Bedruck von Stoffbeuteln
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie ein spezielles Dokument, welches
1) die Anzahl der vom Bundesnachrichtendienst zu Werbezwecken bedruckten Stoffbeutel [1] benennt
2) die Verwendungszwecke dieser Stoffbeutel bennennt
3) die Möglichkeit, wie es für Bürger möglich war & immer noch ist, einen solchen Beutel zu erhalten
[1] Banner der Website: https://www.bnd.bund.de/DE/Service/Kontakt/Oeffentlichkeitsarbeit/oeffentlichkeitsarbeit_kontakt_node.html (https://www.bnd.bund.de/SharedDocs/Bilder/DE/oeffentlichkeitsarbeit/messestand.jpg?__blob=panorama&v=7)
Meine E-Mail zu o. g. Fragen blieb leider bisher unbeantwortet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Hilfsweise mache ich das Presserecht (s. GG) geltend.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft, da ich lediglich die Anzahl der o. g. Informationen bzw. den Erhaltungsweg benötige. Es handelt sich dabei um lediglich ein Dokument.
Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Rein überobligatorisch weise ich Sie darauf hin, das Sie trotz des § 3 Nummer 8 IFG informationspflichtig sind, da meine Anfrage nicht auf die Arbeitsweise des BND, sondern auf öffentliche Zwecke der Verwaltung abspielt.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum26. August 2022
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28. September 2022
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