Bebauungplan-Entwurf HafenCity 16 - Umweltverträglichkeitsprüfung

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

das Dokument zur Prüfung der UVP-Pflicht für den Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 16

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Bebauungplan-Entwurf HafenCity 16 - Umweltverträglichkeitsprüfung [#202889]
Datum
4. November 2020 16:18
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: das Dokument zur Prüfung der UVP-Pflicht für den Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 16 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 202889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202889/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
4. November 2020 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Schönberger, die Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt auf der Grundlage des Baugesetzbuchs …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]- Bebauungplan-Entwurf HafenCity 16 - Umweltverträglichkeitsprüfung [#202889]
Datum
5. November 2020 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, die Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB). Gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird bei der Aufstellung des Bebauungsplans für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung obligatorisch durchgeführt und in einem Umweltbericht dokumentiert. Es bestehen gemäß BauGB zwar Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung der Umweltprüfung, diese liegen beim Bebauungsplanentwurf HafenCity 16 allerdings nicht vor. Der Umweltbericht ist in Kapitel 4 der Begründung zum Bebauungsplan HafenCity 16 enthalten. Eine Prüfung der UVP-Pflicht war daher nicht erforderlich, sodass das von Ihnen erbetene Dokument zur Prüfung der UVP-Pflicht nicht existiert. Der Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 16 (Elbtower) liegt derzeit öffentlich aus. Sie finden den Planentwurf im Internet unter folgenden Links: https://www.hamburg.de/bebauungsplaene https://bauleitplanung.hamburg.de Mit freundlichen Grüßen