Bebauungsplan

Anfrage an: Stadt Crailsheim

- sämtliche amtliche Korrespondenz die zur Genehmigung und dem Bau des Objekts: Schießbergstraße 41 geführt haben.

- inbesondere hierzu die Genehmigungsverfahren und deren Ausnahmeregelung(en) des regulären Bebauungsplanes des Wohngebietes "Am Schießberg/Hexenbuckel"

Vielen Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2016
  • Frist
    10. Februar 2016
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Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche amt…
An Stadt Crailsheim Details
Von
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Betreff
Bebauungsplan [#12477]
Datum
11. Januar 2016 12:59
An
Stadt Crailsheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche amtliche Korrespondenz die zur Genehmigung und dem Bau des Objekts: Schießbergstraße 41 geführt haben. - inbesondere hierzu die Genehmigungsverfahren und deren Ausnahmeregelung(en) des regulären Bebauungsplanes des Wohngebietes "Am Schießberg/Hexenbuckel" Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bebauungsplan " vom 11.01.2016 (#124…
An Stadt Crailsheim Details
Von
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Betreff
AW: Bebauungsplan/Genehmigungsverfahren Schießbergstr. 41 [#12477]
Datum
17. Februar 2016 13:29
An
Stadt Crailsheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bebauungsplan " vom 11.01.2016 (#12477) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Stadt Crailsheim
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in, um feststellen zu können, ob Sie eine "natürliche Person" sind, müsse…
Von
Stadt Crailsheim
Betreff
Bebauungsplan [#12477]
Datum
18. Februar 2016 09:35
Status
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in, um feststellen zu können, ob Sie eine "natürliche Person" sind, müssen Sie sich identifizieren. Mit freundlichen Grüßen