Befreiung zur Aufstellung von Koteimern im Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Ost
auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes "Scharpenacken" in Wuppertal wurden vom BLB NRW Koteimer aufgestellt.
Hierzu hätte ich gerne die hierfür notwendige Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans Wuppertal-Ost durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Wuppertal.
Ebenso bitte ich um genaue Standorte der Koteimer als Karte oder alternativ als GPS Positionen.
Falls eine Befreiung nicht notwendig war, erbitte ich die genaue Begründung mit Nennung des entsprechenden Gesetzes bzw. der entsprechenden Verordnung bzw. der/des als Grundlage dienenden Vereinbarung/Vertrages.
Da diese Koteimer, wie der Mail vom 5.10.2012 (liegt vor) an den zu dieser Zeit zuständigen Mitarbeiter zu entnehmen ist, aufgrund des "harten und steinigen Untergrundes" mit "schwerem Gerät" vermittels "Bohrlöchern" aufgestellt wurden und fest mit dem Boden verankert sind, handelt es sich hierbei um eine "bauliche Anlage" (feste Struktur, dauerhaft mit dem Boden verbunden, bestimmte Funktion).
Hierzu erbitte ich zudem die notwendige Baugenehmigung der Stadt Wuppertal.
Falls eine Baugenehmigung nicht notwendig war, erbitte ich die genaue Begründung mit Nennung des entsprechenden Gesetzes bzw. der entsprechenden Verordnung bzw. der/des als Grundlage dienenden Vereinbarung/Vertrages.
Antwort verspätet
-
Datum2. April 2024
-
4. Mai 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!