Bedarfsumleitungen Dögginger Ortsumfahrung

Eine Auflistung aller Bedarfsumleitungen seit dem 01.07.2002, in denen der Verkehr nicht über die Ortsumfahrung Döggingen fahren konnte und infolgedessen durch Döggingen fahren musste. Dazu bitte ich für jede Bedarfsumleitung um:
- Datum und Uhrzeit
- Dauer
- Grund der Umleitung
- Grund der Umleitung liegt auf der Gauchachtalbrücke ja/nein

Ich bitte um Auskunft in einem maschinenlesbaren Format.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
  • 0 Follower:innen
Paul Daum
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung aller Bedarfsumlei…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Details
Von
Paul Daum
Betreff
Bedarfsumleitungen Dögginger Ortsumfahrung [#286577]
Datum
21. August 2023 18:01
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Bedarfsumleitungen seit dem 01.07.2002, in denen der Verkehr nicht über die Ortsumfahrung Döggingen fahren konnte und infolgedessen durch Döggingen fahren musste. Dazu bitte ich für jede Bedarfsumleitung um: - Datum und Uhrzeit - Dauer - Grund der Umleitung - Grund der Umleitung liegt auf der Gauchachtalbrücke ja/nein Ich bitte um Auskunft in einem maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Daum Anfragenr: 286577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286577/ Postanschrift Paul Daum << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Daum
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Die Poststelle des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis hat Ihre E-Mail erhalten Sehr geehrte Damen und Herren, vi…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Betreff
Die Poststelle des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis hat Ihre E-Mail erhalten
Datum
21. August 2023 18:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet und dort baldmöglichst bearbeitet. Sie erhalten dann von entsprechender Stelle Rückmeldung. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.lrasbk.de/ Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Sehr geehrter Herr Daum, hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Anfrage nach Umweltverwaltungsgesetz. Wir prüfen …
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Betreff
WG: Bedarfsumleitungen Dögginger Ortsumfahrung [#286577]
Datum
24. August 2023 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Daum, hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Anfrage nach Umweltverwaltungsgesetz. Wir prüfen derzeit Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach UVwG vom 21. August Sehr geehrter Herr Daum, im Anhang erhalten Sie d…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach UVwG vom 21. August
Datum
14. September 2023 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Daum, im Anhang erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Umweltverwaltungsgesetz vom 21.08. 2023 an des Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. Die Auskunft ist im Original auch an Ihre Postadresse unterwegs. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Paul Daum
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach UVwG vom 21. August [#286577] Sehr << Anrede >> ich b…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Details
Von
Paul Daum
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach UVwG vom 21. August [#286577]
Datum
18. September 2023 17:50
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Übermittlung der Daten im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Meinen Antrag sehe ich hiermit als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen Paul Daum Anfragenr: 286577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286577/ Postanschrift Paul Daum << Adresse entfernt >>