Befliegung von Privathäusern mit Drohnen
Für die Ermittlung der Geschossflächen werden in verschiedenen Gemeinden und Städten mittels Drohnenbefliegung festgestellt wieviel Geschossflächen ausgebaut sind. Dazu ist es notwendig, dass die Drohne auch Aufnahmen durch Fenster hindurch macht. Es wird angegeben, daß dies in diesem Rahmen auch gemäß § 21 k Luftverkehrsordnung (LuftVO) rechtlich zulässig ist.
Ist dies tatsächlich rechtlich einwandfrei möglich und greift dies nicht in Persönlichkeitsrechte ein?
Ausserdem müssen die Eigentümer dies selbst bezahlen, obwohl es über Ihre Köpfe und ohne Zustimmung dieser durchgeführt wird. Deshalb noch eine Frage: wieviel kostet im Durchschnitt eine Drohnenbefliegung mit 3 D Auswertung der Häuser pro Haushalt?
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Oktober 2023
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1. Dezember 2023
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