Bedarfsberechnung für Kitagutschein

Anfrage an: Jugendamt Neukölln

Arbeitsanweisung und/oder Berechnungsmodell für die Bedarfsberechnung eines Kitagutscheins aus den Angaben der Antragsteller, insbesondere beim Vorliegen flexibler Arbeitszeiten (vgl. VOKitaFöG, §4, Abs 10).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Jugendamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bedarfsberechnung für Kitagutschein [#169585]
Datum
31. Oktober 2019 13:24
An
Jugendamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Arbeitsanweisung und/oder Berechnungsmodell für die Bedarfsberechnung eines Kitagutscheins aus den Angaben der Antragsteller, insbesondere beim Vorliegen flexibler Arbeitszeiten (vgl. VOKitaFöG, §4, Abs 10).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jugendamt Neukölln
Sehr [geschwärzt], bezüglich Ihrer u.g. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Sie bereits schriftlich eine Antwort in …
Von
Jugendamt Neukölln
Betreff
Antw: Wtrlt: Bedarfsberechnung für Kitagutschein [#169585]
Datum
13. November 2019 12:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr [geschwärzt], bezüglich Ihrer u.g. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Sie bereits schriftlich eine Antwort in Form eines Verwaltungsaktes (Bescheid) mit Datum vom [geschwärzt] erhalten haben. Sämtliche Rechtsgrundlagen und Berechnungsmodelle sind in dem Bescheid ersichtlich. Weitere Kosten sind Ihnen hierdurch nicht entstanden. Die Aktenauskunft bezüglich Ihrer Anfrage gilt damit im Sinne des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes Berlin (IFG) als beantwortet. Sollten Sie dennoch Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Kitagutscheinstelle im Bezirksamt Neukölln. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Die Kitagutscheinstelle im Bezirksamt Neukölln Bezirksamt Neukoelln von Berlin [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] >>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt] >>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Jugendamt Neukölln
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 31.10.2019 teile ich Ihnen im Nachgang zu der Email vom 13.11.2…
Von
Jugendamt Neukölln
Betreff
Bedarfsberechnung für Kitagutschein [#169585]
Datum
21. Januar 2020 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 31.10.2019 teile ich Ihnen im Nachgang zu der Email vom 13.11.2019 mit, dass die von Ihnen gewünschten Informationen (Arbeitsanweisung und/ oder Berechnungsmodell) hier nicht vorhanden sind. Unsere Berechnungen ergeben sich allein aus den Rechtsgrundlagen ( § 5 Abs. 3 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) und § 4 Abs. 10 Verordnung zum Kindertagesförderungsgesetz (VO-KitaFöG)). Frau Gardain von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit setze ich hier cc. Mit freundlichen Grüßen