Bebauungsplan Sülldorf 23 und Iserbrook 27

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1.1. Wann wird der Bebauungsplan- Entwurf für die Sülldorfer – Linse ( Bebauungspläne Sülldorf 23/ Iserbrook 27) Inkrafttreten? Ab wann beginnt die Einspruchsfrist hierfür?
2. Welche Verträge sind mit welchen Trägern für die betroffenen Grundstücke der Sülldorfer Linse bereits geschlossen? Wann werden hierzu die Eigentümer informiert?
3. Was sind die nächsten Termine zur Informierung der Eigentümer bzgl. der Verfahrensschritte gem. der Planrechtsänderung?
4. Wird die Stadt Hamburg (FHH) ihr allgemeines Vorkaufsrecht wahrnehmen?
5. Kann ein Käufer gem. § 27 BauGB durch eine Abwendungsvereinbarung, die garantiert, dass er den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme entspricht, das Vorkaufsrecht abwenden? Sind die Abwendungsbestimmungen bereits definiert?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
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Ana Schlutz
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Ana Schlutz
Betreff
Bebauungsplan Sülldorf 23 und Iserbrook 27 [#193419]
Datum
23. Juli 2020 18:19
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1.1. Wann wird der Bebauungsplan- Entwurf für die Sülldorfer – Linse ( Bebauungspläne Sülldorf 23/ Iserbrook 27) Inkrafttreten? Ab wann beginnt die Einspruchsfrist hierfür? 2. Welche Verträge sind mit welchen Trägern für die betroffenen Grundstücke der Sülldorfer Linse bereits geschlossen? Wann werden hierzu die Eigentümer informiert? 3. Was sind die nächsten Termine zur Informierung der Eigentümer bzgl. der Verfahrensschritte gem. der Planrechtsänderung? 4. Wird die Stadt Hamburg (FHH) ihr allgemeines Vorkaufsrecht wahrnehmen? 5. Kann ein Käufer gem. § 27 BauGB durch eine Abwendungsvereinbarung, die garantiert, dass er den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme entspricht, das Vorkaufsrecht abwenden? Sind die Abwendungsbestimmungen bereits definiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ana Schlutz Anfragenr: 193419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193419/ Postanschrift Ana Schlutz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ana Schlutz
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
23. Juli 2020 18:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrte Frau Schlutz, leider kann Ihre Anfrage nicht in unserem Haus beantwortet werden, da die Behörde für …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]- Bebauungsplan Sülldorf 23 und Iserbrook 27 [#193419]
Datum
27. Juli 2020 11:33
Status
Sehr geehrte Frau Schlutz, leider kann Ihre Anfrage nicht in unserem Haus beantwortet werden, da die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nicht zuständig ist. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Anfrage an das zuständige Bezirksamt zu stellen: <<E-Mail-Adresse>> Bezirksamt Altona Fachamt Interner Service Senatsangelegenheiten und Beschwerdemanagement Platz der Republik 1 22765 Hamburg Mit freundlichen Grüßen