Bearbeitungsverfahren und Dauer eines Antrags nach § 26a WoGG
Die Bearbeitung eines Antrages auf Zahlung von Wohngeld kann ich bestimmten Fällen und bei entsprechender Überlastung der Behörde eine lange Zeit in Anspruch nehmen.
Oft ist es indes genau diese Zeit, die Bedürftige nicht abwarten können.
Der Gesetzgeber hat daher in § 26a WoGG eine Möglichkeit zur vorläufigen Bescheidung, nicht unwesentlich aus Gründen der sozialstaatlichen Verpflichtung aus dem Grundgesetz, eingeführt.
Wieviele Anfragen an die Stadt Köln zur Bescheidung von Wohngeldanträgen bearbeitet die Stadt Köln zeitgleich?
Wieviele davon sind mit einem Antrag auf vorläufige Bescheidung verbunden?
In welchem Zeitraum werden diese beiden Arten von Anträgen durchschnittlich beschieden?
Welche Quote jeweils davon wird negativ Beschieden?
Zur grundsätzlichen Frage: Welche besondere Verfahren setzt die Stadt Köln ein, um sicherzustellen, dass einem Antrag nach § 26a WoGG in billiger Zeit entsprochen wird?
Welchen Zeitraum hält die Stadt Köln hier für angemessen; was geschieht bei Überschreitung?
Welche Sicherungs-/ Redundanzmechanismen bestehen bei Überschreitung für die Bedürftigen?
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Dezember 2023
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13. Januar 2024
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