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Bearbeitung von Remonstrationen im Visaverfahren

Anfrage an: Auswärtiges Amt

-Hinweise/Anweisungen/Dienstvorschriften/Dienstanweisungen/Leitlinien/Handbücher wie mit Remonstrationen im Visaverfahren genau umgegangen werden soll bzw. wie diese bearbeitet werden sollen
-Liste aller Textbausteine zur Beantwortung von Remonstrationen des Auswärtigen Amts, sofern nicht beim Auswärtigem Amt (zentral) vorliegend: Auflistung aller Textbausteine zur Beantwortung von Remonstrationen der Deutschen Botschaft in Kambodscha

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Hinweise/Anwe…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitung von Remonstrationen im Visaverfahren [#188938]
Datum
15. Juni 2020 07:43
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Hinweise/Anweisungen/Dienstvorschriften/Dienstanweisungen/Leitlinien/Handbücher wie mit Remonstrationen im Visaverfahren genau umgegangen werden soll bzw. wie diese bearbeitet werden sollen -Liste aller Textbausteine zur Beantwortung von Remonstrationen des Auswärtigen Amts, sofern nicht beim Auswärtigem Amt (zentral) vorliegend: Auflistung aller Textbausteine zur Beantwortung von Remonstrationen der Deutschen Botschaft in Kambodscha
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 188938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188938/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Grimmstr. 1 86343 Königsbrunn
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Antrag nach dem IFG: Bearbeitung von Remonstrationen im Visaverfahren, Vg. Nr. 248-2020
Datum
16. Juni 2020 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Namensverwechslung in meiner ersten Mail vom 16.06., 8.5…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Antrag nach dem IFG: Bearbeitung von Remonstrationen im Visaverfahren, Vg. Nr. 248-2020
Datum
16. Juni 2020 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Namensverwechslung in meiner ersten Mail vom 16.06., 8.58 Uhr. Der Text und die Vorgangsnummer haben sich nicht geändert. Vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Remonstrationen im Visaverf…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG: Bearbeitung von Remonstrationen im Visaverfahren, Vg. Nr. 248-2020 [#188938]
Datum
17. August 2020 13:13
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Remonstrationen im Visaverfahren“ vom 15.06.2020 (#188938) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Hinweise/Anweisungen/Dienstvorschriften/Dienstanweisungen/Leitlinien/Handbücher wie mit Remonstrationen im Visaverfahren genau umgegangen werden soll bzw. wie diese bearbeitet werden sollen -Liste aller Textbausteine zur Beantwortung von Remonstrationen des Auswärtigen Amts, sofern nicht beim Auswärtigem Amt (zentral) vorliegend: Auflistung aller Textbausteine zur Beantwortung von Remonstrationen der Deutschen Botschaft in Kambodscha Anfragenr: 188938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188938/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in der Bescheid vom 23.06.2020 wurde an die von Ihnen genannte Adresse per Post verschi…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG: Bearbeitung von Remonstrationen im Visaverfahren, Vg. Nr. 248-2020 [#188938]
Datum
17. August 2020 13:26
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in der Bescheid vom 23.06.2020 wurde an die von Ihnen genannte Adresse per Post verschickt. Diese Adresse hatten Sie uns auf Nachfrage mitgeteilt. Ein Rücklauf des Postzustellers, dass das Schreiben nicht zugestellt werden konnte, ist bei uns nicht eingegangen. Antragsteller/in Antragsteller/in Grimmstr. 1 86343 Königsbrunn Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in das Schreiben ist bis heute nicht eingetroffen, daher bitte ich weiterhin um Übersen…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG: Bearbeitung von Remonstrationen im Visaverfahren, Vg. Nr. 248-2020 [#188938]
Datum
17. August 2020 18:27
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das Schreiben ist bis heute nicht eingetroffen, daher bitte ich weiterhin um Übersendung - vorzugsweise per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188938/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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