Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

welche Schlüssigkeitserwägungen liegen den derzeit geltenden Höchstwerten angemessener Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 Absätze 1 u. 4 u. 6 u. 10 SGB II im Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Wilhelmshaven zugrunde? Bitte senden Sie mir die entsprechenden Gutachten und für das Jahr 2022 getroffenen Vereinbarungen zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, welche Schlüssigkeitserwägungen liegen den derzeit ge…
An Jobcenter Wilhelmshaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bedarfe für Unterkunft und Heizung [#237554]
Datum
13. Januar 2022 19:36
An
Jobcenter Wilhelmshaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, welche Schlüssigkeitserwägungen liegen den derzeit geltenden Höchstwerten angemessener Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 Absätze 1 u. 4 u. 6 u. 10 SGB II im Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Wilhelmshaven zugrunde? Bitte senden Sie mir die entsprechenden Gutachten und für das Jahr 2022 getroffenen Vereinbarungen zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237554/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Wilhelmshaven
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.01.2022 hinsichtlich der Übersend…
Von
Jobcenter Wilhelmshaven
Betreff
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Datum
17. Januar 2022 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.01.2022 hinsichtlich der Übersendung eines der derzeit geltenden Miethöchstbeträgen im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Wilhelmshaven zugrunde liegenden schlüssigen Konzepts. Die Festlegung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft inklusive der Erstellung eines schlüssigen Konzepts als Grundlage für die Festlegung obliegt dem kommunalen Träger, hier die Stadt Wilhelmshaven (§ 6 Absatz 1 Nr. 2 SGB II). Ansprechpartner ist der dortige Fachbereich Soziales. Das Jobcenter Wilhelmshaven als gemeinsame Einrichtung setzt die Vorgaben des kommunalen Trägers im Hinblick auf die Unterkunftskosten lediglich um. Somit ist das Jobcenter Wilhelmshaven für Ihre Anfrage der falsche Ansprechpartner. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage an den zuständigen kommunalen Träger, den Fachbereich Soziales der Stadt Wilhelmshaven. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, erfolgt auch keine Weiterleitung der Anfrage an den o.g. zuständigen Träger. [cid:image002.jpg@01D80B8A.86AD0CF0] Mit freundlichem Gruß