Befreiung eines zum Erhalt festgesetzten Baumes zum Aktenzeichen 55.42.3482/000187

sämtliche, für Ihre Zustimmung zur Befreiung ausschlaggebenden Unterlagen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <<…
An Der Landrat des Kreises Stormarn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befreiung eines zum Erhalt festgesetzten Baumes zum Aktenzeichen 55.42.3482/000187 [#273430]
Datum
19. März 2023 12:17
An
Der Landrat des Kreises Stormarn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche, für Ihre Zustimmung zur Befreiung ausschlaggebenden Unterlagen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273430/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat des Kreises Stormarn
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail-Anfrage vom 19. März 2023 baten Sie bezüglich der Fällung eine…
Von
Der Landrat des Kreises Stormarn
Betreff
WG: [EXTERN] Befreiung eines zum Erhalt festgesetzten Baumes zum Aktenzeichen 55.42.3482/000187 [#273430]
Datum
28. März 2023 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail-Anfrage vom 19. März 2023 baten Sie bezüglich der Fällung einer im Bebauungsplan Nr. 3A der Gemeinde Trittau zum Erhalt festgesetzten Eiche um Zusendung der für unsere Zustimmung zur Befreiung ausschlaggebenden Unterlagen. Wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 01. März 2023 mitgeteilt worden ist, waren in diesem Fall die in der Anlage beigefügten aussagekräftigen Fotos für die Abgabe der positiven Stellungnahme ausschlaggebend. Es ist eindeutig ein klares Schadbild im Stammfußbereich der Eiche erkennbar. Aufgrund dieses Schadbildes konnte seitens der unteren Naturschutzbehörde eine positive Stellungnahme zur Fällung der Eiche abgegeben werden. Kostenentscheidung: Nach § 1 der Landesverordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) werden für die Bereitstellung von Informationen aufgrund des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus dem der Verordnung beigefügten Kostentarif. Nach Tarifstelle 1.1 ergeht die Erteilung einfacher schriftlicher Auskünfte gebührenfrei. Es werden daher für diese Auskunft keine Kosten festgesetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> es sieht so aus, als hätten Sie vergessen, die Anhäge freizuschalten…
An Der Landrat des Kreises Stormarn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Befreiung eines zum Erhalt festgesetzten Baumes zum Aktenzeichen 55.42.3482/000187 [#273430]
Datum
28. März 2023 15:43
An
Der Landrat des Kreises Stormarn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> es sieht so aus, als hätten Sie vergessen, die Anhäge freizuschalten. Bitte seien Sie so freundlichen und holen dies nach. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273430/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landrat des Kreises Stormarn
Sehr << Antragsteller:in >> der Anhang wurde nicht von mir gesperrt - eventuell hängt das mit der Pla…
Von
Der Landrat des Kreises Stormarn
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Befreiung eines zum Erhalt festgesetzten Baumes zum Aktenzeichen 55.42.3482/000187 [#273430]
Datum
28. März 2023 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der Anhang wurde nicht von mir gesperrt - eventuell hängt das mit der Plattform Ihrer Anfrage zusammen. Ich habe Ihnen daher soeben die Fotos über Ihre mir bekannte private E-Mail-Adresse zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die Fotos. Allerdings bezog sich meine Anfrage…
An Der Landrat des Kreises Stormarn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Befreiung eines zum Erhalt festgesetzten Baumes zum Aktenzeichen 55.42.3482/000187 [#273430]
Datum
30. März 2023 19:11
An
Der Landrat des Kreises Stormarn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die Fotos. Allerdings bezog sich meine Anfrage nicht auf die Fällung einer Eiche im Bebauungsplan Nr. 3A der Gemeinde Trittau, sondern auf die Zustimmung des Kreises Stormarn zur Befreiung eines zum Erhalt festgesetzten Baumes zum Aktenzeichen 55.42.3482/000187 (s. Betreff meiner Anfrage). Es bestehen erhebliche Zweifel, dass dieses Aktenzeichen zur Fällung der Eiche im Bebauungsplan Nr. 3A der Gemeinde Trittau gehört. Ich bitte daher um Übermittlung des Schriftverkehrs bezgl. der Baumfällung zu diesem Aktenzeichen mit der betreffenden Gemeinde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273430/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Landrat des Kreises Stormarn
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Zweifel bezüglich der Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Infor…
Von
Der Landrat des Kreises Stormarn
Betreff
WG: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Befreiung eines zum Erhalt festgesetzten Baumes zum Aktenzeichen 55.42.3482/000187 [#273430]
Datum
5. April 2023 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Zweifel bezüglich der Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen sind unbegründet und können nicht nachvollzogen werden! Da Sie bereits vor der offiziellen Anfrage nach dem IZG-SH mittels E-Mail vom 16. Februar 2023, 20. Februar 2023 und 01. März 2023 mit uns in Kontakt standen und Informationen erhalten haben, sollte mittlerweile klar geworden sein, dass es unter dem hier geführten Aktenzeichen 55.42.3482/000187 um die Fällung einer im Bebauungsplan der Gemeinde Trittau als zu erhalten festgesetzten Eiche geht. Der hier zur Rede stehende Bebauungsplan trägt die Nummer 3A. Des Weiteren wurde Ihnen in der E-Mail vom 16. Februar 2023 die postalische Adresse des Grundstückes mitgeteilt, auf dem sich die Eiche befunden hat. Alle Ihnen bislang zur Verfügung gestellten Informationen bezogen sich daher eindeutig auf den von Ihnen angefragten Sachverhalt. In der Anlage sende ich Ihnen nun noch, wie gewünscht, den diesbezüglichen Schriftwechsel mit der Gemeinde Trittau. Mit E-Mail vom 04. August 2022 wurde der Fällantrag bezüglich der Eiche von der Gemeinde Trittau an die untere Naturschutzbehörde weitergeleitet. Da sich vor Kurzem die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein und damit die Zuständigkeit für Verfahren zur Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes geändert hat (die Zuständigkeit liegt in einigen Fällen - so wie hier - nun nicht mehr bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises, sondern bei der Gemeinde selbst), war der Gemeinde Trittau zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht klar, dass sie federführend für das Verfahren zuständig ist und die untere Naturschutzbehörde keine eigene Genehmigung erteilt, sondern im Verfahren der Gemeinde beteiligt wird und lediglich eine Stellungnahme abgibt. Die E-Mail wurde daher von der unteren Naturschutzbehörde als Beteiligung gewertet. Anliegend zu der E-Mail der Gemeinde wurde uns u. a. die Datei "Gmail-_Baumgutachten" zugesendet. Hierbei handelt es sich jedoch, wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 01. März 2023 mitgeteilt wurde, nicht um ein umfangreiches Gutachten zum Zustand der Eiche, sondern lediglich um eine kurze, formlose Stellungnahme eines Fachagrarwirtes für Baumpflege und Baumsanierung. Bei den der E-Mail vom 04. August 2022 angehängten jpg-Dateien handelt es sich um die Fotos, die Ihnen bereits zugeschickt wurden - daher sind diese hier nicht noch einmal beigefügt. Leider ist es in unserer Stellungnahme vom 05. Januar 2023 u. a. aufgrund von Personalengpässen und damit verbundenem höheren Arbeitsaufkommen zu Flüchtigkeitsfehlern gekommen. Im Betreff der Stellungnahme ist von der Gemeinde Oststeinbek die Rede - dies ist natürlich falsch, da es sich ,wie geschildert, um eine Eiche in der Gemeinde Trittau gehandelt hat. Außerdem ist unter der im Text genannten Nummer 2 von "zu entfernenden Eichen" die Rede - auch hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um einen Schreibfehler - inhaltlich ging es um eine Eiche. Ich bitte diese Flüchtigkeitsfehler zu entschuldigen. An der inhaltlichen Bewertung des Sachverhaltes ändert sich durch diese Fehler jedoch nichts. Aufgrund des eindeutigen Schadbildes der Eiche konnte eine positive Stellungnahme abgegeben werden. Da es bei der letzten Zusendung von Dateien über die von Ihnen genutzte Plattform bereits zu technischen Problemen beim Öffnen gekommen ist, sende ich Ihnen diese Nachricht in (Blind-)Kopie auch an Ihre mir bekannte private E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen