Befristete Verträge

Es kommt wieder zu tage, dass die KfW in großem Umfang mit befristeten Verträgen für ihre Mitarbeiter arbeitet. Ich frage deshalb
1. Wie ist das Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen bei den Mitarbeitern der KfW? Gibt es hier signifikante Unterschiede zwischen Mitarbeitern, die in den Zentralen in Deutschland und der Außenstruktur arbeiten? Was sind die Gründe hierfür?
2. In welchem Umfang kommt es zu Verlängerungen von befristeten Verträgen?
3. Was sind die tragenden Gründe dafür, dass beide Bundesunternehmen in großem Umfang mit befristeten Verträgen arbeiten?
4. Gibt es nach Erkenntnissen zu anderen Beratungsunternehmen wie BostonConsulting oder McKinsey signifikante Unterschiede in den Anstellungsbedingungen, d.h. werden dort in gleichem Umfang mit befristeten Verträgen gearbeitet?
5. Wie verträgt sich das Verhalten vor dem Hintergrund der Diskussion sogenannter „prekärer Arbeitsverhältnisse“, zu denen auch Befristungen gehören? Bestehen Absichten der KfW, ihre Befristungspolitik einem stärker in Sinne der die Bundesregierung tragenden Parteien veröffentlichten Positionen anzupassen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2015
  • Frist
    19. Mai 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es kommt wieder …
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befristete Verträge [#9398]
Datum
16. April 2015 09:01
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es kommt wieder zu tage, dass die KfW in großem Umfang mit befristeten Verträgen für ihre Mitarbeiter arbeitet. Ich frage deshalb 1. Wie ist das Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen bei den Mitarbeitern der KfW? Gibt es hier signifikante Unterschiede zwischen Mitarbeitern, die in den Zentralen in Deutschland und der Außenstruktur arbeiten? Was sind die Gründe hierfür? 2. In welchem Umfang kommt es zu Verlängerungen von befristeten Verträgen? 3. Was sind die tragenden Gründe dafür, dass beide Bundesunternehmen in großem Umfang mit befristeten Verträgen arbeiten? 4. Gibt es nach Erkenntnissen zu anderen Beratungsunternehmen wie BostonConsulting oder McKinsey signifikante Unterschiede in den Anstellungsbedingungen, d.h. werden dort in gleichem Umfang mit befristeten Verträgen gearbeitet? 5. Wie verträgt sich das Verhalten vor dem Hintergrund der Diskussion sogenannter „prekärer Arbeitsverhältnisse“, zu denen auch Befristungen gehören? Bestehen Absichten der KfW, ihre Befristungspolitik einem stärker in Sinne der die Bundesregierung tragenden Parteien veröffentlichten Positionen anzupassen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Vorgang: E3ABE30559D57 Re: Befristete VertrÃ= A4ge [#9398] Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingetroffen – vie…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Vorgang: E3ABE30559D57 Re: Befristete VertrÃ= A4ge [#9398]
Datum
17. April 2015 09:03
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingetroffen – vielen Dank dafür! Dies ist eine automatisch erstellte E-Mail. Wir antworten Ihnen persönlich so schnell wie möglich. Freundliche Grüße Ihr Infocenter-Team ------------------------------------------------ KfW / Sitz: Frankfurt am Main Vorstand: Dr.Ulrich Schroeder (Vorsitzender), Dr. Guenther Braeunig, Dr. Ingrid Hengster, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Verwaltungsrat: Bundesminister Dr. Wolfang Schaeuble (Vorsitzender)
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorgang: E3ABE30559D57 Re: Befristete VertrÃ= A4ge [#9398] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf h…
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorgang: E3ABE30559D57 Re: Befristete VertrÃ= A4ge [#9398]
Datum
17. Mai 2015 17:19
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf hinweisen, dass die Frist für die Beantwortung meiner Frage vom 16. April 2015 in Kürze abläuft. Ich bitte um elektronische Beantwortung gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG. Ich erbitte die Antwort an meine Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Befristete Verträge" [#9398]
Datum
21. Mai 2015 12:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9398 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Antragsteller/in(IFG)Antragstell…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Antragsteller/in(IFG)Antragsteller/in bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau Antragsteller/in(KfW)Antragsteller/in;Antragsteller/in Bezug:Antragsteller/in Ihre E-Mail v
Datum
2. Juni 2015 13:22
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Antragsteller/in Az.Antragsteller/in IX-729/006 II#0147 Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in für Ihre E-Mail vom 21.5.2015 danke ich Ihnen.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Ich habe sie zum Anlass genommen,Antragsteller/in die Kreditanstalt für Wiederaufbau anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten.Antragsteller/in Sobald mir diese vorliegt,Antragsteller/in werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen GrüAntragsteller/inßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Kreditanstalt …
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW); Bezug: Ihre E-Mail vom 21.5.2015; Az. IX-729/006 II#0147 [#9398]
Datum
14. Juli 2015 09:49
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befristete Verträge" vom 16.04.2015 (#9398) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle Anfragenr: 9398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Vorgang: ED40DA655FC2C Re: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Vorgang: ED40DA655FC2C Re: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW); Bezug: Ihre E-Mail vom 21.5.2015; Az. IX-729/006= 20II#0147 [#9398]
Datum
15. Juli 2015 08:37
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingetroffen – vielen Dank dafür! Dies ist eine automatisch erstellte E-Mail. Wir antworten Ihnen persönlich so schnell wie möglich. Freundliche Grüße Ihr Infocenter-Team ------------------------------------------------ KfW / Sitz: Frankfurt am Main Vorstand: Dr.Ulrich Schroeder (Vorsitzender), Dr. Guenther Braeunig, Dr. Ingrid Hengster, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Verwaltungsrat: Bundesminister Dr. Wolfang Schaeuble (Vorsitzender)