Befliegung von Privathäusern mit Drohnen

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Für die Ermittlung der Geschossflächen werden in verschiedenen Gemeinden und Städten mittels Drohnenbefliegung festgestellt wieviel Geschossflächen ausgebaut sind. Dazu ist es notwendig, dass die Drohne auch Aufnahmen durch Fenster hindurch macht. Es wird angegeben, daß dies in diesem Rahmen auch gemäß § 21 k Luftverkehrsordnung (LuftVO) rechtlich zulässig ist.
Ist dies tatsächlich rechtlich einwandfrei möglich und greift dies nicht in Persönlichkeitsrechte ein?

Ausserdem müssen die Eigentümer dies selbst bezahlen, obwohl es über Ihre Köpfe und ohne Zustimmung dieser durchgeführt wird. Deshalb noch eine Frage: wieviel kostet im Durchschnitt eine Drohnenbefliegung mit 3 D Auswertung der Häuser pro Haushalt?

Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Oktober 2023
  • Frist
    1. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Ermittlung der Geschossfläche…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befliegung von Privathäusern mit Drohnen [#291213]
Datum
28. Oktober 2023 20:13
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Ermittlung der Geschossflächen werden in verschiedenen Gemeinden und Städten mittels Drohnenbefliegung festgestellt wieviel Geschossflächen ausgebaut sind. Dazu ist es notwendig, dass die Drohne auch Aufnahmen durch Fenster hindurch macht. Es wird angegeben, daß dies in diesem Rahmen auch gemäß § 21 k Luftverkehrsordnung (LuftVO) rechtlich zulässig ist. Ist dies tatsächlich rechtlich einwandfrei möglich und greift dies nicht in Persönlichkeitsrechte ein? Ausserdem müssen die Eigentümer dies selbst bezahlen, obwohl es über Ihre Köpfe und ohne Zustimmung dieser durchgeführt wird. Deshalb noch eine Frage: wieviel kostet im Durchschnitt eine Drohnenbefliegung mit 3 D Auswertung der Häuser pro Haushalt? Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291213/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag vom 28.10.2023 an das Luftfahrt-Bundesamt, welcher am 01.11.2023 …
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung, AW: Befliegung von Privathäusern mit Drohnen [#291213]
Datum
2. November 2023 16:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag vom 28.10.2023 an das Luftfahrt-Bundesamt, welcher am 01.11.2023 bei uns eingegangen ist. Ihr Anliegen wurde an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet und befindet sich in der weiteren Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Luftfahrt-Bundesamt Telefon: 0531 2355-1114 [geschwärzt] 0531 2355-1198 E-Mail: datenschutz@lba.de Internet: www.lba.de [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf unsere Eingangsbestätigung vom 02.11.2023 und beantw…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, AW: Befliegung von Privathäusern mit Drohnen [#291213]
Datum
30. November 2023 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf unsere Eingangsbestätigung vom 02.11.2023 und beantworten Ihren Antrag gerne wie folgt: Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen werte ich nach Prüfung als kostenfreie, auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage. Das Bundesministerium für Digitale Infrastruktur und Verkehr (BMDV) hat mit Schreiben vom 20.07.2022 unter dem Aktenzeichen: PG Unb LF/6312.1/8326.1 mitgeteilt, dass auf Grundlage der VO (EU) 1139/2018 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie bspw. die Polizeien des Bundes und der Länder, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), die Bundeszollverwaltung, die Feuerwehren, die Rettungsdienste, die Katastrophen- und Zivilschutzbehörden von Bund und Ländern einschließlich der mitwirkenden Hilfsorganisationen, sowie die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen von den Verboten und Geboten oben genannter EU-Verordnung und somit auch von der Verordnung (EU) 2019/947, die den Betrieb von UAS regelt, ausgenommen sind. Gleiches gilt für die Regelungen des § 21h der Luftverkehrsordnung, der unter anderem das Überfliegen von Wohngrundstücken grundsätzlich verbietet. Alle anderen Behörden werden von dieser Ausnahme nicht erfasst. Andere Behörden müssen, wie Bürgerinnen und Bürger auch, ggf. eine Ausnahme von diesem Verbot bei den dafür zuständigen Landesluftfahrtbehörden oder dem Eigentümer des Wohngrundstücks erwirken. Inwieweit möglicherweise Eingriffe in das allg. Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild oder weitere Gesetze durch die Nutzung der Kamera und Video-Überwachungsfunktion betroffen sein könnten, müssten Sie im konkreten Einzelfall ggf. juristisch klären lassen. Das Luftfahrt-Bundesamt kann Ihnen dazu keine Rechtsberatung erteilen. Die Kosten für die von Ihnen beschriebene Befliegung mit einer Drohne sind uns nicht bekannt. Die Höhe dürfte von unterschiedlichen Faktoren abhängig sein. Sollten Sie einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem Informationszugangsgesetz (IFG) wünschen, teilen Sie uns dies bitte separat mit. Ein förmlicher Bescheid nach dem IFG eröffnet die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> im Nachgang zu meiner E-Mail vom heutigen Tage, möchte ich Ihnen das Schr…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Befliegung von Privathäusern mit Drohnen [#291213]
Datum
30. November 2023 14:01
Status
Sehr << Antragsteller:in >> im Nachgang zu meiner E-Mail vom heutigen Tage, möchte ich Ihnen das Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 20.07.2022 zur Vervollständigung der Informationen übermitteln, welches auch im Internet veröffentlicht ist. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ein Gerichtsurteil vom 15.2.24 untersagt die Befliegung von Drohnen durch die Kommune. https://www.…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befliegung von Privathäusern mit Drohnen [#291213], rechtlich nicht zulässig [#291213]
Datum
27. Februar 2024 18:53
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ein Gerichtsurteil vom 15.2.24 untersagt die Befliegung von Drohnen durch die Kommune. https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-urteil-kommune-darf-nicht-mit-drohnen-gebuehren-ermitteln-100.html Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 291213 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]