Befreiung zur Aufstellung von Koteimern im Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Ost

auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes "Scharpenacken" in Wuppertal wurden vom BLB NRW Koteimer aufgestellt.

Hierzu hätte ich gerne die hierfür notwendige Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans Wuppertal-Ost durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Wuppertal.

Ebenso bitte ich um genaue Standorte der Koteimer als Karte oder alternativ als GPS Positionen.

Falls eine Befreiung nicht notwendig war, erbitte ich die genaue Begründung mit Nennung des entsprechenden Gesetzes bzw. der entsprechenden Verordnung bzw. der/des als Grundlage dienenden Vereinbarung/Vertrages.

Da diese Koteimer, wie der Mail vom 5.10.2012 (liegt vor) an den zu dieser Zeit zuständigen Mitarbeiter zu entnehmen ist, aufgrund des "harten und steinigen Untergrundes" mit "schwerem Gerät" vermittels "Bohrlöchern" aufgestellt wurden und fest mit dem Boden verankert sind, handelt es sich hierbei um eine "bauliche Anlage" (feste Struktur, dauerhaft mit dem Boden verbunden, bestimmte Funktion).
Hierzu erbitte ich zudem die notwendige Baugenehmigung der Stadt Wuppertal.
Falls eine Baugenehmigung nicht notwendig war, erbitte ich die genaue Begründung mit Nennung des entsprechenden Gesetzes bzw. der entsprechenden Verordnung bzw. der/des als Grundlage dienenden Vereinbarung/Vertrages.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. April 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: au…
An Stadt Wuppertal - Umweltamt Details
Von
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Betreff
Befreiung zur Aufstellung von Koteimern im Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Ost [#304764]
Datum
2. April 2024 09:22
An
Stadt Wuppertal - Umweltamt
Status
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes "Scharpenacken" in Wuppertal wurden vom BLB NRW Koteimer aufgestellt. Hierzu hätte ich gerne die hierfür notwendige Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans Wuppertal-Ost durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Wuppertal. Ebenso bitte ich um genaue Standorte der Koteimer als Karte oder alternativ als GPS Positionen. Falls eine Befreiung nicht notwendig war, erbitte ich die genaue Begründung mit Nennung des entsprechenden Gesetzes bzw. der entsprechenden Verordnung bzw. der/des als Grundlage dienenden Vereinbarung/Vertrages. Da diese Koteimer, wie der Mail vom 5.10.2012 (liegt vor) an den zu dieser Zeit zuständigen Mitarbeiter zu entnehmen ist, aufgrund des "harten und steinigen Untergrundes" mit "schwerem Gerät" vermittels "Bohrlöchern" aufgestellt wurden und fest mit dem Boden verankert sind, handelt es sich hierbei um eine "bauliche Anlage" (feste Struktur, dauerhaft mit dem Boden verbunden, bestimmte Funktion). Hierzu erbitte ich zudem die notwendige Baugenehmigung der Stadt Wuppertal. Falls eine Baugenehmigung nicht notwendig war, erbitte ich die genaue Begründung mit Nennung des entsprechenden Gesetzes bzw. der entsprechenden Verordnung bzw. der/des als Grundlage dienenden Vereinbarung/Vertrages.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304764/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Wuppertal - Umweltamt
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail und bedanke mich…
Von
Stadt Wuppertal - Umweltamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
2. April 2024 09:22
Status
Warte auf Antwort

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Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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