Bebauungsplan Stohler Damm in Gettorf inkl. Begründung

Anfrage an: Amt Dänischer Wohld

Ich benötige den vollständigen Bebauungsplan (inkl. der Begründung gem. § 10 Abs. 3 BauGB) für die Straße Stohler Damm in Gettorf.

Zudem wird eine hinreichende Begründung gewünscht, warum die Baugrenze 3m zur Straße beträgt. Im "grafischen" Bebauungsplan wird als Klammervermerk "Sichtdreiecke" angegeben. Mittlerweile ist der Stohler Damm ein sog. verkehrsberuhigter Bereich in dem nur Schritttempo gefahren werden darf. Es wird um Beantwortung der Frage gebeten, ob vor diesem Hintergrund die o.g. Bebauungsgrenze in dieser Form aufrecht erhalten werden muss. Falls ja, wird um eine entsprechende Begründung gebeten.

Bei der Beantwortung wird um Beachtung des Umstandes gebeten, dass in der benachbarten Straße Cläsrade es offenbar keine Bebauungsgrenzen gibt; dort gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Bitte begründen, warum es hier keine Bebauungsgrenzen gibt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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Richard Brander
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige den vollständigen Bebauu…
An Amt Dänischer Wohld Details
Von
Richard Brander
Betreff
Bebauungsplan Stohler Damm in Gettorf inkl. Begründung [#282154]
Datum
20. Juni 2023 15:49
An
Amt Dänischer Wohld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige den vollständigen Bebauungsplan (inkl. der Begründung gem. § 10 Abs. 3 BauGB) für die Straße Stohler Damm in Gettorf. Zudem wird eine hinreichende Begründung gewünscht, warum die Baugrenze 3m zur Straße beträgt. Im "grafischen" Bebauungsplan wird als Klammervermerk "Sichtdreiecke" angegeben. Mittlerweile ist der Stohler Damm ein sog. verkehrsberuhigter Bereich in dem nur Schritttempo gefahren werden darf. Es wird um Beantwortung der Frage gebeten, ob vor diesem Hintergrund die o.g. Bebauungsgrenze in dieser Form aufrecht erhalten werden muss. Falls ja, wird um eine entsprechende Begründung gebeten. Bei der Beantwortung wird um Beachtung des Umstandes gebeten, dass in der benachbarten Straße Cläsrade es offenbar keine Bebauungsgrenzen gibt; dort gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Bitte begründen, warum es hier keine Bebauungsgrenzen gibt.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Richard Brander Anfragenr: 282154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282154/
Mit freundlichen Grüßen Richard Brander
Richard Brander
Guten Tag, am 20.06.2023 habe ich Ihnen meine Anfrage in o.g. Sache übersandt. Hiermit bitte um eine Sachstandsmi…
An Amt Dänischer Wohld Details
Von
Richard Brander
Betreff
AW: Bebauungsplan Stohler Damm in Gettorf inkl. Begründung [#282154]
Datum
21. Juli 2023 13:02
An
Amt Dänischer Wohld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, am 20.06.2023 habe ich Ihnen meine Anfrage in o.g. Sache übersandt. Hiermit bitte um eine Sachstandsmitteilung und die noch ausstehende Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Richard Brander Anfragenr: 282154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282154/

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Amt Dänischer Wohld
Anfrage zum B-Plan 71 "Stohler Damm" der Gemeinde Gettorf Guten Tag Herr Brander, beigefügt sende ich I…
Von
Amt Dänischer Wohld
Betreff
Anfrage zum B-Plan 71 "Stohler Damm" der Gemeinde Gettorf
Datum
24. Juli 2023 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
dwwappen-c1217972-27a3-4766-b803-91f826dbba41.png
7,1 KB


Guten Tag Herr Brander, beigefügt sende ich Ihnen die Planzeichnung und die dazugehörige Begründung zu dem o. g. Bebauungsplan zu. Baugrenzen sind ein planungsrechtliches Gestaltungsmittel in Baugebieten. Die rechtliche Grundlage zur Festsetzung von Baugrenzen leitet sich aus dem Baugesetzbuch (BauGB - § 9 Abs. 1 Nr. 2) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO - § 23 Abs. 1 und 3) her. Dabei kann eine Baulinie oder Baugrenze die Funktion der Schaffung eines Sichtdreieckes haben, dies muss aber nicht der Fall sein. Darüber hinaus werden Sichtdreiecke i. d. R. gesondert ausgewiesen - so auch im Einmündungsbereich Stohler Damm/Kieler Chaussee. In Bezug auf eine Begründung zur Festsetzung einer Baugrenze wird auf Punkt 4.3.8 der Begründung zum Bebauungsplan 71 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen

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