Bearbeitungszeiträume Anträge auf Neustarthilfen

Es wird festgestellt, dass Bewilligungen zu Anträgen auf Neustarthilfen des Bundes und der Länder innerhalb weniger Tage, im Bereich von vier bis sieben, abgewickelt, beschieden und ausgezahlt werden.
Anderseits gibt es Fälle, in denen die Überprüfung monatelang dauert.
Deshalb die Fragen:
Welche Parameter der Überprüfung werden grundsätzlich angewendet?
Welche Parameter der Überprüfung sind so komplex und kompliziert, dass deren Bearbeitung sich über Monate erstrecken muss?
Welche Interimslösung wird angeboten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2022
  • Frist
    16. Februar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wird festgeste…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitungszeiträume Anträge auf Neustarthilfen [#237621]
Datum
14. Januar 2022 15:59
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wird festgestellt, dass Bewilligungen zu Anträgen auf Neustarthilfen des Bundes und der Länder innerhalb weniger Tage, im Bereich von vier bis sieben, abgewickelt, beschieden und ausgezahlt werden. Anderseits gibt es Fälle, in denen die Überprüfung monatelang dauert. Deshalb die Fragen: Welche Parameter der Überprüfung werden grundsätzlich angewendet? Welche Parameter der Überprüfung sind so komplex und kompliziert, dass deren Bearbeitung sich über Monate erstrecken muss? Welche Interimslösung wird angeboten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237621/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Januar zur Neustarthilfe. Zur Bewältigung von Coron…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Bearbeitungszeiträume Anträge auf Neustarthilfen [#237621]
Datum
2. Februar 2022 19:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Januar zur Neustarthilfe. Zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen stellt die Bundesregierung u.a. die Mittel für das Programm Neustarthilfe sowie die Nachfolgeprogramme Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 bereit. Die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Dabei hat das Bundeswirtschaftsministerium keinen Einfluss auf die Art und Weise der Bearbeitung der Anträge. Die Dauer der Bearbeitung hängt im Wesentlichen von der Komplexität eines Antrags ab. Außerdem können weitere Faktoren zu einer verlängerten Bearbeitungszeit führen, wie beispielsweise zusätzlich notwendige Rückfragen an Direktantragstellende oder Prüfende Dritte, unkorrekte Angaben oder ein erhöhter Systemprüfindexwert, der eine vertiefte Prüfung durch die Bewilligungsstellen notwendig macht. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass alle Beteiligten, und insbesondere die Bewilligungsstellen der Länder, ihr Möglichstes geben, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten und auszuzahlen. Mit freundlichen Grüßen