Bearbeitung von Anzeigen per weg.li

Die Anzahl der bei den Behörden der Stadt Mainz im Kalenderjahr 2023 über die Plattform wegheld und weg.li eingegangen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und eine Aufstellung, wieviele dieser Anzeigen tatsächlich bearbeitet wurden und in ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mündeten. Für die nicht bearbeiteten Anzeigen - falls vorgekommen - erläutern Sie bitte die Gründe der Nichtbearbeitung.

Ergebnis der Anfrage

Die Anzeigen von Wegeheld und weg.li wurden 2023 nicht vom Verkehrsüberwachungsamt der Stadt Mainz weiterverfolgt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • 7 Follower:innen
Sebastian Fastner
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der bei den Behörden de…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Sebastian Fastner
Betreff
Bearbeitung von Anzeigen per weg.li [#301040]
Datum
23. Februar 2024 21:15
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der bei den Behörden der Stadt Mainz im Kalenderjahr 2023 über die Plattform wegheld und weg.li eingegangen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und eine Aufstellung, wieviele dieser Anzeigen tatsächlich bearbeitet wurden und in ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mündeten. Für die nicht bearbeiteten Anzeigen - falls vorgekommen - erläutern Sie bitte die Gründe der Nichtbearbeitung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fastner Anfragenr: 301040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301040/ Postanschrift Sebastian Fastner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fastner

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrter Herr Fastner, wir haben bei unserem zuständigen Verkehrsüberwachungsamt nachgefragt und folgende …
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: Bearbeitung von Anzeigen per weg.li [#301040]
Datum
25. März 2024 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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2,6 KB


Sehr geehrter Herr Fastner, wir haben bei unserem zuständigen Verkehrsüberwachungsamt nachgefragt und folgende Antwort erhalten: Über die Portale/Webseiten von weg.li und Wegeheld sind im Jahr 2023 insgesamt 1161 Privatanzeigen beim Verkehrsüberwachungsamt eingegangen. Eine Bearbeitung dieser Anzeigen ist nicht erfolgt, da die Stadt Mainz bisher die Privatanzeigen, welche unser eigenes Formular als Basis haben, verwenden. Dieses Formular wird Anzeigeerstattenden auf Nachfrage herausgegeben. Die Stadt Mainz erhält jährlich ca. 2500 solcher Privatanzeigen. Davon werden alle qualifizierten Privatanzeigen verfolgt. Nicht alle eingegangene Meldungen erfüllen die Voraussetzungen, sodass eine Weiterverfolgung nicht gegeben ist . Zwingend erforderlich sind Angaben über Tatort, Tatbestand, Tattag und -zeit, Hersteller, Farbe und Kennzeichen des angezeigten Fahrzeuges, aussagekräftige Beweisbilder sowie eine zustellfähige Anschrift der Zeugen. Die Anzeigenerstattenden sind so auch informiert, dass diese als Zeuge benannt werden und in einem evtl. Bußgeldverfahren auch als solche auftreten müssen. Es gibt grundsätzlich keine Verpflichtung Privatanzeigen überhaupt nachzugehen. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach Ermessen eingeleitet (§ 47 Abs.1 OWiG). Somit ist eine Anzeige durch eine Privatperson zunächst vom Ordnungsamt als Anregung zu sehen, eine bekannt gewordenen Sachverhalt zu überprüfen. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt in der Regel Behörden beziehungsweise Personen, denen solche hoheitlichen Befugnisse zugewiesen sind. Die Verwaltung verschließt sich trotzdem nicht, in Einzelfällen (nach unseren Vorgaben) im Rahmen der personellen Möglichkeiten Anzeigen privater Anzeigenerstattenden zu verfolgen, sowie die Implementierung von Online Verfahren zu prüfen. im Auftrag Das Team der Pressestelle der Landeshauptstadt Mainz Landeshauptstadt Mainz 10-Hauptamt Abteilung Pressestelle|Kommunikation Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1 55116 Mainz Tel. 0 61 31 - 12 22 21 Tel. 0 61 31 - 12 22 18 Fax 0 61 31 - 12 33 83 www.mainz.de www.facebook.com/lhmainz Von: "Sebastian Fastner [#301040]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 23.02.2024 21:15 Betreff: Bearbeitung von Anzeigen per weg.li [#301040] Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der bei den Behörden der Stadt Mainz im Kalenderjahr 2023 über die Plattform wegheld und weg.li eingegangen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und eine Aufstellung, wieviele dieser Anzeigen tatsächlich bearbeitet wurden und in ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mündeten. Für die nicht bearbeiteten Anzeigen - falls vorgekommen - erläutern Sie bitte die Gründe der Nichtbearbeitung. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen