Bearbeitungsverfahren und Dauer eines Antrags nach § 26a WoGG

Die Bearbeitung eines Antrages auf Zahlung von Wohngeld kann ich bestimmten Fällen und bei entsprechender Überlastung der Behörde eine lange Zeit in Anspruch nehmen.
Oft ist es indes genau diese Zeit, die Bedürftige nicht abwarten können.

Der Gesetzgeber hat daher in § 26a WoGG eine Möglichkeit zur vorläufigen Bescheidung, nicht unwesentlich aus Gründen der sozialstaatlichen Verpflichtung aus dem Grundgesetz, eingeführt.

Wieviele Anfragen an die Stadt Köln zur Bescheidung von Wohngeldanträgen bearbeitet die Stadt Köln zeitgleich?
Wieviele davon sind mit einem Antrag auf vorläufige Bescheidung verbunden?
In welchem Zeitraum werden diese beiden Arten von Anträgen durchschnittlich beschieden?
Welche Quote jeweils davon wird negativ Beschieden?

Zur grundsätzlichen Frage: Welche besondere Verfahren setzt die Stadt Köln ein, um sicherzustellen, dass einem Antrag nach § 26a WoGG in billiger Zeit entsprochen wird?
Welchen Zeitraum hält die Stadt Köln hier für angemessen; was geschieht bei Überschreitung?
Welche Sicherungs-/ Redundanzmechanismen bestehen bei Überschreitung für die Bedürftigen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitungsverfahren und Dauer eines Antrags nach § 26a WoGG [#294581]
Datum
11. Dezember 2023 09:45
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bearbeitung eines Antrages auf Zahlung von Wohngeld kann ich bestimmten Fällen und bei entsprechender Überlastung der Behörde eine lange Zeit in Anspruch nehmen. Oft ist es indes genau diese Zeit, die Bedürftige nicht abwarten können. Der Gesetzgeber hat daher in § 26a WoGG eine Möglichkeit zur vorläufigen Bescheidung, nicht unwesentlich aus Gründen der sozialstaatlichen Verpflichtung aus dem Grundgesetz, eingeführt. Wieviele Anfragen an die Stadt Köln zur Bescheidung von Wohngeldanträgen bearbeitet die Stadt Köln zeitgleich? Wieviele davon sind mit einem Antrag auf vorläufige Bescheidung verbunden? In welchem Zeitraum werden diese beiden Arten von Anträgen durchschnittlich beschieden? Welche Quote jeweils davon wird negativ Beschieden? Zur grundsätzlichen Frage: Welche besondere Verfahren setzt die Stadt Köln ein, um sicherzustellen, dass einem Antrag nach § 26a WoGG in billiger Zeit entsprochen wird? Welchen Zeitraum hält die Stadt Köln hier für angemessen; was geschieht bei Überschreitung? Welche Sicherungs-/ Redundanzmechanismen bestehen bei Überschreitung für die Bedürftigen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294581/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei der Wohngeldstelle der Stadt Köln eingegangen. Leide…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: WG: Cr / Bearbeitungsverfahren und Dauer eines Antrags nach § 26a WoGG [#294581]
Datum
9. Januar 2024 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei der Wohngeldstelle der Stadt Köln eingegangen. Leider nimmt die Beantwortung noch etwas Zeit in Anspruch. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld, ich werde zeitnah auf die Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Köln
Auskunftserteilung
Von
Kommunalverwaltung Köln
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftserteilung
Datum
6. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,0 MB