Beauftragung Anwaltskanzleien

Anfrage an: Stadt Raguhn-Jeßnitz

Dokumente und Unterlagen, die Aufschluss über die Beauftragungen von Anwaltskanzleien seitens der Stadt, des Bürgermeisters oder nachgeordneter Behörden seit 01.09.2023 geben.

Dazu zählen u. a. Vergabeunterlagen, Ausschreibungen, Aktenvermerke zur freihändigen Vergabe (inkl. Begründung derer, falls zutreffend), juristische und kaufmännische Informationen zur Beauftragung, etc.

Falls vorhanden, bitte Sachverhalte und Rechnungen beifügen und nach jeweiligen Haushaltspositionen aufschlüsseln.

Bitte übersenden Sie mir ferner jegliche Kommunikation zwischen dem Büro des Bürgermeisters und Anwaltskanzleien, die vor einer entsprechenden Mandatierung erfolgte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
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Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und Unterla…
An Stadt Raguhn-Jeßnitz Details
Von
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Betreff
Beauftragung Anwaltskanzleien [#299903]
Datum
12. Februar 2024 11:40
An
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Unterlagen, die Aufschluss über die Beauftragungen von Anwaltskanzleien seitens der Stadt, des Bürgermeisters oder nachgeordneter Behörden seit 01.09.2023 geben. Dazu zählen u. a. Vergabeunterlagen, Ausschreibungen, Aktenvermerke zur freihändigen Vergabe (inkl. Begründung derer, falls zutreffend), juristische und kaufmännische Informationen zur Beauftragung, etc. Falls vorhanden, bitte Sachverhalte und Rechnungen beifügen und nach jeweiligen Haushaltspositionen aufschlüsseln. Bitte übersenden Sie mir ferner jegliche Kommunikation zwischen dem Büro des Bürgermeisters und Anwaltskanzleien, die vor einer entsprechenden Mandatierung erfolgte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz Anfragenr: 299903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299903/ Postanschrift Felix Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)

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Stadt Raguhn-Jeßnitz
Sehr geehrter Herr Schulz, Sie beantragten mit E-Mail vom 12.02.2024 nach dem IZG LSA, dem UIG LSA sowie VIG die …
Von
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Betreff
Beauftragung Anwaltskanzleien
Datum
7. März 2024 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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16,1 KB


Sehr geehrter Herr Schulz, Sie beantragten mit E-Mail vom 12.02.2024 nach dem IZG LSA, dem UIG LSA sowie VIG die Übersendung von Dokumenten und Unterlagen, die Aufschluss über die Beauftragungen von Anwaltskanzleien seitens der Stadt, des Bürgermeisters oder nachgeordneter Behörden seit dem 01.09.2023 geben. Nach Prüfung in unserem Hause kann ich Ihnen nur mitteilen, dass es seit dem genannten Zeitpunkt bis heute keine Beauftragungen von Anwaltskanzleien durch die Stadt Raguhn-Jeßnitz und deren Beschäftigte gegeben hat. Mit freundlichen Grüßen