Bebauungsplan 75, Fällung Buche

Anfrage an: Stadt Heide

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie uns Folgendes zu:

- Fällgenehmigung für die Buche, die laut Bebauungsplan 75 und nach §9 Absatz 1 Nr 25b BauBG erhalten werden sollte.

Hintergrund:
Am 26.04.2023 fragten wir die Stadt Heide ob aufgrund der illegalen bzw. versehentlichen Fällung der oben genannten Buche im März/April 2021 ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet wurde. Am 31.07.2023 erhielten wir folgende Antwort: "Illegale oder versehentliche Abholzungen sind der Verwaltung nicht bekannt." Wir gehen also davon aus, dass eine Fällgenehmigung erteilt wurde und diese der Stadt Heide vorliegt. Unseres Wissens wurde dieselbe Anfrage bereits 2021 von der Fraktion der LINKEn in der Ratsversammlung und im Bauausschuss gestellt und blieb bisher unbeantwortet.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2023
  • Frist
    14. Oktober 2023
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Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie uns Folgendes zu: - Fällgenehmigung für die Buche, die …
An Stadt Heide Details
Von
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Betreff
Bebauungsplan 75, Fällung Buche [#288151]
Datum
12. September 2023 17:22
An
Stadt Heide
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie uns Folgendes zu: - Fällgenehmigung für die Buche, die laut Bebauungsplan 75 und nach §9 Absatz 1 Nr 25b BauBG erhalten werden sollte. Hintergrund: Am 26.04.2023 fragten wir die Stadt Heide ob aufgrund der illegalen bzw. versehentlichen Fällung der oben genannten Buche im März/April 2021 ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet wurde. Am 31.07.2023 erhielten wir folgende Antwort: "Illegale oder versehentliche Abholzungen sind der Verwaltung nicht bekannt." Wir gehen also davon aus, dass eine Fällgenehmigung erteilt wurde und diese der Stadt Heide vorliegt. Unseres Wissens wurde dieselbe Anfrage bereits 2021 von der Fraktion der LINKEn in der Ratsversammlung und im Bauausschuss gestellt und blieb bisher unbeantwortet. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm Anfragenr: 288151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288151/ Postanschrift Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm << Adresse entfernt >>
Stadt Heide
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit bestätigen wir Ihren Eingang. In Kürze we…
Von
Stadt Heide
Betreff
AW: [EXTERN] Bebauungsplan 75, Fällung Buche [#288151]
Datum
13. September 2023 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit bestätigen wir Ihren Eingang. In Kürze werden Sie hierzu eine Antwort von uns erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Heide
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Fällgenehmigung war nicht erforderlich. Dies hat die Untere Naturschutzbehörd…
Von
Stadt Heide
Betreff
AW: [EXTERN] Bebauungsplan 75, Fällung Buche [#288151]
Datum
12. Oktober 2023 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Fällgenehmigung war nicht erforderlich. Dies hat die Untere Naturschutzbehörde seinerzeit schriftlich bestätigt. Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte entsprechend an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Dithmarschen. Auskünfte zu Baugenehmigungsverfahren dürfen wir grundsätzlich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht übermitteln. Aufgrund der inzwischen durch Schrifttum und Judikatur entwickelte Komplexität dieser Rechtsmaterie ist es jedoch nicht abschließend möglich jede einschlägige Vorschrift zu kennen. Sollte trotz sorgfältiger Prüfung dennoch eine Auskunftsgrundlage übersehen worden sein, wird um Benennung dieser gebeten. Gerne wird dann noch einmal geprüft inwieweit Ihnen Auskünfte erteilt werden dürfen Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wir hätten allerdings im Rahmen der Anfrage erwartet,…
An Stadt Heide Details
Von
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Betreff
AW: [EXTERN] Bebauungsplan 75, Fällung Buche [#288151]
Datum
12. Oktober 2023 12:40
An
Stadt Heide
Status
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wir hätten allerdings im Rahmen der Anfrage erwartet, dass Sie uns die erwähnte schriftliche Bestätigung der Unteren Naturschutzbehörde zusenden und bitten hiermit um kurzfristige Übermittlung derselben. Ausserdem bitten wir um das Protokoll der Bauausschusssitzung in welcher die Fällung beschlossen wurde. Sollte keine entsprechende Bauausschusssitzung stattgefunden haben, bitten wir um Mitteilung der Verantwortlichkeiten und des entsprechend befolgten Verfahrens. Im Übrigen ist es für uns Bürger schwer nachzuvollziehen, warum die Stadt Heide vier Wochen benötigt um uns mitzuteilen, dass eine Fällgenehmigung nicht erforderlich war. Wir würden annehmen ein Blick in die entsprechende Akte wäre ausreichend. Es drängt sich der Eindruck auf, die Stadt würde unserem Interesse mit einer gewissen Geringschätzung entgegnen. Dies ist aber bestimmt nicht der Fall und wir zählen auf Ihre Mitarbeit um uns Bürgern die Entscheidungsfindung der Stadt Heide in Bezug auf Arten-, Natur- und Klimaschutz verständlich nahe zu bringen. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm Anfragenr: 288151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288151/ Postanschrift Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm << Adresse entfernt >>
Stadt Heide
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Stadt Heide
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Oktober 2023 12:40
Status
Warte auf Antwort

