Bebauungsplan "Brockmanns Kull" in Willich-Anrath

Die aktuellen Dokumente und Ereignisse zur Sache:
Bebauungsplan Nr. 1/69 V A und die 108. Flächennutzungsplanänderung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Willich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bebauungsplan "Brockmanns Kull" in Willich-Anrath [#140650]
Datum
11. Mai 2019 13:38
An
Kommunalverwaltung Willich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen Dokumente und Ereignisse zur Sache: Bebauungsplan Nr. 1/69 V A und die 108. Flächennutzungsplanänderung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bebauungsplan "Brockmanns Kull" in Wil…
An Kommunalverwaltung Willich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bebauungsplan "Brockmanns Kull" in Willich-Anrath [#140650]
Datum
15. Juni 2019 07:35
An
Kommunalverwaltung Willich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bebauungsplan "Brockmanns Kull" in Willich-Anrath“ vom 11.05.2019 (#140650) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 140650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Willich
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail an <<E-Mail-Adresse>> vom 11.05.2019 wurde irrtümlich an eine …
Von
Kommunalverwaltung Willich
Betreff
WG: Bebauungsplan "Brockmanns Kull" in Willich-Anrath
Datum
18. Juni 2019 15:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail an <<E-Mail-Adresse>> vom 11.05.2019 wurde irrtümlich an eine nicht mehr existierende E-Mailadresse weitergeleitet. Aufgrund Ihrer Mail von heute kann dieser Vorgang bearbeitet werden. Für die Verzögerung bitte ich um Entschuldigung. Normalerweise bemühen wir uns Anliegen der Bürger so schnell wie möglich zu bearbeiten. Zu Ihrer Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass der Rat der Stadt Willich in seiner Sitzung am 21.11.18 einstimmig beschlossen hat die Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 1/69 V A -Brockmanns Kull - sowie zu der 108. Änderung FNP vom 11.09.2007 (Veröffentlichung im Amtsblatt am 20.03.2008) aufzuheben. Die Bekanntmachung über die Aufhebung erfolgte im Amtsblatt am 20.12.2018. Ich sende Ihnen einen Auszug aus dem Amtsblatt als PDF. Zusätzlich schicke ich Ihnen die Links zum Bürgerinformationssystem (Sitzungstermine) https://ris.stadt-willich.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVMzp0G6oVcSbxcZfTDBYdM und zum Amtsblatt Kreis Viersen. https://kreis-viersen.amtsblatt.online/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbkt6vCh_P5AnSrFrn_TLzQ Falls Sie eine Auskunft zum Bebauungsplan Nr. 1/69 A, 1. Änderung und Erweiterung -Lerchenfeldstraße-, der in diesem Bereich gilt, haben möchten, wende Sie bitte direkt an mich. Mit freundlichen Grüßen