Bebauungsplan Stohler Damm in Gettorf inkl. Begründung
Ich benötige den vollständigen Bebauungsplan (inkl. der Begründung gem. § 10 Abs. 3 BauGB) für die Straße Stohler Damm in Gettorf.
Zudem wird eine hinreichende Begründung gewünscht, warum die Baugrenze 3m zur Straße beträgt. Im "grafischen" Bebauungsplan wird als Klammervermerk "Sichtdreiecke" angegeben. Mittlerweile ist der Stohler Damm ein sog. verkehrsberuhigter Bereich in dem nur Schritttempo gefahren werden darf. Es wird um Beantwortung der Frage gebeten, ob vor diesem Hintergrund die o.g. Bebauungsgrenze in dieser Form aufrecht erhalten werden muss. Falls ja, wird um eine entsprechende Begründung gebeten.
Bei der Beantwortung wird um Beachtung des Umstandes gebeten, dass in der benachbarten Straße Cläsrade es offenbar keine Bebauungsgrenzen gibt; dort gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Bitte begründen, warum es hier keine Bebauungsgrenzen gibt.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Juni 2023
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22. Juli 2023
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