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Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Guten Tag, wir bitten hiermit um die Beantwortung unserer obigen Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiati…
An Stadt Heide Details
Von
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Betreff
AW: Automatische Antwort: [EXTERN] AW: [EXTERN] Bebauungsplan 75, Fällung Buche [#288151]
Datum
12. Oktober 2023 16:00
An
Stadt Heide
Status
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Guten Tag, wir bitten hiermit um die Beantwortung unserer obigen Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm Anfragenr: 288151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288151/ Postanschrift Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm << Adresse entfernt >>
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bebauungsplan 75, Fällung Buche“ vom 12.09.2023 (#288151) wurde vo…
An Stadt Heide Details
Von
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Betreff
AW: Automatische Antwort: [EXTERN] AW: [EXTERN] Bebauungsplan 75, Fällung Buche [#288151]
Datum
24. Oktober 2023 15:20
An
Stadt Heide
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bebauungsplan 75, Fällung Buche“ vom 12.09.2023 (#288151) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Stadt Heide
Ihre Frage wurde am 12.10.2023 um 09:25 Uhr beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Heide
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Automatische Antwort: [EXTERN] AW: [EXTERN] Bebauungsplan 75, Fällung Buche [#288151]
Datum
24. Oktober 2023 16:13
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
awexternbebauungsplan75fllungbuche.eml
9,8 KB
Ihre Frage wurde am 12.10.2023 um 09:25 Uhr beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Guten Tag, aufgrund ihrer obigen Antwort, wandten wir uns an die untere Naturschutzbehörde. Uns wurde heute, also…
An Stadt Heide Details
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Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Betreff
AW: WG: [EXTERN] AW: Automatische Antwort: [EXTERN] AW: [EXTERN] Bebauungsplan 75, Fällung Buche [#288151]
Datum
13. November 2023 17:10
An
Stadt Heide
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, aufgrund ihrer obigen Antwort, wandten wir uns an die untere Naturschutzbehörde. Uns wurde heute, also zwei Monate nach unserer ursprünglichen Anfrage bei Ihnen, folgendes mitgeteilt: "Über die Frage der Baumbeseitigung war im Wege der Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 75 durch die Stadt Heide zu entscheiden. Ich bitte Sie daher, wegen weiterer Informationen bei der Stadt Heide – der entscheidenden Behörde – vorstellig zu werden. Die Bauvorlagen (dazu gehört in diesem Fall auch der Befreiungsantrag nach § 31 BauGB) wurden mit der Stellungnahme vom 18.01.2021 (die Ihnen bereits vorliegt) an die Stadt Heide zurückgegeben." (siehe https://fragdenstaat.de/a/291575) Wir bitten Sie daher erneut, uns eine Begründung für die Fällung bzw. ein Protokoll der entsprechenden Sitzung in welcher die Fällung der laut Bebauungsplan 75 zu erhaltenden Eiche beschlossen wurde, zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm Anfragenr: 288151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288151/ Postanschrift Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm << Adresse entfernt >>
Stadt Heide
Sehr geehrte Damen und Herren, wie meine Kollegen Ihnen bereits mitgeteilt haben, war eine Fällgenehmigung nicht e…
Von
Stadt Heide
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Automatische Antwort: [EXTERN] AW: [EXTERN] Bebauungsplan 75, Fällung Buche [#288151]
Datum
20. November 2023 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wie meine Kollegen Ihnen bereits mitgeteilt haben, war eine Fällgenehmigung nicht erforderlich. Auskünfte zu Baugenehmigungsverfahren dürfen wir grundsätzlich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht übermitteln. Aufgrund der inzwischen durch Schrifttum und Judikatur entwickelte Komplexität dieser Rechtsmaterie ist es jedoch nicht abschließend möglich jede einschlägige Vorschrift zu kennen. Sollte trotz sorgfältiger Prüfung dennoch eine Auskunftsgrundlage übersehen worden sein, wird um Benennung dieser gebeten. Gerne wird dann noch einmal geprüft inwieweit Ihnen Auskünfte erteilt werden dürfen. Wenn Sie eine Vollmacht auf Akteneinsicht vom Eigentümer haben, können Sie gerne einen Termin zur Bauakteneinsicht vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Guten Tag, wir bitten um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bebauungsplan 75, Fällung Buche“ [#288151]
Datum
12. Dezember 2023 12:16
