Befugnisse
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte über die Befugnisse und Mitwirkung der Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Bereich der Informationsfreiheit Bescheid wissen.Das hessische Informationsfreiheitsrecht gilt nur, wenn die entsprechende Kommune eine Informationsfreiheits-Satzung im Sinne von § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG erlassen hat.
1. Welche hessischen Kommunen haben eine Informationsfreiheitssatzung erlassen?
2. Wenn eine Kommune keine Informationsfreiheitssatzung hat, welche Möglichkeiten gibt es, Informationen von Vertretern der Kommune zu erhalten?
3. bitte ich um Daten bzw. Informationen für das Jahr 2022 über die Anzahl der Informationsfreiheitsanfragen an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Anzahl der Ablehnungen dieser Anfragen durch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bei der Prüfung aufgrund des Fehlens einer Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. November 2023
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22. Dezember 2023
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