Beförderungen von Beamten in den Jahren 2018 und 2019

Wieviele Beförderungsstellen für die Beamten an ihrem Ministerium (ohne nachgeordnete Bereiche), also nur in ihrem Haus, wurden im den Jahren 2018 und im Jahr 2019 vergeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Axel Weyand
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele …
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
Axel Weyand
Betreff
Beförderungen von Beamten in den Jahren 2018 und 2019 [#138508]
Datum
8. Mai 2019 14:43
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Beförderungsstellen für die Beamten an ihrem Ministerium (ohne nachgeordnete Bereiche), also nur in ihrem Haus, wurden im den Jahren 2018 und im Jahr 2019 vergeben.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Axel Weyand <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Axel Weyand << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Axel Weyand
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrter Herr Weyand, wir haben Ihre Anfrage über fragdenstaat.de erhalten. Nach Bearbeitung werden wir Ihne…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Beförderungen von Beamten in den Jahren 2018 und 2019 [#138508]
Datum
9. Mai 2019 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weyand, wir haben Ihre Anfrage über fragdenstaat.de erhalten. Nach Bearbeitung werden wir Ihnen eine entsprechende Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrter Herr Weyand, auf Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de vom 08.05.2019 zu der Anzahl der Befö…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Beförderungen von Beamten in den Jahren 2018 und 2019 [#138508]
Datum
3. Juni 2019 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weyand, auf Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de vom 08.05.2019 zu der Anzahl der Beförderungsstellen, die in den Jahren 2018 und 2019 im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) vergeben wurden, kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Im Jahr 2018 wurden im MWVLW 34,175 Beförderungsstellen an Beamtinnen und Beamte vergeben. Im Jahr 2019 waren es 26,35 Beförderungsstellen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen