Befragungsanwendungen

Kommt es derzeit oder kam es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vor, dass Strafverfolgungsinstitutionen (BKA, LKA, Polizei, BND, MAD, Verfassungsschutz) medikamentöse Mittel bei Befragungen von Verdächtigen, Straftätern, mutmaßlichen Straftätern, Terroristen oder Gefährdern einsetzen oder eingesetzt haben?
Wenn ja, welche Mittel wurden oder werden verwendet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2018
  • Frist
    10. April 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommt es derzeit…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befragungsanwendungen [#26924]
Datum
8. März 2018 08:36
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommt es derzeit oder kam es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vor, dass Strafverfolgungsinstitutionen (BKA, LKA, Polizei, BND, MAD, Verfassungsschutz) medikamentöse Mittel bei Befragungen von Verdächtigen, Straftätern, mutmaßlichen Straftätern, Terroristen oder Gefährdern einsetzen oder eingesetzt haben? Wenn ja, welche Mittel wurden oder werden verwendet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
180308, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Einsatz von Medikamenten bei der Strafverfolgung Az: O3-12007/1#1 - An…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
180308, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Einsatz von Medikamenten bei der Strafverfolgung
Datum
8. März 2018 18:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: O3-12007/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in   Sehr geehrtAntragsteller/in bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), da nicht nach in Akten gespeicherten Informationen gefragt, sondern eine inhaltliche Sachauskunft begehrt wird. Daher wurde Ihr Schreiben als Bürgerschreiben gewertet. Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden keine medikamentösen Mittel bei Befragungen von Verdächtigen, Straftätern, mutmaßlichen Straftätern, Terroristen oder Gefährdern einsetzen. Mit freundlichen Grüßen