Bearbeitung von SEPA Lastschriftmandaten

Prozessbeschreibungen, Dienstanweisungen oder ähnliches, wie bei Ihnen mit der Bearbeitung von SEPA Lastschriftmandaten umgegangen wird. Hier jenen Prozess, der die Einrichtung betrifft.

Ergebnis der Anfrage

bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihrem
Auskunftsanspruch nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz
des Landes Brandenburg (AIG) nicht entsprochen werden kann, da die von
Ihnen begehrten Prozessbeschreibungen, Dienstanweisungen oder ähnliches,
wie beim Zweckverband mit der Bearbeitung von SEPA Lastschriftmandaten
umgegangen wird, zwar in Bezug auf die Verfahrensweise festgelegt
wurden, dies jedoch nicht in Form einer Akte i.S.d. § 3 AIG Brandenburg
vorliegt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2024
  • Frist
    18. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Bearbeitung von SEPA Lastschriftmandaten [#306431]
Datum
16. April 2024 19:50
An
Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Prozessbeschreibungen, Dienstanweisungen oder ähnliches, wie bei Ihnen mit der Bearbeitung von SEPA Lastschriftmandaten umgegangen wird. Hier jenen Prozess, der die Einrichtung betrifft.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 306431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306431/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband
Empfangsbestätigung Ihrer Mail vom 16.04.2024 Sehr geehrter Herr Langner, in vorbezeichneter Angelegenheit bestät…
Von
Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband
Betreff
Empfangsbestätigung Ihrer Mail vom 16.04.2024
Datum
19. April 2024 10:02
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,2 KB


Sehr geehrter Herr Langner, in vorbezeichneter Angelegenheit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 16.04.2024 zur Bearbeitung von SEPA-Lastschriftmandanten. Freundliche Grüße

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Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband
Fwd: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz u.a., Ihr Schreiben vom 16.04.2024 -------- Wei…
Von
Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband
Betreff
Fwd: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz u.a., Ihr Schreiben vom 16.04.2024
Datum
23. April 2024 19:03
Status
Anfrage abgeschlossen
openpgp-signature.asc
840 Bytes


-------- Weitergeleitete Nachricht -------- Sehr geehrter Herr Langner, bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Auskunftsanspruch nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) nicht entsprochen werden kann, da die von Ihnen begehrten Prozessbeschreibungen, Dienstanweisungen oder ähnliches, wie beim Zweckverband mit der Bearbeitung von SEPA Lastschriftmandaten umgegangen wird, zwar in Bezug auf die Verfahrensweise festgelegt wurden, dies jedoch nicht in Form einer Akte i.S.d. § 3 AIG Brandenburg vorliegt. Freundliche Grüße