die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt in der Regel
Behörden beziehungsweise Personen, denen solche hoheitlichen Befugnisse
zugewiesen sind. Die Verwaltung verschließt sich trotzdem nicht, in
Einzelfällen (nach unseren Vorgaben) im Rahmen der personellen
Möglichkeiten Anzeigen privater Anzeigenerstattenden zu verfolgen, sowie
die Implementierung von Online Verfahren zu prüfen.
im Auftrag
Das Team der Pressestelle der Landeshauptstadt Mainz
Landeshauptstadt Mainz
10-Hauptamt
Abteilung Pressestelle|Kommunikation
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 - 12 22 21
Tel. 0 61 31 - 12 22 18
Fax 0 61 31 - 12 33 83
www.mainz.de
www.facebook.com/lhmainz
Von: "Sebastian Fastner [#301040]"
<
<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 23.02.2024 21:15
Betreff: Bearbeitung von Anzeigen per
weg.li [#301040]
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der bei den Behörden der Stadt Mainz im Kalenderjahr 2023 über
die Plattform wegheld und
weg.li eingegangen Anzeigen von
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und eine Aufstellung, wieviele
dieser Anzeigen tatsächlich bearbeitet wurden und in ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren mündeten. Für die nicht bearbeiteten Anzeigen
- falls vorgekommen - erläutern Sie bitte die Gründe der Nichtbearbeitung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2
Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich
Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie
die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu
informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie
zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach §
7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten,
unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder
Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz
2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte
Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen