Beförderung von Schulkinder und Arbeinehmer

Wie alle Menschen in Deutschland, machen auch wir uns Gedanken in der Corona Krise. Ich höre immer, daß Menschen darüber klagen, daß Busse zu voll sind.
Meine Frage.
Warum können nicht, wo dieser Zustand herrscht, Busse von privaten Bussunternehmen eingesetzt werden.
Dies würde doch die Kontakte in den überfüllten Bussen vermindern.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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Uwe Rauer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Uwe Rauer
Betreff
Beförderung von Schulkinder und Arbeinehmer [#216595]
Datum
25. März 2021 09:02
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie alle Menschen in Deutschland, machen auch wir uns Gedanken in der Corona Krise. Ich höre immer, daß Menschen darüber klagen, daß Busse zu voll sind. Meine Frage. Warum können nicht, wo dieser Zustand herrscht, Busse von privaten Bussunternehmen eingesetzt werden. Dies würde doch die Kontakte in den überfüllten Bussen vermindern. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Rauer Anfragenr: 216595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216595/ Postanschrift Uwe Rauer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Rauer
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
25. März 2021 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Rauer, gerne leite ich Ihnen die erbetene Antwort zu: Sie fragen nach dem Einsatz von zusätzl…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Beförderung von Schulkinder und Arbeinehmer [#216595]
Datum
26. März 2021 10:37
Status
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Sehr geehrter Herr Rauer, gerne leite ich Ihnen die erbetene Antwort zu: Sie fragen nach dem Einsatz von zusätzlichen Bussen privater Busunternehmen während der Dauer der Pandemie. Dies geschieht bereits. Die Landesregierung hat auf freiwilliger Basis ein Förderprogramm „1.000 Busse“ (Richtlinien Corona Schülerverkehr) aufgelegt. Die Schulträger, die für die Organisation des Schülerverkehrs zuständig sind, bzw. die kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV können seit Beginn des laufenden Schuljahres 2020/2021 Gelder beantragen, um zusätzliche Busse anzumieten. Das Programm läuft zunächst bis zu den Sommerferien. Die Verbände der Omnibusunternehmen leisten zudem Hilfestellung, um frei verfügbare Fahrzeuge an Interessenten zu vermitteln. Es liegt jedoch in der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde oder Stadt, die Gelder auch zu beantragen und die Busse für Verstärkerfahrten oder Einsatzwagenfahrten im ÖPNV einzusetzen. Dies dient der Verbesserung des Infektionsschutzes im Busverkehr, damit in den Fahrzeugen der Abstand zueinander vergrößert werden kann und möglichst Sitzplätze für die Fahrgäste angeboten werden können. Darüber hinaus wurde bereits die Zeitspanne für den morgendlichen Unterrichtsbeginn erweitert, so dass die Schulen einen gestaffelten Unterrichtsbeginn organisieren können, wenn die Voraussetzungen vor Ort es zulassen. Damit kann der Schülerverkehr weiter entzerrt werden. Aber auch hier sind die Schulträger mit den Schulen und Aufgabenträgern des ÖPNV in der Verantwortung. Das Schulministerium kann hier lediglich die rechtlichen Vorkehrungen schaffen. Mit freundlichen Grüßen