Bedenken bei Datenschutz als Grund einer verzögerten Einführung von Girocard kontaktlos

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Dokumente über Bedenken der Datenschutzbehördern bei Girocard (ehemals Electronic Cash) kontaktlos sowie bei Girogo (Geldkarte kontaktlos).

Grund:
Auf Twitter behauptet Matthias Hönisch vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
und der Deutschen Kreditwirtschaft dass die Datenschutzbehörden die Einführung von Girocard kontaktlos 2012 oder früher verhindert hatten (https://twitter.com/m_hoenisch/status/988719880563232769).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. April 2018
  • Frist
    26. Mai 2018
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente ü…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bedenken bei Datenschutz als Grund einer verzögerten Einführung von Girocard kontaktlos [#29156]
Datum
24. April 2018 12:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente über Bedenken der Datenschutzbehördern bei Girocard (ehemals Electronic Cash) kontaktlos sowie bei Girogo (Geldkarte kontaktlos). Grund: Auf Twitter behauptet Matthias Hönisch vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und der Deutschen Kreditwirtschaft dass die Datenschutzbehörden die Einführung von Girocard kontaktlos 2012 oder früher verhindert hatten (https://twitter.com/m_hoenisch/status/988719880563232769). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 11 11-543 II#1239 Sehr geehrtAntr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Bedenken bei Datenschutz als Grund einer verzögerten Einführung von Girocard kontaktlos [#29156]
Datum
18. Mai 2018 18:21
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 11 11-543 II#1239 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügten erhalten Sie ein Schreiben zu Ihrem Antrag auf Informationszugangs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Hinweis! Senden Sie mir bitte trotzdem alle vorhandenen Dokume…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Bedenken bei Datenschutz als Grund einer verzögerten Einführung von Girocard kontaktlos [#29156]
Datum
18. Mai 2018 18:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Hinweis! Senden Sie mir bitte trotzdem alle vorhandenen Dokumente über den genannten Sachverhalt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Bundesbeauftragten…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # 11-543 II#1239
Datum
21. Juni 2018 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen