Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022

Minimale, Maximale und die Durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Widersprüchen vom Eingang des Widerspruchs bis zum Widerspruchsbescheid in den Jahren 2018 bis 2022

Hintergrund ist der selbst erlebte Verlauf:
01.03.2018 Widerspruch
16.12.2022 Zwischennachricht auf Widerspruch
23.06.2023 Widerspruchsbescheid

Ergebnis der Anfrage

Bislang nur hinhaltende Rückmeldungen des LRA Rems-Murr-Kreis. Anstelle frühzeitig nach einer Eingrenzung der Anfrage zu fragen wird dies erst nach Formulartexten nachgeschoben.

Anfrage wurde vom LRA Rems-Murr-Kreis beantwortet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. September 2023
  • Frist
    16. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Minimale, Maximale und die Durchsc…
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]
Datum
8. September 2023 14:10
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Minimale, Maximale und die Durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Widersprüchen vom Eingang des Widerspruchs bis zum Widerspruchsbescheid in den Jahren 2018 bis 2022 Hintergrund ist der selbst erlebte Verlauf: 01.03.2018 Widerspruch 16.12.2022 Zwischennachricht auf Widerspruch 23.06.2023 Widerspruchsbescheid
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287882/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> hausintern wurde uns Ihre unten stehende Anfrage vom 8.9.2023 zugeleitet.…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Betreff
WG: <N> Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]
Datum
22. September 2023 07:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hausintern wurde uns Ihre unten stehende Anfrage vom 8.9.2023 zugeleitet. Wir möchten Ihnen daher den Eingang Ihrer Anfrage bestätigen, sollten Sie von anderer Stelle im Landratsamt Rems-Murr-Kreis noch keine Eingangsbestätigung erhalten haben, so bitten wir dies zu entschuldigen. Ihr Anliegen wird aktuell geprüft - Sie erhalten nochmals Nachricht per E-Mail sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Freundliche Grüße
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> mit u. g. E-Mail habe ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages bestätigt. Im…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Betreff
AW: <N> Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]
Datum
2. Oktober 2023 09:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> mit u. g. E-Mail habe ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages bestätigt. Im Zuge der laufenden Prüfung Ihres Antrages zeigte sich, dass auf Grund des Umfanges und der Komplexität Ihres Antrages eine Fristverlängerung gemäß § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG auf bis zu drei Monate notwendig ist. Wir beabsichtigen nicht diese verlängerte Frist voll auszuschöpfen, werden aber für eine fundierte rechtliche Bewertung und Beantwortung Ihres Antrages, schon heute absehbar, länger als einen Monat ab Eingang Ihres Antrages benötigen. Gemäß § 7 Abs. 7 S. 3 LIFG möchte ich Sie hiermit über die Fristverlängerung und die Gründe elektronisch informieren. Sobald unsere Prüfung abgeschlossen ist erhalten Sie auf diesem Wege nochmals Nachricht von uns. Freundliche Grüße
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> ergänzend zu unserer E-Mail vom 2.10.2023 bitten wir gemäß § 7 Abs. 2 LIF…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Betreff
AW: <N> Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]
Datum
31. Oktober 2023 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ergänzend zu unserer E-Mail vom 2.10.2023 bitten wir gemäß § 7 Abs. 2 LIFG sowie § 25 Abs. 2 UVwG um eine Konkretisierung Ihres Antrages. In Ihrem Antrag fordern Sie Auskunft über die "Minimale, Maximale und die Durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Widersprüchen vom Eingang des Widerspruchs bis zum Widerspruchsbescheid in den Jahren 2018 bis 2022". Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ist für viele unterschiedliche Rechtsgebiete Widerspruchsbehörde. Das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt ist Widerspruchsbehörde für kreisangehörige Kommunen insbesondere im Gebühren- und Beitragsrecht. Daher bitten wir Sie um Konkretisierung, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen „nur“ auf die vom Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt bearbeiteten Widerspruchsverfahren im genannten Zeitraum beschränken oder ob Sie Auskunft über alle im gesamten Landratsamt Rems-Murr-Kreis bearbeiteten Widerspruchsverfahren beantragen? Sollten Sie Auskunft über alle im Landratsamt Rems-Murr-Kreis bearbeiteten Widerspruchsverfahren beantragen, weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass die Erhebung dieser begehrten Information in Anbetracht der Größe unserer Behörde, nur mit sehr großem Aufwand möglich wäre und folglich hohe Gebühren entstehen könnten. Bitte lassen Sie uns daher eine entsprechende Rückmeldung zur Konkretisierung zukommen, damit wir Ihren Antrag weiter bearbeiten können. Vielen Dank. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Anfrage bezieht sich auf alle Widerspruchsverfahren, deren Anlass eine Entscheidung einer Gemeinde…
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]
Datum
13. November 2023 16:06
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Anfrage bezieht sich auf alle Widerspruchsverfahren, deren Anlass eine Entscheidung einer Gemeinde war, für die das LRA Rems-Murr-Kreis zuständig ist (vergl. meinen Fall mit der Gemeinde Plüderhausen). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287882/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Konkretisierung. Auf dieser Basis haben wir die beigefügte…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Betreff
AW: Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]
Datum
30. November 2023 07:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Konkretisierung. Auf dieser Basis haben wir die beigefügte Auswertung vorgenommen (siehe Anlage). Da unsere hausinterne Abfrage ergeben hat, dass alle anderen Bereiche, die als Widerspruchsbehörde tätig werden, innerhalb von drei bis maximal 6 Monate Bearbeitungszeit für einen Widerspruch liegen, umfasst unsere Darstellung nur das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt. Auch wenn die Angaben zur Anzahl der bearbeiteten Widersprüche und der Jahresendbestand von Ihnen nicht explizit erfragt wurden, möchten wir Ihnen zur besseren Einordnung diese zusätzlich benennen. Es zeigt sich an Hand der Zahlen, dass ein Abbau offener Widerspruchsfälle seit 2018 kontinuierlich stattfindet. Zwischenzeitlich (Stand 29.11.2023) liegen wir bei 37 noch nicht abgeschlossenen Fällen, wobei alle diese Fälle in Bearbeitung sind und teilweise notwendige Rückmeldungen der Ausgangsbehörden fehlen, um die Fälle abschließen zu können. Die Spitzen in der Bearbeitungszeit in den Jahren 2020 und 2021 ist dem Umstand geschuldet, dass in diesen Jahren intensiv Altfälle aufgearbeitet und abgeschlossen wurden. Zu diesem Zeitpunkt fand eine Organisationsänderung statt, die unteranderem auch zum Ziel hatte, durch Synergieeffekte die Bearbeitung von Anfragen zu straffen. Wir waren und sind mit den durchschnittlichen und max. entstandenen Bearbeitungszeiten absolut nicht zufrieden und arbeiten mit Nachdruck und Priorität am vollständigen Abbau der (noch) vorhandenen Rückstände. Wir sind aber sehr zuversichtlich, dass die Rückstände im Laufe des kommenden Jahres soweit aufgearbeitet werden können. Die lange Bearbeitungszeit Ihres Falles, auch wenn diese nicht ausschließlich in unserer Verantwortung lag, bedauern wir. Obwohl die Auswertung und internen Abstimmungen durchaus einen zeitlichen und personellen Aufwand verursacht haben, werden wir auf die Erhebung einer Gebühr für unsere Auskunft verzichten. In der Hauptsache ist Ihr Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig und wird dort entschieden werden. Auf Ihre Fax-Nachricht vom 24.11.2023 erhalten Sie eine separate schriftliche Mitteilung. Freundliche Grüße