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wir bitten um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/288151/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Begründung für die Fällung eines zu als erhalten festgesetzten Baumes von öffentlichem Interesse ist und keine persönlichen Datenschutzbelange verletzt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm Anhänge: - 288151.pdf - 2023-10-24_2-awexternbebauungsplan75fllungbuche.eml Anfragenr: 288151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288151/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Dezember 2023 07:15
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
AW: Automatische Empfangsbestätigung [#288151] Guten Tag, wir stellen hiermit nochmals klar, dass wir verstanden …
An Stadt Heide Details
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Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Betreff
AW: Automatische Empfangsbestätigung [#288151]
Datum
15. Dezember 2023 11:16
An
Stadt Heide
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wir stellen hiermit nochmals klar, dass wir verstanden haben dass eine Fällgenehmigung wohl nicht erforderlich war. Jedoch muss die Abweichung vom Bebauungsplan (also das Abholzen einer zu erhaltenden Eiche) begründet worden sein. Wie bereits schon mehrmals angefordert, möchten wir genau diese Begründung einsehen. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Stadt Heide
AW: [EXTERN] AW: Automatische Empfangsbestätigung [#288151] Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich Ihnen bereits…
Von
Stadt Heide
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Automatische Empfangsbestätigung [#288151]
Datum
15. Dezember 2023 16:12
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
awexternawwgexternawautomatis.eml
4,9 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich Ihnen bereits am 20.11.2023 mitgeteilt habe, dürfen wir Auskünfte zu Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht übermitteln. Wenn Sie eine Vollmacht auf Akteneinsicht vom Eigentümer haben, können Sie gerne einen Termin zur Bauakteneinsicht vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, die Behörde hat mir inzwischen geantwortet, dass die zuständige Mitarbeiterin kra…
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Bebauungsplan 75, Fällung Buche“ [#288151]
Datum
19. Januar 2024 15:07
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Behörde hat mir inzwischen geantwortet, dass die zuständige Mitarbeiterin krankheitsbedingt aktuell nicht im Dienst sei. Außerdem schrieb man mir: "Bezüglich des Verfahrens nach § 18 Abs. 1 LDSG i.V.m. § 14 IZG-SH kann ich Ihnen mitteilen, dass ich beim Bauherren des betroffenen Objektes schriftlich um Erteilung einer Erlaubnis zur Bauakteneinsichtnahme gebeten habe. Sobald eine Rückmeldung seitens des Bauherren erfolgt ist, werde ich Sie umgehend informieren." Somit müssen wir leider noch etwas abwarten. Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Über einen B-Plan als zu erhalten festgesetzte Bä…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Bebauungsplan 75, Fällung Buche“ [#288151]
Datum
7. Februar 2024 22:21
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Über einen B-Plan als zu erhalten festgesetzte Bäume können laut unserer Recherche nur bei Vorliegen einer Befreiung beseitigt werden. Der entsprechende Befreiungsantrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Die Befreiungsgründe ergeben sich aus den Bestimmungen des Baugesetzbuches. Nun ist es absolut nicht nachvollziehbar wieso wir seit April 2023 auf die Mitteilung genau dieser Befreiungsgründe warten. Und weshalb wir beim Bauherren des betroffenen Objektes schriftlich um Erteilung einer Erlaubnis zur Bauakteneinsichtnahme bitten sollten, wo doch die Bauaufsicht eben diese Befreiungsgründe mitgeteilt haben sollte. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm Anfragenr: 288151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288151/
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Sehr geehrte Damen und Herren, heute haben wir folgende Rückmeldung der Behörde erhalten: "Ich kann Ihnen m…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Re: Vermittlung bei Anfrage „Bebauungsplan 75, Fällung Buche“ [#288151]
Datum
13. März 2024 15:02
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, heute haben wir folgende Rückmeldung der Behörde erhalten: "Ich kann Ihnen mitteilen, dass mir durch den Bauherren des betroffenen Objektes die Erlaubnis zur Bauakteneinsichtnahme erteilt wurde. Hierfür kann gerne ein Termin in unserem Hause vereinbart werden." Haben Sie diese Info auch schon von der Stadt erhalten? Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie sonst nochmal direkt mit der Stadt Kontakt für einen Termin aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen