Beauftragung BGS Wasser zur Umsetzunh H4

Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den genauen Text der Beauftragung an das Ingenieurbüro BGS Wasser, in dem die Umsetzung der Maßnahme H4 an der Rehbach untersucht werden soll.
BGO Schuhmacher weigerte sich in der öffentlichen Sitzung des FWU-Ausschusses am 12.06.15 den Wortlaut auf Anfrage eines Ausschussmitglieds zu nennen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2015
  • Frist
    17. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
Ralf Berger
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den genauen T…
An Gemeindeverwaltung Haßloch Details
Von
Ralf Berger
Betreff
Beauftragung BGS Wasser zur Umsetzunh H4 [#10175]
Datum
14. Juni 2015 19:05
An
Gemeindeverwaltung Haßloch
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den genauen Text der Beauftragung an das Ingenieurbüro BGS Wasser, in dem die Umsetzung der Maßnahme H4 an der Rehbach untersucht werden soll. BGO Schuhmacher weigerte sich in der öffentlichen Sitzung des FWU-Ausschusses am 12.06.15 den Wortlaut auf Anfrage eines Ausschussmitglieds zu nennen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ralf Berger <<E-Mail-Adresse>>
Gemeindeverwaltung Haßloch
Sehr geehrter Herr Berger, ich habe die Anfrage dahingehend beantwortet, dass ich mich um den genauen Wortlaut des…
Von
Gemeindeverwaltung Haßloch
Betreff
AW: WG: Beauftragung BGS Wasser zur Umsetzunh H4 [#10175]
Datum
19. Juni 2015 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Berger, ich habe die Anfrage dahingehend beantwortet, dass ich mich um den genauen Wortlaut des Auftrages kümmere und ihn mit der Niederschrift zur Verfügung stelle. Warum sollte ich mich weigern, dazu fehlt jegliche Grundlage. Ich bitte solche falschen Behauptungen zu unterlassen. Das Auftragsschreiben ist beigefügt und ist auch Bestandteil des Protokolls zur FWU-Sitzung vom 12.06.2015. Im Übrigen wurden die Auftragspunkte in der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2014 im öffentlichen Teil der Sitzung bekannt gegeben. Ihnen müssten diese Fakten bereits vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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Ralf Berger
AW: AW: WG: Beauftragung BGS Wasser zur Umsetzung H4 [#10175] Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben auf di…
An Gemeindeverwaltung Haßloch Details
Von
Ralf Berger
Betreff
AW: AW: WG: Beauftragung BGS Wasser zur Umsetzung H4 [#10175]
Datum
19. Juni 2015 20:43
An
Gemeindeverwaltung Haßloch
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben auf die Frage ausweichend geantwortet (Zitat: "Wollen Sie jetzt zum 11. Mal mit dem Thema anfangen?"). Frau Schuster zog die Frage dann zurück. Die Beauftragung zu H4 war noch nie Thema in einem Fachausschuss oder im Rat, daher ist die Frage legitim und immer noch nicht beantwortet. Wie kann sie denn im Sommer 2014 Thema im Rat gewesen sein, wenn die Variante H4 erst im Herbst letzten Jahres vorgestellt wurde? Bis das Protokoll inklusive des angefragten Auftragstextes nicht vorliegen, betrachte ich die Anfrage weiterhin als offen. ... Mit freundlichen Grüßen Ralf Berger Anfragenr: 10175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>