Befreiung zur Aufstellung von Schildern im Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Ost

auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes "Scharpenacken" wurden vom BLB NRW Schilder aufgestellt.

Hierzu hätte ich gerne die hierfür notwendige Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans Wuppertal-Ost durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Wuppertal.

Ebenso bitte ich um genaue Standorte der Schilder als Karte oder alternativ als GPS Positionen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    1. April 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: au…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befreiung zur Aufstellung von Schildern im Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Ost [#304672]
Datum
1. April 2024 00:40
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes "Scharpenacken" wurden vom BLB NRW Schilder aufgestellt. Hierzu hätte ich gerne die hierfür notwendige Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans Wuppertal-Ost durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Wuppertal. Ebenso bitte ich um genaue Standorte der Schilder als Karte oder alternativ als GPS Positionen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304672/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban 001-04-IFG –24-45 Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 01…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Befreiung zur Aufstellung von Schildern im Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Ost [#304672]
Datum
2. April 2024 10:23
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,4 KB


100-ACM-Ban 001-04-IFG –24-45 Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 01.04.2024 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/datenschutz einsehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung zur Aufstellung von Schildern im Geltungsbereich des Lan…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befreiung zur Aufstellung von Schildern im Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Ost [#304672]
Datum
6. Mai 2024 12:36
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung zur Aufstellung von Schildern im Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Ost“ vom 01.04.2024 (#304672) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 24.04.2024 hatte ich Sie auf die Kostenfolgen Ihrer Ant…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Befreiung zur Aufstellung von Schildern im Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Ost [#304672]
Datum
6. Mai 2024 13:16
Status
smime.p7s
6,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 24.04.2024 hatte ich Sie auf die Kostenfolgen Ihrer Anträge hingewiesen bzw. Sie gebeten, Ihre Anträge zu präzisieren und um Antwort gebeten, ob Sie trotz der Kostenfolgen an Ihren Anträgen festhalten. Mit Email vom 03.05.2024 haben Sie hierzu um Fristverlängerung bis zum 19.05.2024 gebeten. Diese Fristverlängerung wurde Ihnen bewilligt. Über Ihren Antrag kann deshalb z.Zt. noch nicht entschieden werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Kostenfolgen betrafen/betreffen eine andere Anfrage. Hier geht es um die Vorlage einer Befreiung v…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befreiung zur Aufstellung von Schildern im Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Ost [#304672]
Datum
6. Mai 2024 13:48
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Kostenfolgen betrafen/betreffen eine andere Anfrage. Hier geht es um die Vorlage einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans Wuppertal-Ost. Ich würde darum bitten, die Anfragen getrennt voneinander zu bearbeiten! Sollte hier keine Befreiung vorliegen, entstehen wohl auch keine Kosten... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304672/