Bebauungsplan Nr. 94/31 „Ortskern Euba“
Im Chemnitzer Amtsblatt No.33 vom 18.08.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94/31 "Ortskern Euba" öffentlich bekannt gegeben. Noch 2016 und 2017 wurden offenbar Pachtverträge für die auf dem Bebauungsplan befindlichen Gärten zur Freizeit und Erholung geschlossen.
Aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Euba vom 28.03.2018 geht hervor, dass der anwesende Herr Hamann - von der Stadt Chemnitz (vermutlich Stadtplanungsamt, ebenfalls die anwesende Frau Wallasch) äußerte, dass neue Pachtverträge seiner Meinung nach nicht hätten abgeschlossen werden dürfen. Eine Aussage, warum dies gemacht wurde, habe er nicht treffen können.
Ich bitte um Zusendung aller internen Anweisungen, Memos, sämtliche Korrespondenz, Gesprächsnotizen und Schriftverkehr mit beteiligten Behörden (u.a. Stadtplanungsamt, Grünflächenamt, ggf. Ortschaftsrat Euba, usw.), Aus denen hervorgeht, dass Pachtverträge für den geltenden Bereich des Bebauungsplan nicht herausgeben werden dürfen/sollen. Hierbei liegt der Fokus auf Entscheidungsträger und Entscheidungszeitpunkt.
Zusätzlich bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ab welchem Zeitpunkt/ Phase des Bebauungsvorhabens wäre die Herausgabe von Pachtverträge unzulässig gewesen?
2. Werden gegenwärtig wieder Pachtverträge herausgeben?
Vielen Dank
Anfrage erfolgreich
-
Datum9. September 2021
-
12. Oktober 2021
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!