Bearbeitung von Bürgeranzeigen

Bürger haben ja die Möglichkeit, über Apps, Portale und die Homepage der Behörde, Verkehrsdelikte zu melden. Die Behörde gibt allerdings keine Rückmeldung darüber, ob die angezeigten Vergehen bearbeitet und verfolgt werden.
In welchem Umfang werden diese Anzeigen, so sie denn nicht als Straftat eingestuft werden, bearbeitet und verfolgt? Wenn es Unterschiede bei den Vergehen gibt, hätte ich diese auch gerne aufgeschlüsselt. Wenn also als Beispiel Parkverstöße nicht bearbeitet werden, Überholabstände schon.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitung von Bürgeranzeigen [#239377]
Datum
31. Januar 2022 15:28
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bürger haben ja die Möglichkeit, über Apps, Portale und die Homepage der Behörde, Verkehrsdelikte zu melden. Die Behörde gibt allerdings keine Rückmeldung darüber, ob die angezeigten Vergehen bearbeitet und verfolgt werden. In welchem Umfang werden diese Anzeigen, so sie denn nicht als Straftat eingestuft werden, bearbeitet und verfolgt? Wenn es Unterschiede bei den Vergehen gibt, hätte ich diese auch gerne aufgeschlüsselt. Wenn also als Beispiel Parkverstöße nicht bearbeitet werden, Überholabstände schon.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239377/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Bürgeranzeigen“ vom 31.01.2022…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bearbeitung von Bürgeranzeigen [#239377]
Datum
2. März 2022 10:06
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Bürgeranzeigen“ vom 31.01.2022 (#239377) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Behörde hat weder auf meine ursprüngliche Anfrage, noch auf meine Erinnerung …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bearbeitung von Bürgeranzeigen“ [#239377]
Datum
24. März 2022 13:46
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Behörde hat weder auf meine ursprüngliche Anfrage, noch auf meine Erinnerung geantwortet. Deshalb bitte ich um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/239377/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 239377.pdf Anfragenr: 239377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239377/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. April 2022 13:49
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die lange verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfrage. A…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Bearbeitung von Bürgeranzeigen [#239377]
Datum
16. Juni 2022 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die lange verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfrage. Aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen sowie einer enormen Herausforderung durch die Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine ist das Amt für Migration gerade stark belastet und muss Aufgaben priorisieren. Angelegenheiten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz haben dabei eine nachgeordnete Priorität. Wir können Ihre Anfrage nicht quantitativ beantworten, da es zu Privatanzeigen keine derartige, spezielle Statistik gibt. Daten zu der Anzahl der von Bürgern eingegangenen Meldungen über Ordnungswidrigkeiten im Verkehr werden nicht gesondert statistisch auswertbar erfasst, weil die Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern über verschiedene Kanäle gemeinsam mit anderen Zuschriften bei der Bußgeldstelle eingehen. Auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage hat der Hamburger Senat hierzu ausgeführt: „Es ist nicht möglich, ausschließlich Privatpersonen als Anzeigende herauszufiltern und eine entsprechende Auswertung zu fertigen. Anzeigen von Privatpersonen werden im Fachverfahren unter „sonstige Anzeigende“ erfasst – hierzu zählen allerdings auch Anzeigen der Bundespolizei, Anzeigen auswärtiger Polizeidienststellen (zum Beispiel Autobahnpolizei umliegender Bundesländer) oder Anzeigen von Sicherheitsdiensten.