bedingungen für visumerteilung an eine thailänderin

Anfrage an: Auswärtiges Amt

gibt es Bedingungen und Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visums für eine
thailänderin

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. November 2018
  • Frist
    18. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
werner kühn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gibt es Bedingun…
An Auswärtiges Amt Details
Von
werner kühn
Betreff
bedingungen für visumerteilung an eine thailänderin [#34690]
Datum
15. November 2018 13:03
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gibt es Bedingungen und Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visums für eine thailänderin
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen werner kühn <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift werner kühn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen werner kühn

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Auswärtiges Amt
508-516.20/THA Bedingungen für Visumerteilung an eine Thailänderin [#34690] Auswärtiges Amt 508-516.20/THA Seh…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
508-516.20/THA Bedingungen für Visumerteilung an eine Thailänderin [#34690]
Datum
27. November 2018 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Auswärtiges Amt 508-516.20/THA Sehr geehrter Herr Kühn, ich darf den Eingang Ihrer Anfrage mit der Bitte um Informationen zu den Voraussetzungen für die Visumserteilung an thailändische Staatsangehörige bestätigen. Ihre Anfrage wurde an das Referat für Ausländerrecht weitergeleitet, da Informationen zum Visumverfahren und den rechtlichen Grundlagen für die Erteilung eines Visums frei zugänglich sind. Das deutsche Ausländerecht unterscheidet, ob ein kurzfristiger Aufenthalt, der rechtlich als ein geplanter Aufenthalt von 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen definiert wird, oder ein längerer bzw. dauerhafter Aufenthalt von über 90 Tage geplant wird. Ein Visum kann nur dann erteilt werden, wenn es hierfür ein rechtliche Grundlage gibt und die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Erteilungsvoraussetzungen für den gewünschten Aufenthaltszweck vorliegen. Die Erteilungsvoraussetzungen von Visa für Kurzaufenthalte sind in der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) geregelt. Der Visakodex normiert die für alle visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen gültigen Visumerteilungsvoraussetzungen, deren Vorliegen im Rahmen des Visumverfahrens von der Auslandsvertretung geprüft werden müssen. Neben dem Nachweis der Plausibilität des Reisezwecks und des Besitzes ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung der Reise- und Aufenthaltskosten, sowie eines adäquaten Krankenversicherungsschutzes, muss der Antragsteller auch dargelegt haben, dass er beabsichtigt, vor Ablauf der Gültigkeit des beantragten Visums in sein Heimatland zurückzukehren. Des Weiteren dürfen kein sicherheitsrelevanten Bedenken gegen die Einreise vorliegen. Rechtliche Grundlage für die Erteilung von Visa für einen längeren oder dauerhaften Aufenthalt sog. nationale Visa bildet das deutsche Ausländerrecht, insbesondere das Aufenthaltsgesetz, die Aufenthaltsverordnung und die Beschäftigungsverordnung, für den Fall das eine Beschäftigung ausgeübt werden soll. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseunda…) finden. Hier sind auch die wichtigsten gesetzlichen Regelungen eingestellt. Gesetze und Vorschriften können Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (www.gesetze-im-internet.de<http://ww…) finden. Länderspezifische Informationen zum Visumverfahren und den benötigten Unterlagen sind auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Bangkok (www.bangkok.diplo.de/<http://www.ban…) eingestellt. Ich hoffe, diese Informationen sind für Sie hilfreich. Mit freundlichen Grüßen