Bedarfsermittlung an Brandenburgs Schulen

1) neue Rechtsgrundlage und Fundsstelle für die Personal-Bedarfsermittlung an Schulen im Land Brandenburg
2) Begründung für vorgenommenen Änderungen, sofern gegeben
3) Folgenabschätzung und Alternativenprüfung, sofern diese vorgenommen wurde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bedarfsermittlung an Brandenburgs Schulen [#271379]
Datum
24. Februar 2023 13:54
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) neue Rechtsgrundlage und Fundsstelle für die Personal-Bedarfsermittlung an Schulen im Land Brandenburg 2) Begründung für vorgenommenen Änderungen, sofern gegeben 3) Folgenabschätzung und Alternativenprüfung, sofern diese vorgenommen wurde
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 271379 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#271379), d…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Bedarfsermittlung an Brandenburgs Schulen [#271379]
Datum
2. März 2023 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#271379), deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Ich habe Ihre Anfrage an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Sobald ich von dort eine Rückmeldung erhalte, komme ich wieder auf Sie zu. Es handelt sich voraussichtlich um eine gebührenfreie Leistung. Sollte sich diese Einschätzung während der Bearbeitung ändern, werde ich Sie vor Beantwortung rechtzeitig hierüber informieren. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> der Antwortentwurf an Sie befindet sich noch in hausinternen Freigabeproz…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Bedarfsermittlung an Brandenburgs Schulen [#271379] - Zwischenmitteilung
Datum
27. März 2023 07:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der Antwortentwurf an Sie befindet sich noch in hausinternen Freigabeprozessen, weshalb ich um Ihr Verständnis bitte, dass ich Ihnen noch nichts übersenden konnte. Ich hoffe, dass ich spätestens Ende dieser Woche auf die Angelegenheit zurückkommen kann. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 24.02.2023 und ich bitte die Verzög…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Bedarfsermittlung an Brandenburgs Schulen [#271379]
Datum
4. April 2023 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 24.02.2023 und ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen. Folgende Antworten auf Ihre Fragen 1) bis 3) darf ich Ihnen übermitteln: 1) neue Rechtsgrundlage und Fundstelle für die Personal-Bedarfsermittlung an Schulen im Land Brandenburg Die Rechtsgrundlagen für die Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften und sonstigem pädagogischem Personal sind: Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG): § 109 Abs. 4: "Das für Schule zuständige Ministerium stellt den staatlichen Schulämtern nach Maßgabe des Haushalts die erforderlichen Stellen und Personalmittel für Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal zur selbstständigen Bewirtschaftung zur Verfügung. Bei der Zuweisung sollen gleiche Bildungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung regionaler und schulspezifischer Besonderheiten gewährleistet werden." § 109 Abs. 5: "Die staatlichen Schulämter weisen den Schulen Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal unter Berücksichtigung der Gewährleistung vergleichbarer Ausstattungsstandards und regionaler und schulspezifischer Besonderheiten zu. Die staatlichen Schulämter berücksichtigen bei der Zuweisung an die Schulen die Regelungen zu Klassengrößen, Gruppengrößen und Kursgrößen sowie für die Unterrichtsorganisation. Die staatlichen Schulämter sind verpflichtet, für eine gleichmäßige Ausstattung der Schulen mit entsprechend den Anforderungen der Stundentafel qualifizierten Lehrkräften Sorge zu tragen." Die vom Ministerium zugewiesenen Stellen und Personalmittel für Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal geben für die Schulämter den Rahmen vor, innerhalb dessen sie den Unterricht in den Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs organisieren müssen. Maßgeblich sind hier die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation (VV-Unterrichtsorganisation) Nr. 1 Grundsätze: "(1) Diese Verwaltungsvorschriften gelten für die Unterrichtsorganisation der Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Sie sind Planungsgrundlage für die staatlichen Schulämter und Orientierungshilfe für die Schulen bei der Organisation des Unterrichts. (2) Alle an der Unterrichtsorganisation Beteiligten sind verpflichtet, die Ermessensspielräume verantwortungsvoll zu nutzen und auf einen effektiven und effizienten Personaleinsatz insbesondere bei der Klassenbildung hinzuwirken. (3) Die staatlichen Schulämter können im Rahmen ihrer Zuweisung von Vollzeiteinheiten (VZE) von den Bestimmungen dieser Verwaltungsvorschriften abweichen, wenn deren Anwendung im Einzelfall einen geordneten Schulbetrieb nicht gewährleistet." In der VV-Unterrichtsorganisation sind für die Organisation des Unterrichts bestimmte Richtwerte (u.a. für die Klassenbildung, Ganztagsunterricht) vorgegeben. Neben den hier genannten Richtwerten müssen die Schulämter bei der Unterrichtsorganisation allerdings weitere Vorgaben berücksichtigen: - Verwaltungsvorschriften über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (VV-Anrechnungsstunden) - Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Brandenburg (Arbeitszeitverordnung) - Verwaltungsvorschriften zur Arbeitszeit der Lehrkräfte (VV-Arbeitszeit-Lehrkräfte). Darüber hinaus gibt es weitere zu berücksichtigende Vorgaben des MBJS, etwa mit dem Rundschreiben 3/19 Ausstattungsvorgaben für Schulen für Gemeinsames Lernen. Unter Beachtung des von dem Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Rahmens von Stellen und Personalmitteln handelt es sich bei allen Ausstattungsvorgaben für die Schulen um Richtwerte, von denen begründet abgewichen werden kann. Im Vordergrund steht gemäß VV-Unterrichtsorganisation die verantwortungsvolle Nutzung der Ermessensspielräume aller Beteiligten, um den haushalterischen Rahmen bestmöglich für die Schulen, d.h. im Sinne der Schülerinnen und Schüler, zu verwenden. Vor diesem Hintergrund gibt es keine NEUEN Rechtsgrundlagen für die Personal-Bedarfsermittlung; sie sind auch aktuell nicht erforderlich. 2) Begründung für vorgenommene Änderungen, sofern gegeben Es wurden keine Änderungen in Rechtsvorschriften vorgenommen, siehe zu 1). Es erfolgte lediglich eine maßvolle Neuorientierung der Richtwerte für die Zusatzausstattung unter verantwortungsvoller Ausnutzung der in der VV-Unterrichtsorganisation im Übrigen nach wie vor natürlich vorhandenen Ermessensspielräume der staatlichen Schulämter. Zur Begründung verweise ich auf die Pressemitteilungen des MBJS vom 15.02.2023 https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.754245.de und vom 27.02.2023 https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.755870.de. 3) Folgenabschätzung und Alternativenprüfung, sofern diese vorgenommen wurde Die Absenkung der Faktoren verringert den Einstellungsbedarf beim gegenwärtigen Stand der Schuljahresplanung 2023/2024 um rund 200 Vollzeiteinheiten (VZE) im ganzen Land Brandenburg. Das ist weniger als 1 % der Gesamtzahl an VZE und durchschnittlich weniger als eine VZE pro Schule. Durch den rechnerisch verringerten Lehrkräftebedarf entsteht die Möglichkeit, dass Stellen, die durch den Lehrkräftemangel nicht mit Lehrkräften besetzt werden können, auch nicht durch Lehrkräfte besetzt werden müssen. Sie können stattdessen für andere Zwecke bestimmt und mit Personen anderer Qualifikationen besetzt werden. Durch die Entscheidung, alle Schulen in dieses Verfahren mit einzubeziehen, wird verhindert, dass insbesondere Schulen und Schulformen mit hohem Anteil an Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern besonders von unbesetzten Stellen betroffen sein werden. Es entsteht durch die landesweite Richtwertangleichung ein Solidareffekt: Tritt an bisher überdurchschnittlich gut ausgestatteten Schulen ein Überhang von VZE auf, kommt dieser anderen Schulen mit höherem Fachkräftedefizit zugute. Der Reduktionseffekt an der einzelnen Schule ist dabei ausgesprochen gering. Er bewegt sich im Umfang von wenigen Stunden und berührt nur den Bereich der zusätzlichen Ausstattung. Dafür können aber an besonders belasteten Schulen zusätzliche Fachkräfte eingestellt werden, um die Stundentafel weiterhin abzusichern. Aufgrund des bestehenden, zu geringen Lehrkräfteangebots in Brandenburg wäre eine Alternative gewesen, die willkürlich anfallenden, unbesetzt bleibenden Stellen unbesetzt zu lassen. Um bereits frühzeitig anderes Personal generieren und einplanen zu können, gab es aber keine Alternative zum vorgesehenen planvollen Verfahren, um die Unterrichtsversorgung zu sichern. Allerdings erfordert dieses Vorgehen einen geringen Solidarbeitrag bei allen Schulen, der sich in sehr geringem Umfang naturgemäß bei den Schulen auswirkt, die bislang von den Auswirkungen des Lehrkräftemangels verschont blieben. Das MBJS hat zugleich erklärt, Alternativen wie die Erhöhung von Unterrichtsverpflichtungen, Eingriffe in freiwillig ausgereichte Altersteilzeitstunden oder grundsätzliche Eingriffe in die Kontingent-Stundentafel nicht vornehmen zu wollen. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen