Beförderungen bei der Bundespolizei

Können Beamte des Bundes während eines Laufbahnwechsel vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst in ihrer alten Laufbahn befördert werden?

Gibt es eine Verfügung die das verbietet, wenn ja, würde sie mir diese zukommen lassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2018
  • Frist
    9. November 2018
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Holger Sengermann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können Beamte de…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Holger Sengermann
Betreff
Beförderungen bei der Bundespolizei [#33953]
Datum
8. Oktober 2018 19:10
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Können Beamte des Bundes während eines Laufbahnwechsel vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst in ihrer alten Laufbahn befördert werden? Gibt es eine Verfügung die das verbietet, wenn ja, würde sie mir diese zukommen lassen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Sengermann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Holger Sengermann

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: G6-12007/1#1 -Sengermann, HolgerSehr geehrter Herr Sengermann,ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 0…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
181010, Sengermann, Holger, , Beförderungen bei der Bundespolizei
Datum
11. Oktober 2018 07:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: G6-12007/1#1 -Sengermann, HolgerSehr geehrter Herr Sengermann,ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 08. Oktober 2018 zum Thema Bundeslaufbahnverordnung.Zu Ihrem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:Es gibt keine Vorschrift im Bundesbeamtengesetz und in der Bundeslaufbahnverordnung, die in einem System gebündelter Dienstpostenbewertung eine Beförderung während eines Aufstiegsverfahrens auf der Grundlage einer nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung getroffenen Auswahlentscheidung ausschließt. Etwaige behördeninterne Vorgaben über den Umgang mit Beamtinnen und Beamten, die zum Aufstieg zugelassen worden sind, bei Beurteilungs- und Beförderungsverfahren sind hier nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen