Bearbeitungsdauer Einbürgerungstest

- durchschnittliche Dauer in 2022 der Bearbeitung der Einbürgerungstests von dem Zeitpunkt, an dem der Teilnehmer den Test ablegt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Teilnehmer das Ergebnis erhält
Bitte informieren Sie im Einzelnen über durchschnittliche Dauer der einzelnen Schritte in diesem Prozess (z.B. Versand der Tests an das BAMF in Nürnberg, Bearbeitung beim BAMF in Nürnberg, Verstand der Tests an die lokalen Stellen des BAMF, Versand der Ergebnisse von den lokalen BAMF-Stellen an die Teilnehmer).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - durchschnittlic…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitungsdauer Einbürgerungstest [#261121]
Datum
17. Oktober 2022 07:53
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- durchschnittliche Dauer in 2022 der Bearbeitung der Einbürgerungstests von dem Zeitpunkt, an dem der Teilnehmer den Test ablegt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Teilnehmer das Ergebnis erhält Bitte informieren Sie im Einzelnen über durchschnittliche Dauer der einzelnen Schritte in diesem Prozess (z.B. Versand der Tests an das BAMF in Nürnberg, Bearbeitung beim BAMF in Nürnberg, Verstand der Tests an die lokalen Stellen des BAMF, Versand der Ergebnisse von den lokalen BAMF-Stellen an die Teilnehmer).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261121/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informati…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Bearbeitungsdauer Einbürgerungstest [#261121]
Datum
17. Oktober 2022 08:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.10.2022, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1050 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 17.11.2022. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (I…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Bearbeitungsdauer Einbürgerungstest [#261121]
Datum
8. November 2022 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17. Oktober 2022. Sie begehren Auskunft zur durchschnittlichen Dauer in 2022 der Bearbeitung der Einbürgerungstests von dem Zeitpunkt, an dem der Teilnehmer den Test ablegt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Teilnehmer das Ergebnis erhält. Mangels Erhebung dieser statistischen Daten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Ihnen hierzu leider keine Auskunft erteilt werden, da die diesbezüglichen Informationen nach § 2 Nr. 1 IFG nicht vorliegen. Dem Bundesamt stehen lediglich das Datum der Testdurchführung bei der Prüfstelle, das Datum des Eingangs der Testunterlagen beim Bundesamt und das Datum des Drucks der Ergebnismitteilung für die jeweils teilnehmende Person zur Verfügung. Insbesondere ist dem Bundesamt der Zeitpunkt, an welchem der teilnehmenden Person die Ergebnismitteilung tatsächlich zugeht, nicht bekannt. Um Ihre Anfrage dennoch soweit wie möglich zu beantworten, teile ich Ihnen mit, dass die durchschnittliche Dauer der Zeit zwischen Testdurchführung beim Träger und dem Eingang der Testunterlagen beim Bundesamt sieben Kalendertage beträgt. Die durchschnittliche Dauer der Zeit zwischen dem Eingang der Testunterlagen im Bundesamt und dem Zeitpunkt des Drucks der Ergebnismitteilung beträgt 51 Kalendertage. Die Auswertung bezieht sich auf den Zeitraum 01. Januar 2022 bis 30. September 2022. Mit freundlichen Grüßen