Bebauung am See und Pflastern Feldweg

Anfrage an: Stadtverwaltung Worms

Wieso darf auf der Südseite des Siedlungsgebietes Am See ein 1. Stockwerk errichtet werden. Wieso darf ebenso auf der Südseite ein Feldweg gepflastert werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso darf auf…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bebauung am See und Pflastern Feldweg [#247030]
Datum
24. April 2022 13:05
An
Stadtverwaltung Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso darf auf der Südseite des Siedlungsgebietes Am See ein 1. Stockwerk errichtet werden. Wieso darf ebenso auf der Südseite ein Feldweg gepflastert werden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247030/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Worms
Sehr Antragsteller/in ihre untenstehende Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung/Beantwortung…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Bebauung am See und Pflastern Feldweg [#247030]
Datum
25. April 2022 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ihre untenstehende Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung/Beantwortung weitergeleitet an die Abt. 6.1 Stadtplanung im Bereich 6 Stadtentwicklung, Planen und Bauen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Worms
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren untenstehenden Antrag nach LTranspG, VIG, der von Seiten der Abteilun…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Bebauung am See und Pflastern Feldweg [#247030]
Datum
27. April 2022 17:08
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren untenstehenden Antrag nach LTranspG, VIG, der von Seiten der Abteilung 6.1 Stadtplanung wie folgt beantwortet wird: "Der dortige Bebauungsplan WIE 2A begrenzt die Zahl der Vollgeschosse auf eins, enthält aber keine Höhenbegrenzung. Auf dieser Basis kann auch eine 2. Etage zulässig sein, wenn diese unterhalb der in der Landesbauordnung definierten Grenze eines Vollgeschosses bleibt. Dieser Bebauungsplan weist außerdem den Weg als bestehende öffentliche Verkehrsfläche aus. Damit ist die Rechtsgrundlage zur Befestigung dieses Weges gegeben." Mit freundlichen Grüßen