Auswärtiges Amt
508-516.20/THA
Sehr geehrter Herr Kühn,
ich darf den Eingang Ihrer Anfrage mit der Bitte um Informationen zu den Voraussetzungen für die Visumserteilung an thailändische Staatsangehörige bestätigen. Ihre Anfrage wurde an das Referat für Ausländerrecht weitergeleitet, da Informationen zum Visumverfahren und den rechtlichen Grundlagen für die Erteilung eines Visums frei zugänglich sind.
Das deutsche Ausländerecht unterscheidet, ob ein kurzfristiger Aufenthalt, der rechtlich als ein geplanter Aufenthalt von 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen definiert wird, oder ein längerer bzw. dauerhafter Aufenthalt von über 90 Tage geplant wird. Ein Visum kann nur dann erteilt werden, wenn es hierfür ein rechtliche Grundlage gibt und die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Erteilungsvoraussetzungen für den gewünschten Aufenthaltszweck vorliegen.
Die Erteilungsvoraussetzungen von Visa für Kurzaufenthalte sind in der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) geregelt. Der Visakodex normiert die für alle visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen gültigen Visumerteilungsvoraussetzungen, deren Vorliegen im Rahmen des Visumverfahrens von der Auslandsvertretung geprüft werden müssen. Neben dem Nachweis der Plausibilität des Reisezwecks und des Besitzes ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung der Reise- und Aufenthaltskosten, sowie eines adäquaten Krankenversicherungsschutzes, muss der Antragsteller auch dargelegt haben, dass er beabsichtigt, vor Ablauf der Gültigkeit des beantragten Visums in sein Heimatland zurückzukehren. Des Weiteren dürfen kein sicherheitsrelevanten Bedenken gegen die Einreise vorliegen.
Rechtliche Grundlage für die Erteilung von Visa für einen längeren oder dauerhaften Aufenthalt sog. nationale Visa bildet das deutsche Ausländerrecht, insbesondere das Aufenthaltsgesetz, die Aufenthaltsverordnung und die Beschäftigungsverordnung, für den Fall das eine Beschäftigung ausgeübt werden soll.
Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (
www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseunda…) finden. Hier sind auch die wichtigsten gesetzlichen Regelungen eingestellt. Gesetze und Vorschriften können Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (
www.gesetze-im-internet.de<http://ww…) finden. Länderspezifische Informationen zum Visumverfahren und den benötigten Unterlagen sind auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Bangkok (
www.bangkok.diplo.de/<http://www.ban…) eingestellt.
Ich hoffe, diese Informationen sind für Sie hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen