Bearbeitungsdauer von Kindergeldanträgen

Die Familienkasse beziffert die Bearbeitungsdauer mit 4-6 Wochen. Offensichtlich dauert die Bearbeitung laut Google Rezensionen teilweise bis zu 9 Monate.
Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Kindergeldanträgen bei der Familienkasse Berlin-Brandenburg?
Wie kann es sein, sofern Eltern Anspruch auf Kindergeld haben und darauf angewiesen sind, fast ein Jahr auf einen Bescheid warten zu müssen?
Warum werden keine konkreten Auskünfte gegeben, wenn man sich telefonisch informieren möchte?
Wie viel Untätigkeitsklagen gingen im Jahr 2022 bei der Familienkasse Berlin-Brandenburg ein?
Gibt es Bestrebungen die Beabreitungszeit zu verkürzen und das Image zu verbessern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Familienkasse beziffert die Bearb…
An Familienkasse Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitungsdauer von Kindergeldanträgen [#293213]
Datum
23. November 2023 18:02
An
Familienkasse Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Familienkasse beziffert die Bearbeitungsdauer mit 4-6 Wochen. Offensichtlich dauert die Bearbeitung laut Google Rezensionen teilweise bis zu 9 Monate. Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Kindergeldanträgen bei der Familienkasse Berlin-Brandenburg? Wie kann es sein, sofern Eltern Anspruch auf Kindergeld haben und darauf angewiesen sind, fast ein Jahr auf einen Bescheid warten zu müssen? Warum werden keine konkreten Auskünfte gegeben, wenn man sich telefonisch informieren möchte? Wie viel Untätigkeitsklagen gingen im Jahr 2022 bei der Familienkasse Berlin-Brandenburg ein? Gibt es Bestrebungen die Beabreitungszeit zu verkürzen und das Image zu verbessern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293213/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Familienkasse Berlin-Brandenburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Familienkasse Berlin-Brandenburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. November 2023 18:02
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Familienkasse Berlin-Brandenburg
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten: Der Familienkasse Berlin-Brandenburg ist…
Von
Familienkasse Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Bearbeitungsdauer von Kindergeldanträgen [#293213]
Datum
15. Dezember 2023 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten: Der Familienkasse Berlin-Brandenburg ist es ein besonderes Anliegen, die Arbeitsabläufe rechtlich einwandfrei und weitestgehend fehlerfrei zu gestalten. Hierbei kann es vereinzelt zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, weil z.B. die Anträge nicht vollständig sind oder eine weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist. Da eine rechtlich einwandfreie Prüfung der Anträge auch in Ihrem Interesse sein dürfte, bitte ich insofern um Verständnis, dass die Bearbeitung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Zur Zeit bearbeiten wir durchschnittlich einen Antrag auf Kindergeld innerhalb von 50 Arbeitstagen. Damit liegt die Familienkasse weit unter der in den § 347 Abs. 1 Satz 2 AO und § 46 FGO vorgegebenen Regelbearbeitungsfrist von sechs Monaten. Dies bestätigt auch, dass im Jahr 2022 keine steuerrechtlichen Untätigkeitsklagen in der Familienkasse Berlin-Brandenburg eingegangen sind. Zudem ist die Familienkasse immer bestrebt, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln, um den berechtigten Ansprüchen der Bürger zu genügen und den Veränderungen in der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Hierzu gehört auch, dass wir bestrebt sind zügig über die Anträge zu entscheiden und alles Zumutbare zu veranlassen, um die Verfahren zeitnah abzuschließen. Konkrete telefonische Auskünfte zu Einzelfällen können in der Regel aufgrund des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung (AO)) nicht erteilt werden. Ihre Anfrage ist damit abschließend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen