Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern Euba“

Anfrage an: Stadt Chemnitz

Im Chemnitzer Amtsblatt No.33 vom 18.08.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94/31 "Ortskern Euba" öffentlich bekannt gegeben. Noch 2016 und 2017 wurden offenbar Pachtverträge für die auf dem Bebauungsplan befindlichen Gärten zur Freizeit und Erholung geschlossen.

Aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Euba vom 28.03.2018 geht hervor, dass der anwesende Herr Hamann - von der Stadt Chemnitz (vermutlich Stadtplanungsamt, ebenfalls die anwesende Frau Wallasch) äußerte, dass neue Pachtverträge seiner Meinung nach nicht hätten abgeschlossen werden dürfen. Eine Aussage, warum dies gemacht wurde, habe er nicht treffen können.

Ich bitte um Zusendung aller internen Anweisungen, Memos, sämtliche Korrespondenz, Gesprächsnotizen und Schriftverkehr mit beteiligten Behörden (u.a. Stadtplanungsamt, Grünflächenamt, ggf. Ortschaftsrat Euba, usw.), Aus denen hervorgeht, dass Pachtverträge für den geltenden Bereich des Bebauungsplan nicht herausgeben werden dürfen/sollen. Hierbei liegt der Fokus auf Entscheidungsträger und Entscheidungszeitpunkt.

