Befragungen von Antragsstellern im Asylverfahren

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)

Befragungen von Antragsstellern im Asylverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erbitte die nachfolgenden amtlichen Informationen vom Bundeskanzleramt:

Welche Dokumente oder aktenkundigen Informationen hat das Bundeskanzleramt über Anweisungen oder Regelungen vorliegen, wie die Befragungen von Antragstellern im Asylverfahren von ausländischen Diensten, insbesondere der Defence Intelligence Agency und der Defence Intelligence Staff, mit den deutschen Behörden abzustimmen sind?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte die Aktenauskunft gebühren- bzw. kostenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab unbedingt mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich werde danach ggfs. über die weitere Aufrechterhaltung meines Antrages entscheiden.

Ich bedanke mich im voraus für die Bearbeitung meines Antrages.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. November 2018
  • Frist
    1. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Befragu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befragungen von Antragsstellern im Asylverfahren [#34958]
Datum
29. November 2018 05:35
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Befragungen von Antragsstellern im Asylverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, ich erbitte die nachfolgenden amtlichen Informationen vom Bundeskanzleramt: Welche Dokumente oder aktenkundigen Informationen hat das Bundeskanzleramt über Anweisungen oder Regelungen vorliegen, wie die Befragungen von Antragstellern im Asylverfahren von ausländischen Diensten, insbesondere der Defence Intelligence Agency und der Defence Intelligence Staff, mit den deutschen Behörden abzustimmen sind? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte die Aktenauskunft gebühren- bzw. kostenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab unbedingt mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich werde danach ggfs. über die weitere Aufrechterhaltung meines Antrages entscheiden. Ich bedanke mich im voraus für die Bearbeitung meines Antrages. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befragungen von Antragsstellern im Asylverfahr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befragungen von Antragsstellern im Asylverfahren [#34958]
Datum
2. Januar 2019 05:04
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befragungen von Antragsstellern im Asylverfahren“ vom 29.11.2018 (#34958) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
470,8 KB
663,2 KB
453,9 KB