Bearbeitung von Drittanzeigen zur StVO - Methode, Bearbeitung, Auswertung und Statistik

In welchem Umfang und über welche Medien (E-Mail, Apps wie "Tellme Mängel" oder Wegeheld, etc.) werden der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach bzw. dem Ordnungsamt Drittanzeigen (Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit) zur StVO (z.B. Falschparker) übermittelt? Welches ist die bevorzugte Methode? Warum wird darüber nicht auf der städtischen Homepage, wie bei anderen Kommunen längst üblich, aufgeklärt?

Welche Verstöße werden dort berichtet und in welchem Verhältnis werden selbige auch bearbeitet? Mit welchen Bußgeldern werden diese dann abschließend geahndet? Wie ist diesbezüglich die Entwicklung der letzten Jahre?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2023
  • Frist
    2. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitung von Drittanzeigen zur StVO - Methode, Bearbeitung, Auswertung und Statistik [#291393]
Datum
31. Oktober 2023 14:59
An
Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchem Umfang und über welche Medien (E-Mail, Apps wie "Tellme Mängel" oder Wegeheld, etc.) werden der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach bzw. dem Ordnungsamt Drittanzeigen (Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit) zur StVO (z.B. Falschparker) übermittelt? Welches ist die bevorzugte Methode? Warum wird darüber nicht auf der städtischen Homepage, wie bei anderen Kommunen längst üblich, aufgeklärt? Welche Verstöße werden dort berichtet und in welchem Verhältnis werden selbige auch bearbeitet? Mit welchen Bußgeldern werden diese dann abschließend geahndet? Wie ist diesbezüglich die Entwicklung der letzten Jahre?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291393/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Feuerwehr Bergisch-Gladbach*
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 31.10.2023 beantragen Sie Informationen zu Drittanzeigen nac…
Von
Feuerwehr Bergisch-Gladbach*
Betreff
WG: [SPAM] Bearbeitung von Drittanzeigen zur StVO - Methode, Bearbeitung, Auswertung und Statistik [#291393]
Datum
2. November 2023 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 31.10.2023 beantragen Sie Informationen zu Drittanzeigen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die beantragten Informationen erhalten Sie wie gewünscht hiermit per Mail. 1. Drittanzeigen zur StVO (z. B. Falschparker) gehen formlos per Mail oder in Papierform ein. 2. Die bevorzugte Methode ist die Mail. 3. Ob über dieses Verfahren auf der Homepage aufgeklärt wird, liegt in der Entscheidungsfreiheit der Kommune und muss nicht begründet werden. 4. Bei den angezeigten Verstößen handelt es sich überwiegend um Parkverstöße. 5. Bearbeitet werden alle Anzeigen. Eine Ahndung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. 6. Das Verhältnis wird statistisch nicht festgehalten. 7. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Art des angezeigten Verstoßes und dem hierfür geltenden bundesweiten Bußgeldkatalog. 8. Die Entwicklung der Höhe der Bußgelder ist den jeweils geltenden bundesweiten Bußgeldkatalogen zu entnehmen. Die Anzahl der geahndeten Anzeigen wird nicht gesondert erfasst. Mit freundlichen Grüßen