“ https://www.buergerschaft-hh.de/parld... Wir können Ihnen aber Informationen zum grundsätzlichen Umgang geben. Alle eingehenden Privatanzeigen werden grundsätzlich bearbeitet. Nach Eingang werden die Anzeigen von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sachlich und rechtlich bewertet. Wenn es bei Anzeigen formale Mängel gibt, wie z.B. keine erkennbaren Angaben zum PKW-Kennzeichen, werden diese archiviert und nicht weiter bearbeitet. Sollten die Anzeige sachlich für in Ordnung befunden werden, wird im zweiten Schritt eine rechtliche Bewertung vorgenommen. Daraufhin wird das Verfahren dann eingestellt, sollte der Tatvorwurf rechtlich nicht haltbar sein oder es wird ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Für die anschließende Verfolgung wird im weiteren Ablauf keine Unterscheidung getroffen, ob eine Anzeige von Privat oder im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis aufgenommenen und gestellt worden ist. Ergänzend kann ich Ihnen noch die folgenden Ausführungen zu den Grenzen von Privatanzeigen zur Verfügung stellen, die hier anlässlich einer datenschutzrechtlichen Beschwerde getroffen wurden: "Das Straßenverkehrsrecht dient nach der Rechtsprechung des BVerfG dem Zweck, die spezifischen Gefahren, Behinderungen und Belästigungen auszuschalten oder wenigstens zu mindern, die mit der Straßenbenutzung unter den Bedingungen des modernen Verkehrs verbunden sind. Es regele in diesem Rahmen die (polizeilichen) Anforderungen, die an den Verkehr und an die Verkehrsteilnehmer gestellt werden, um Gefahren von anderen Verkehrsteil-nehmern oder Dritten abzuwenden und den optimalen Ablauf des Verkehrs zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1975 – 1 BvR 118/71 –, BVerfGE 40, 371-384, Rn.33 juris). Der BGH hat ergänzend dazu festgestellt, an diesem Schutzzweck ändere auch der Umstand nichts, dass einzelne Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zugleich dem Schutz von Individualinteressen dienten, namentlich der Gesundheit, der körperlichen Unversehrtheit und des Eigentums (BGH, Urteil vom 18. November 2003 – VI ZR 385/02 –, Rn.13 juris). Unter dem Stichwort „Anspruch auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen“ hat schließlich das BVerwG befunden, dass bestimmte straßenverkehrsrechtliche Normen auch dem Schutz von Individualinteressen dienen und einen Anspruch auf verkehrsbehördliche Maßnahmen ergeben könnten (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 – VII C 48.69 –, BVerwGE 37, 112-116, juris). Ein individueller Anspruch auf Einleiten eines straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens lässt sich daraus jedoch nicht ableiten, denn diese dienen nur dem allgemeinen Schutzzweck nämlich der Sicherheit im Straßenverkehr für alle Teilnehmenden. Die private Anzeige einer Ordnungswidrigkeit kann deshalb nicht mehr bedeuten als „Ich melde hier einen Sachverhalt, den ich für ordnungswidrig halte, bitte prüfen Sie, ob Sie einschreiten“. Will die anzeigende Person jedoch ausdrücken „Ich möchte einen Sachverhalt melden, der mich in meinen Rechten beeinträchtigt und den ich beseitigt sehen will“, dann ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige das falsche Mittel, denn gemeint ist ein Einschreiten der Polizei als untere Verkehrsbehörde, im vorliegenden Fall etwa durch Abschleppen (lassen) des notorischen Falschparkers." Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Angaben weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ja, ich habe eine Antwort erhalten und betrachte die Anfrage damit als abgeschlosse…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. BIS/Bearbeitung von Bürgeranzeigen (I3/864/2022) [#239377]
Datum
21. Juni 2022 14:30
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ja, ich habe eine Antwort erhalten und betrachte die Anfrage damit als abgeschlossen. Vielen Dank für ihre Bemühungen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 239377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239377/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Als Bürger ist es nicht einfach zu verst…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. BIS/Bearbeitung von Bürgeranzeigen (I3/864/2022) [#239377]
Datum
21. Juni 2022 14:34
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Als Bürger ist es nicht einfach zu verstehen, was hinter den Kulissen passiert, da man nie eine Rückmeldung bekommt. Es würde bestimmt helfen, den Prozess zu verstehen und Vertrauen in die Arbeit der Behörden zu haben, wenn diese einen über die Bearbeitung dieser Anzeigen auch auf dem Laufenden halten würde. Vielleicht finden Sie ja eine Möglichkeit das in den Workflow mit einzubauen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 239377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239377/