Bebauungsplanes Nr. 549 „Östlich der Bürger-Schützen-Allee“ , Dormagen Rheinfeld

- Informationen über den aktuellen Stand des Bauvorhabens, Bebauungsplanes Nr. 549 „Östlich der Bürger-Schützen-Allee“ in Dormagen Rheinfeld.

- eine Kopie der detaillierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, bezogen auf dieses Projekt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Kommunalverwaltung Dormagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bebauungsplanes Nr. 549 „Östlich der Bürger-Schützen-Allee“ , Dormagen Rheinfeld [#296080]
Datum
2. Januar 2024 17:06
An
Kommunalverwaltung Dormagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen über den aktuellen Stand des Bauvorhabens, Bebauungsplanes Nr. 549 „Östlich der Bürger-Schützen-Allee“ in Dormagen Rheinfeld. - eine Kopie der detaillierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, bezogen auf dieses Projekt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296080/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Dormagen
Sehr geehrte Damen und Herren, wie folgt möchte ich Ihnen auf Ihre Fragen antworten: Der Bebauungsplan Nr. 549…
Von
Kommunalverwaltung Dormagen
Betreff
WG: Bebauungsplanes Nr. 549 „Östlich der Bürger-Schützen-Allee“ , Dormagen Rheinfeld [#296080]
Datum
30. Januar 2024 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wie folgt möchte ich Ihnen auf Ihre Fragen antworten: Der Bebauungsplan Nr. 549 „Östlich der Bürger-Schützen-Allee“ wurde entsprechend der Zuständigkeitsordnung der Stadt Dormagen zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durch den Planungsausschuss bestimmt. Die entsprechenden Unterlagen können hier eingesehen werden: https://www.buergerinfo.dormagen.de/vo0050.php?__kvonr=12719 Die Beteiligung wurde bisher noch nicht eingeleitet. Eine entsprechende ortsübliche Bekanntmachung wird hierzu noch erfolgen. Entgegen Ihrer Ansicht liegt in Ihrer Anfrage bezüglich der „detaillierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ ein Ausschlussgrund nach dem IFG NRW vor. Nach § 8 IFG NRW ist der Antrag abzulehnen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Unter Geschäftsgeheimnissen fallen alle Konditionen durch die die wirtschaftlichen Verhältnisse der Behörde maßgeblich bestimmt werden. Dazu gehören neben Umsätzen, Ertragslagen, Geschäftsbücher auch Preiskalkulationen. Somit fällt auch die von Ihnen gewünschte Einsicht in die “detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ unter das Geschäftsgeheimnis nach § 8 IFG NRW. Aus dem gleichen Grund wird die Sachlage gemäß Zuständigkeitsordnung im Hauptausschuss der Stadt Dormagen obligatorisch im nicht-öffentlichen Teil behandelt. Gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) fallen keine Kosten an. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstraße 39, 40213 Düsseldorf, erhoben werden. Ich weise Sie außerdem auf Ihr Recht nach § 13 Abs.2 IFG NRW hin, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen