Beflaggungspläne des KIT

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag << Antragsteller:in >>

anlässlich des heutigen Tages bitte ich Sie, mir den aktuellen Beflaggungsplan der einzelnen Campus zuzuschicken.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Freundliche Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag << Antragsteller:in >> anlässlich des heutigen Tages bitte i…
An Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beflaggungspläne des KIT [#279598]
Datum
23. Mai 2023 13:39
An
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag << Antragsteller:in >> anlässlich des heutigen Tages bitte ich Sie, mir den aktuellen Beflaggungsplan der einzelnen Campus zuzuschicken. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Freundliche Grüße
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 279598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279598/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

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Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage ist bei uns eingegangen. Diese dürfen…
Von
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Betreff
WG: Beflaggungspläne des KIT [#279598]
Datum
15. Juni 2023 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
6,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage ist bei uns eingegangen. Diese dürfen wir wie folgt beantworten: Das KIT erhält vom Regierungspräsidium Karlsruhe eine E-Mail, die im Regelfall an die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage erinnert oder in Umsetzung von Anordnungen aus der Staatskanzlei in Stuttgart oder dem Innenministerium gesonderte Beflaggungen anordnet. Diese Anordnungen werden umgesetzt: https://www.protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/beflaggung/beflaggungstage/regelm aessige/regelmaessige-allgemeine-beflaggungstage-node.html#:~:text=Der%2027. %20Januar%20wurde%20als,seit%202005%20am%209.%20Mai. Seit 1.5.2023 erfolgt die Umsetzung nicht mehr an den beiden Flaggenmasten an der Fassade des Hauptgebäudes, sondern << Antragsteller:in >> ausgelöst durch Probleme bei der Erreichbarkeit der Masten und die Tatsache, dass es nur zwei Masten sind << Antragsteller:in >> in Abstimmung mit Präsidium und VBA an drei Fahnenmasten vor der Haupteinfahrt. Mit freundlichen Grüßen