Zusätzlich bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ab welchem Zeitpunkt/ Phase des Bebauungsvorhabens wäre die Herausgabe von Pachtverträge unzulässig gewesen?
2. Werden gegenwärtig wieder Pachtverträge herausgeben?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Stadt Chemnitz Details
Von
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Betreff
Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern Euba“ [#228094]
Datum
9. September 2021 19:32
An
Stadt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Chemnitzer Amtsblatt No.33 vom 18.08.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94/31 "Ortskern Euba" öffentlich bekannt gegeben. Noch 2016 und 2017 wurden offenbar Pachtverträge für die auf dem Bebauungsplan befindlichen Gärten zur Freizeit und Erholung geschlossen. Aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Euba vom 28.03.2018 geht hervor, dass der anwesende Herr Hamann - von der Stadt Chemnitz (vermutlich Stadtplanungsamt, ebenfalls die anwesende Frau Wallasch) äußerte, dass neue Pachtverträge seiner Meinung nach nicht hätten abgeschlossen werden dürfen. Eine Aussage, warum dies gemacht wurde, habe er nicht treffen können. Ich bitte um Zusendung aller internen Anweisungen, Memos, sämtliche Korrespondenz, Gesprächsnotizen und Schriftverkehr mit beteiligten Behörden (u.a. Stadtplanungsamt, Grünflächenamt, ggf. Ortschaftsrat Euba, usw.), Aus denen hervorgeht, dass Pachtverträge für den geltenden Bereich des Bebauungsplan nicht herausgeben werden dürfen/sollen. Hierbei liegt der Fokus auf Entscheidungsträger und Entscheidungszeitpunkt. Zusätzlich bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ab welchem Zeitpunkt/ Phase des Bebauungsvorhabens wäre die Herausgabe von Pachtverträge unzulässig gewesen? 2. Werden gegenwärtig wieder Pachtverträge herausgeben? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228094/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Chemnitz
Sehr Antragsteller/in den Eingang Ihrer Mail am 09.09.2021 in der Stadtverwaltung bestätige ich Ihnen. Sie erhalt…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Antw: Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern Euba“ [#228094]
Datum
14. September 2021 17:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in den Eingang Ihrer Mail am 09.09.2021 in der Stadtverwaltung bestätige ich Ihnen. Sie erhalten aus dem Stadtplanungsamt innerhalb der gegebenen Frist eine Antwort. Die zuständige Behörde i.S. Ihres Schreibens ist die Stadt Chemnitz; wir werden ggf. weitere Fachämter im Hause in die Beantwortung einbeziehen. Sie erhalten dann eine gebündelte Antwort von uns. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Chemnitz
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitungszeit für die gewünschte Auskunft nach Informationsfreiheitssatzung der Stad…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Antw: Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern Euba“ [#228094]
Datum
15. Oktober 2021 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitungszeit für die gewünschte Auskunft nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz verlängert sich angesichts der Komplexität der begehrten Informationen und des damit zusammenhängenden Rechercheaufwandes gemäß § 4 Abs. 3 Informationsfreiheitssatzung auf zwei Monate. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass Anspruch auf Einsicht in "Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungnahmen, Protokolle vertraulicher Beratungen u. ä." gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 Informationsfreiheitssatzung nicht besteht. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Chemnitz
Sehr Antragsteller/in Ihre Bitte um Auskunft nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz beantworte ich …
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Antw: Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern Euba“ [#228094]
Datum
2. November 2021 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Bitte um Auskunft nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz beantworte ich nach verwaltungsinterner Abstimmung wie folgt: zu 1. "Ab welchem Zeitpunkt/Phase des Bebauungsvorhabens wäre die Herausgabe von Pachtverträgen unzulässig gewesen?" Der Abschluss von Pachtverträgen war zu keinem Zeitpunkt "unzulässig". Es wurden Pachtverträge mit Hinweis auf den bestehenden Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern Euba“ geschlossen. Grundsätzlich werden Pachtverträge mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit für beide Vertragspartner vereinbart. Das ist auch für die Gärten am Lehngut-Teich in Euba der Fall. Damit ist eine Realisierbarkeit der Planungsziele des Bebauungsplans sichergestellt. zu 2. "Werden gegenwärtig wieder Pachtverträge herausgegeben?" Für das betroffene Gebiet werden aktuell keine Verträge abgeschlossen. Grundlage ist eine verwaltungsinterne Entscheidung. Anspruch auf Einsicht in "Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungnahmen, Protokolle vertraulicher Beratungen u. ä." besteht gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 Informationsfreiheitssatzung nicht. Bei Nachfragen können Sie sich gern an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen zunächst für die Rückantwort. Ich bitte um Information wann und m…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern Euba“ [#228094]
Datum
20. November 2021 09:12
An
Stadt Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen zunächst für die Rückantwort. Ich bitte um Information wann und mit welcher Begründung für das betroffene Gebiet aktuell keine Verträge abgeschlossen werden. Wer ist verantwortlich für diese Entscheidung? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228094/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine ergänzende Informationsfreiheitsanfrage „Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern E…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern Euba“ [#228094]
Datum
5. Januar 2022 20:58
An
Stadt Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine ergänzende Informationsfreiheitsanfrage „Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern Euba““ vom 20.11.2021 (#228094) wurde von Ihnen nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228094/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Chemnitz
Sehr Antragsteller/in ich warte noch auf eine Zuarbeit, um Ihre Nachfrage vom 21.11.2021 zur am 02.11.2021 erteil…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
AW: Antw: Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern Euba“ [#228094]
Datum
7. Januar 2022 10:10
Status
Sehr Antragsteller/in ich warte noch auf eine Zuarbeit, um Ihre Nachfrage vom 21.11.2021 zur am 02.11.2021 erteilten Auskunft beantworten zu können. Diese Zuarbeit verzögert sich urlaubs- und pandemiebedingt voraussichtlich bis Ende Januar 2022. Bitte verweisen Sie bei künftigen Nachfragen über das Portal "Frag den Staat" darauf, dass Ihre Anfrage in der Abteilung 61.1 bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Chemnitz
Sehr Antragsteller/in ich beantworte Ihre Nachfrage wie folgt: Zur Vorbereitung der Umsetzung der Planungsziele …
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
AW: Antw: Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern Euba“ [#228094]
Datum
18. Januar 2022 12:32
Status
Sehr Antragsteller/in ich beantworte Ihre Nachfrage wie folgt: Zur Vorbereitung der Umsetzung der Planungsziele der inzwischen (seit dem 04.09.2020) rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 94/31 "Ortskern Euba" werden seit März 2018 auf Initiative des Stadtplanungsamtes keine neuen Pachtverträge geschlossen. Es besteht im Rahmen der Privatautonomie kein Rechtsanspruch auf Verpachtung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen vielmals für die Information. Mit freundlichen Grüßen Antragstelle…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern Euba“ [#228094]
Datum
18. Januar 2022 18:53
An
Stadt Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen vielmals für die Information. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228094/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>